Verhandlung kam zu einem schwierigen Zeitpunkt
Günzburg Die Tat an sich ist keineswegs selten. Ihre Aufarbeitung durch den Täter schon. Ein Taxiunternehmer aus dem Landkreis Günzburg musste sich jetzt vor dem Günzburger Amtsgericht verantworten weil er seine Mitarbeiter nicht oder nicht richtig angemeldet hatte. „Aus anderen Verfahren dieser Art wissen wir, dass sich die Rückerstattung oft über Jahre hinzieht“, sagte Richterin Franziska Braun in der Urteilsbegründung. Der Taxiunternehmer jedoch hatte bereits den Löwenanteil der Summe bezahlt, bevor das Urteil gefallen ist.
36 Fälle sind es, welche die Staatsanwaltschaft dem Berufskraftfahrer zur Last legte – und die er bereits vor Prozessbeginn in vollem Umfang zugab. Von Januar 2012 bis April 2015 sind es monatlich pro Fahrer zwischen 150 und knapp 1500 Euro, die dem Unternehmer in Rechnung gestellt werden, insgesamt knapp 53 000 Euro errechneter Arbeitgeberanteil an Sozialabgaben, die von dem 51-Jährigen verlangt werden.
Gutachter Florian Engel erklärte, hätte. Das schwarz verdiente Geld, so der Gutachter, führe zu weit höheren Abgaben, da diese Sanktionen gegen den Arbeitgeber umfassten. Umlagen und Säumniszuschläge kämen dann noch dazu.
Zusammen mit dem Arbeitnehmeranteil lautet die Rechnung auf 79 000 Euro, die der Taxiunternehmer an die AOK Bayern zahlen muss. Insgesamt 53 000 Euro, also die für das Gericht relevante Summe, sind bereits auf dem Konto der Gesundheitskasse eingegangen. Den Rest will der Angeklagte bis Sep-