Pfaffenhofer gibt Kampf um Cannabis auf
Berufungsverfahren wird es nicht geben
Pfaffenhofen Andreas Butzmann hat keine Kraft mehr, um die langwierige juristische Auseinandersetzung weiterzuführen. Mehr als ein Jahr lang hat er gegen ein Urteil des Amtsgerichts Neu-Ulm gekämpft. Der heute 33-Jährige aus dem Pfaffenhofer Ortsteil Beuren wollte erreichen, dass er selbst Cannabis anpflanzen darf. Die Droge will er nicht als Rauschmittel konsumieren, sondern als Mittel gegen die großen Schmerzen, die die Nervenkrankheit HNPP bei ihm verursacht.
Wegen illegalen Anbaus von Marihuana hatte das Amtsgericht Butzmann im November 2015 zu einer Geldstrafe in Höhe von knapp 2500 Euro auf Bewährung verurteilt. Das wollte der Schwerkranke, der von einer Notlage sprach, nicht akzeptieren – und legte Berufung ein. Vor dem Landgericht Memmingen wurde der Prozess neu aufgerollt, am heutigen Donnerstag war ein Folgetermin angesetzt. Doch der wird nicht stattfinden. Denn Butzmann hat die Berufung zurückgenommen.
Am Telefon ist dem 33-Jährigen anzuhören, dass es ihm in diesen Tagen schlecht geht. Er lässt deshalb seinen Verteidiger sprechen, den Neu-Ulmer Rechtsanwalt Ingo Hoffmann. Der sagt: „Bei Herrn Butzmann bestehen massive gesundheitliche Probleme. Er ist psychisch nicht in der Lage, die Verhandlung weiterzuführen.“Der Prozess, davon geht der Anwalt aus, hätte sich noch weiter in die Länge gezogen und wäre wohl auch nicht in Memmingen, sondern in höherer Instanz entschieden worden.
Die Entscheidung, die Berufung zurückzunehmen, sei kein Schuldeingeständnis, betont Hoffmann. Als Grund nennt er die neue Gesetzeslage. Vergangene Woche hat der Bundesrat Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes gebilligt. Ärzte können Schwerkranken künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept verordnen. Die Kosten erstattet die gesetzliche Krankenversicherung. „Man muss abwarten, wie das in der Praxis greift“, sagt Hoffmann. Dank einer Sondergenehmigung durfte Butzmann bereits Cannabis zu medizinischen Zwecken einnehmen. Doch die Präparate sind teuer, weshalb er sich nach eigener Aussage hoch verschuldet hat. Zudem hätte die Apotheke die Produkte nicht immer vorrätig, argumentierte der Pfaffenhofer vor Gericht. Also baute er es verbotenerweise selbst an. Der Eigenanbau bleibt auch unter dem neuen Gesetz verboten. (jsn)