Gefängnis statt Hartz IV
Justiz Günzburger Gericht verurteilt zwei Sozialleistungsbetrüger. Einer muss in Haft
Vom Amtsgericht Günzburg wurde jetzt ein Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) wegen Sozialleistungsbetrugs zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Der bereits mehrfach vorbestrafte 61-jährige Mann aus dem südlichen Landkreis hatte Einnahmen verschwiegen, die er aus Wohnungsvermittlungen erzielt hatte. Der Mann trat gegenüber mehreren anerkannten Flüchtlingen als Makler auf und verlangte eine Provision für die Vermittlung von Wohnraum, der ihm aber nicht zur Verfügung stand. Die um das Geld Geprellten erstatteten Anzeige bei der Polizei. Durch deren Ermittlungen konnten drei Zahlungen an dem Mann nachgewiesen werden, die er auch dem Jobcenter verschwiegen hatte. Durch die verschwiegenen Einnahmen entstand ein Schaden von insgesamt etwa 1500 Euro, der in Raten durch Aufrechnung mit weiteren laufenden Grundsicherungsleistungen getilgt wird.
Ein weiterer ehemaliger HartzIV-Empfänger wurde zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 30 Euro (insgesamt 2100 Euro) verurteilt. Der 42-jährige Mann aus dem nördlichen Landkreis hatte dem Jobcenter gegenüber verschwiegen, dass er Geld geerbt hatte. Das Jobcenter ging einem anonymen Hinweis nach und forderte die überzahlten Leistungen von rund 8300 Euro zurück. Die laufenden Leistungen wurden ebenfalls eingestellt, da der Mann nun sein geerbtes Vermögen zur Sicherung seines Lebensunterhaltes einsetzen kann. Der entstandene Schaden wurde vollständig in einer Summe aus der Erbmasse beglichen.
Arbeitslosengeld II ist eine einkommensund vermögensabhängige Sozialleistung. Das Jobcenter, weist darauf hin, dass alle Leistungsempfänger umfassende Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten haben. Einkommen und Vermögen, sowie Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen müssen schnellstmöglich und unaufgefordert mitgeteilt werden. Die Beurteilung, ob Einkünfte für den Leistungsbezug relevant sind oder nicht, obliegt dem Jobcenter, nicht dem Bürger.
Im Kreis Günzburg beziehen rund 2500 Personen in 1350 Haushalten Hartz IV. Das sind etwa zwei Prozent der Landkreisbevölkerung. Mit 600 Personen sind ein knappes Viertel anerkannte Asylbewerber.
Zuwiderhandlungen gegen Mitwirkungspflichten werden durch das Jobcenter selbst je nach Sachverhalt durch die Verhängung von Geldbußen von bis zu 5000 Euro geahndet. Die Beträge „bewegen sich aber in der Regel zwischen 100 und 300 Euro“, sagt Ralf Schreyer, der Leiter des Jobcenters. Im vergangenen Jahr wurden 36 Bußgeldverfahren eingeleitet – und in vier Fällen Strafanzeige wegen Betrugs erstattet.
„Zur Verstärkung der Prüftätigkeiten hat das Jobcenter sein Personal zum Januar 2017 aufgestockt“, heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes. Bei genauerem Hinsehen geht es eher um die Gewinnung eines weiteren Mitarbeiters für den Außendienst. Jetzt teilen sich drei Personen eine dreiviertel Stelle. Zu zwei früheren Sachbearbeitern ist ein pensionierter Polizist gekommen. Das Jobcenter kann aber auch, wenn Bedarf besteht, auf die Prüforgane des Hauptzollamts zurückgreifen. Insgesamt besetzen 50 Mitarbeiter im kommunalen Jobcenter 43 Vollzeitstellen. „Auf Dauer“, sagt Schreyer, „lohnt es sich, ehrlich zu sein. Wir kommen dahinter, wenn es einer längere Zeit übertreibt.“Dazu tragen auch anonyme Anzeigen bei. „Wenn die Substanz haben, dann verfolgen wir diese Vorwürfe auch.“(ioa, zg)