Wo die rote Linie verläuft
Im Visier der Polizei wie des Verfassungsschutzes stand der Berliner Moscheeverein „Fussilet 33“schon seit langem. Die von ihm betriebene Moschee in Moabit galt als Treffpunkt radikaler und ultrareaktionärer Islamisten. Auch der Tunesier Anis Amri, der kurz vor Weihnachten das Attentat am Berliner Breitscheidplatz verübte, verkehrte in der Moschee.
Nun hat der rot-rot-grüne Senat gehandelt und den ebenso umstrittenen wie berüchtigten Verein ver- boten. Der Schlag war überfällig, die Frage, ob der radikale Islamverein schon viel früher hätte verboten werden müssen, steht im Raum. Das lange Zögern war möglicherweise ein Fehler.
Das Verbot ist mit einer klaren Botschaft verbunden: Der liberale Rechtsstaat zeigt, dass er nicht wehrlos ist, sondern die salafistische Szene im Blick hat und bereit ist, mit der ganzen Härte des Gesetzes gegen Radikale vorzugehen. Die Religionsfreiheit ist kein Frei- brief für terroristische Aktivitäten. Wer den Boden des Grundgesetzes verlässt, zu Gewalt aufruft oder eine Terrororganisation unterstützt, ist ein Straftäter – und wird auch wie ein Straftäter behandelt.
Das konsequente Auftreten des Rechtsstaates ist ein Signal an alle friedfertigen Muslime. Es zeigt, wo die rote Linie verläuft, die nicht überschritten werden darf. Auch sie sollten sich daher klar und entschieden von Vereinen wie „Fussilet 33“distanzieren.