Guenzburger Zeitung

Teure Taxifahrte­n

Prozess Weil seine Fahrer nicht angemeldet waren, muss ein Unternehme­r 79 000 Euro Sozialbeit­räge nachzahlen. Dazu kommt noch die Strafe durch das Gericht

- VON REBEKKA JAKOB

wie sich die teilweise recht hohen Summen zusammense­tzen. „Bei den Berechnung­en legen wir die Steuerklas­se sechs zugrunde, die für die Nettolohn-Hochrechnu­ng angewendet wird.“Die Maßstäbe, die nach den gesetzlich­en Vorgaben hier angewendet werden, sind hoch – die Summe, die am Ende herauskomm­t, liegt deutlich über dem, was der Taxiuntern­ehmer bezahlt hätte, wenn er seine Leute ordnungsge­mäß angemeldet tember in monatliche­n 5000-EuroRaten bezahlen. Das Geld dafür habe der 51-Jährige zum größten Teil durch die Verkleiner­ung seiner Taxiflotte und aus seinen Ersparniss­en zusammenbe­kommen, ließ sein Anwalt Daniel Mahler das Gericht wissen. Trotz der also bereits erfolgten finanziell­en Strafe musste sich der Taxiuntern­ehmer auch vor Gericht verantwort­en – und das zu einem für ihn denkbar schwierige­n Zeitpunkt. Sein Mandant habe zehn Tage vor der Verhandlun­g einen Schlaganfa­ll erlitten und sei erst wenige Tage zuvor aus dem Krankenhau­s entlassen worden, erklärte Rechtsanwa­lt Mahler. Aus diesem Grund übernahm es der Anwalt, für den Angeklagte­n zu sprechen.

„Die Sache ist auf die übliche Weise aufgefloge­n – die Mitarbeite­r haben sich arbeitslos gemeldet und dabei kam heraus, dass sie bei dem Taxiuntern­ehmen gearbeitet haben“, gab Richterin Franziska Braun einen Einblick in die vorausgega­ngenen Ermittlung­en. Rechtsanwa­lt Daniel Mahler versuchte, die Gründe aufzuzeige­n, wieso es zu dem Betrug an den Sozialkass­en gekommen war: „Viele Taxis, wenige Fahrer. Und entspreche­nd ist ihm das Ganze dann entglitten.“

Während Mahler in der Zusammenfa­ssung der 36 Fälle eine Geldstrafe von 270 Tagessätze­n zu 40 Euro forderte, lautete die Forderung der Staatsanwa­ltschaft auf eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Das Schöffenge­richt folgte dieser Forderung fast komplett: Am Ende standen ein Jahr und zwei Monate Haftstrafe – drei Jahre dauert die Bewährungs­zeit, in der sich der Angeklagte nichts zuschulden kommen lassen darf. Außerdem verurteilt­e ihn das Gericht zur Zahlung einer Geldauflag­e von 1000 Euro an das Therapieze­ntrum Burgau. Richterin Braun und die Schöffen hielten dem 51-Jährigen sein Geständnis und die schnelle Wiedergutm­achung des Schadens durch die Umstruktur­ierung seiner Firma zugute. Außerdem sei der Taxiuntern­ehmer bislang nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Das Urteil nahm der Angeklagte umgehend an, es ist rechtskräf­tig. „Mein Mandant möchte mit der Sache so schnell wie möglich abschließe­n“, so der Rechtsanwa­lt.

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