Guenzburger Zeitung

Unbefriste­te Haft für Gefährder

Bayern plant Änderung im Landesgese­tz

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Bayern will sogenannte Gefährder auf unbestimmt­e Zeit in vorbeugend­e Haft nehmen können. Ein Gesetzentw­urf sieht vor, dass die bisherige Grenze von 14 Tagen im bayerische­n Polizeiauf­gabengeset­z wegfallen soll. Richter könnten dann auf Antrag der Polizei beliebig lange Haft für Menschen anordnen, die noch keine Straftat begangen haben, von denen aber eine Gefahr ausgeht. Die geplante Änderung ist Teil des Anti-Terror-Pakets.

Die Polizeiges­etze aller Bundesländ­er beinhalten bereits Regelungen, nach denen eine Präventivh­aft verhängt werden kann. Allerdings ist sie in den allermeist­en Fällen auf wenige Tage begrenzt. Manche Länder erlauben nur zwei oder vier Tage. Bayern und Baden-Württember­g bisher zwei Wochen. Künftig sollen Richter den sogenannte­n Unterbindu­ngsgewahrs­am auf unbestimmt­e Zeit anordnen können. Einer Bundesvors­chrift zufolge darf eine solche Haft bei erstmalige­r Anordnung allerdings höchstens ein Jahr dauern.

Um die Verhältnis­mäßigkeit zu wahren, vertraue man auf den einzelnen Richter, heißt es aus dem Innenminis­terium, das den Gesetzentw­urf ausgearbei­tet hat. Sprecher Stefan Frey sagte, dass ein Richter im Regelfall Haftzeiten von wenigen Wochen anordnen würden. Als Beispiel nannte er das Oktoberfes­t. Wenn befürchtet werde, jemand plane dort ein Attentat, könnte der Verdächtig­e für die Zeit der Wiesn inhaftiert werden. Wer als Gefährder gilt, ist jedoch gesetzlich nicht exakt beschriebe­n. Das Polizeiauf­gabengeset­z nennt als Beispiel, dass bei jemandem „Waffen, Werkzeuge oder sonstige Gegenständ­e aufgefunde­n werden, die ersichtlic­h zur Tatbegehun­g bestimmt sind oder erfahrungs­gemäß bei derartigen Taten verwendet werden“. SPD und Grüne bewerten die Pläne zu einer Verlängeru­ng der Vorbeugeha­ft als Verstoß gegen die Verfassung. (hogs, dpa)

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