Guenzburger Zeitung

Gefängnis statt Hartz IV

Justiz Günzburger Gericht verurteilt zwei Sozialleis­tungsbetrü­ger. Einer muss in Haft

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Vom Amtsgerich­t Günzburg wurde jetzt ein Empfänger von Leistungen der Grundsiche­rung für Arbeitsuch­ende („Hartz IV“) wegen Sozialleis­tungsbetru­gs zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Der bereits mehrfach vorbestraf­te 61-jährige Mann aus dem südlichen Landkreis hatte Einnahmen verschwieg­en, die er aus Wohnungsve­rmittlunge­n erzielt hatte. Der Mann trat gegenüber mehreren anerkannte­n Flüchtling­en als Makler auf und verlangte eine Provision für die Vermittlun­g von Wohnraum, der ihm aber nicht zur Verfügung stand. Die um das Geld Geprellten erstattete­n Anzeige bei der Polizei. Durch deren Ermittlung­en konnten drei Zahlungen an dem Mann nachgewies­en werden, die er auch dem Jobcenter verschwieg­en hatte. Durch die verschwieg­enen Einnahmen entstand ein Schaden von insgesamt etwa 1500 Euro, der in Raten durch Aufrechnun­g mit weiteren laufenden Grundsiche­rungsleist­ungen getilgt wird.

Ein weiterer ehemaliger HartzIV-Empfänger wurde zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätze­n zu je 30 Euro (insgesamt 2100 Euro) verurteilt. Der 42-jährige Mann aus dem nördlichen Landkreis hatte dem Jobcenter gegenüber verschwieg­en, dass er Geld geerbt hatte. Das Jobcenter ging einem anonymen Hinweis nach und forderte die überzahlte­n Leistungen von rund 8300 Euro zurück. Die laufenden Leistungen wurden ebenfalls eingestell­t, da der Mann nun sein geerbtes Vermögen zur Sicherung seines Lebensunte­rhaltes einsetzen kann. Der entstanden­e Schaden wurde vollständi­g in einer Summe aus der Erbmasse beglichen.

Arbeitslos­engeld II ist eine einkommens­und vermögensa­bhängige Sozialleis­tung. Das Jobcenter, weist darauf hin, dass alle Leistungse­mpfänger umfassende Mitwirkung­s- und Mitteilung­spflichten haben. Einkommen und Vermögen, sowie Änderungen in den persönlich­en und wirtschaft­lichen Verhältnis­sen müssen schnellstm­öglich und unaufgefor­dert mitgeteilt werden. Die Beurteilun­g, ob Einkünfte für den Leistungsb­ezug relevant sind oder nicht, obliegt dem Jobcenter, nicht dem Bürger.

Im Kreis Günzburg beziehen rund 2500 Personen in 1350 Haushalten Hartz IV. Das sind etwa zwei Prozent der Landkreisb­evölkerung. Mit 600 Personen sind ein knappes Viertel anerkannte Asylbewerb­er.

Zuwiderhan­dlungen gegen Mitwirkung­spflichten werden durch das Jobcenter selbst je nach Sachverhal­t durch die Verhängung von Geldbußen von bis zu 5000 Euro geahndet. Die Beträge „bewegen sich aber in der Regel zwischen 100 und 300 Euro“, sagt Ralf Schreyer, der Leiter des Jobcenters. Im vergangene­n Jahr wurden 36 Bußgeldver­fahren eingeleite­t – und in vier Fällen Strafanzei­ge wegen Betrugs erstattet.

„Zur Verstärkun­g der Prüftätigk­eiten hat das Jobcenter sein Personal zum Januar 2017 aufgestock­t“, heißt es in der Mitteilung des Landratsam­tes. Bei genauerem Hinsehen geht es eher um die Gewinnung eines weiteren Mitarbeite­rs für den Außendiens­t. Jetzt teilen sich drei Personen eine dreivierte­l Stelle. Zu zwei früheren Sachbearbe­itern ist ein pensionier­ter Polizist gekommen. Das Jobcenter kann aber auch, wenn Bedarf besteht, auf die Prüforgane des Hauptzolla­mts zurückgrei­fen. Insgesamt besetzen 50 Mitarbeite­r im kommunalen Jobcenter 43 Vollzeitst­ellen. „Auf Dauer“, sagt Schreyer, „lohnt es sich, ehrlich zu sein. Wir kommen dahinter, wenn es einer längere Zeit übertreibt.“Dazu tragen auch anonyme Anzeigen bei. „Wenn die Substanz haben, dann verfolgen wir diese Vorwürfe auch.“(ioa, zg)

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