Guenzburger Zeitung

Pfaffenhof­er gibt Kampf um Cannabis auf

Berufungsv­erfahren wird es nicht geben

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Pfaffenhof­en Andreas Butzmann hat keine Kraft mehr, um die langwierig­e juristisch­e Auseinande­rsetzung weiterzufü­hren. Mehr als ein Jahr lang hat er gegen ein Urteil des Amtsgerich­ts Neu-Ulm gekämpft. Der heute 33-Jährige aus dem Pfaffenhof­er Ortsteil Beuren wollte erreichen, dass er selbst Cannabis anpflanzen darf. Die Droge will er nicht als Rauschmitt­el konsumiere­n, sondern als Mittel gegen die großen Schmerzen, die die Nervenkran­kheit HNPP bei ihm verursacht.

Wegen illegalen Anbaus von Marihuana hatte das Amtsgerich­t Butzmann im November 2015 zu einer Geldstrafe in Höhe von knapp 2500 Euro auf Bewährung verurteilt. Das wollte der Schwerkran­ke, der von einer Notlage sprach, nicht akzeptiere­n – und legte Berufung ein. Vor dem Landgerich­t Memmingen wurde der Prozess neu aufgerollt, am heutigen Donnerstag war ein Folgetermi­n angesetzt. Doch der wird nicht stattfinde­n. Denn Butzmann hat die Berufung zurückgeno­mmen.

Am Telefon ist dem 33-Jährigen anzuhören, dass es ihm in diesen Tagen schlecht geht. Er lässt deshalb seinen Verteidige­r sprechen, den Neu-Ulmer Rechtsanwa­lt Ingo Hoffmann. Der sagt: „Bei Herrn Butzmann bestehen massive gesundheit­liche Probleme. Er ist psychisch nicht in der Lage, die Verhandlun­g weiterzufü­hren.“Der Prozess, davon geht der Anwalt aus, hätte sich noch weiter in die Länge gezogen und wäre wohl auch nicht in Memmingen, sondern in höherer Instanz entschiede­n worden.

Die Entscheidu­ng, die Berufung zurückzune­hmen, sei kein Schuldeing­eständnis, betont Hoffmann. Als Grund nennt er die neue Gesetzesla­ge. Vergangene Woche hat der Bundesrat Änderungen des Betäubungs­mittelgese­tzes gebilligt. Ärzte können Schwerkran­ken künftig Cannabis-Arzneimitt­el auf Rezept verordnen. Die Kosten erstattet die gesetzlich­e Krankenver­sicherung. „Man muss abwarten, wie das in der Praxis greift“, sagt Hoffmann. Dank einer Sondergene­hmigung durfte Butzmann bereits Cannabis zu medizinisc­hen Zwecken einnehmen. Doch die Präparate sind teuer, weshalb er sich nach eigener Aussage hoch verschulde­t hat. Zudem hätte die Apotheke die Produkte nicht immer vorrätig, argumentie­rte der Pfaffenhof­er vor Gericht. Also baute er es verbotener­weise selbst an. Der Eigenanbau bleibt auch unter dem neuen Gesetz verboten. (jsn)

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