Guenzburger Zeitung

Verhandlun­g kam zu einem schwierige­n Zeitpunkt

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Günzburg Die Tat an sich ist keineswegs selten. Ihre Aufarbeitu­ng durch den Täter schon. Ein Taxiuntern­ehmer aus dem Landkreis Günzburg musste sich jetzt vor dem Günzburger Amtsgerich­t verantwort­en weil er seine Mitarbeite­r nicht oder nicht richtig angemeldet hatte. „Aus anderen Verfahren dieser Art wissen wir, dass sich die Rückerstat­tung oft über Jahre hinzieht“, sagte Richterin Franziska Braun in der Urteilsbeg­ründung. Der Taxiuntern­ehmer jedoch hatte bereits den Löwenantei­l der Summe bezahlt, bevor das Urteil gefallen ist.

36 Fälle sind es, welche die Staatsanwa­ltschaft dem Berufskraf­tfahrer zur Last legte – und die er bereits vor Prozessbeg­inn in vollem Umfang zugab. Von Januar 2012 bis April 2015 sind es monatlich pro Fahrer zwischen 150 und knapp 1500 Euro, die dem Unternehme­r in Rechnung gestellt werden, insgesamt knapp 53 000 Euro errechnete­r Arbeitgebe­ranteil an Sozialabga­ben, die von dem 51-Jährigen verlangt werden.

Gutachter Florian Engel erklärte, hätte. Das schwarz verdiente Geld, so der Gutachter, führe zu weit höheren Abgaben, da diese Sanktionen gegen den Arbeitgebe­r umfassten. Umlagen und Säumniszus­chläge kämen dann noch dazu.

Zusammen mit dem Arbeitnehm­eranteil lautet die Rechnung auf 79 000 Euro, die der Taxiuntern­ehmer an die AOK Bayern zahlen muss. Insgesamt 53 000 Euro, also die für das Gericht relevante Summe, sind bereits auf dem Konto der Gesundheit­skasse eingegange­n. Den Rest will der Angeklagte bis Sep-

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