„Da stimmt etwas nicht mit dem Kleinen“
Gericht Ein zwei Jahre altes Kind erleidet schwere Verletzungen. Jetzt soll sein Vater deswegen ins Gefängnis
Günzburg Er war sich keiner Schuld bewusst. Weil er seinem zweijährigen Sohn drei Rippen gebrochen hatte, soll der 25-jährige Angeklagte hinter Gitter, denn Richter Daniel Theurer sah die Kindermisshandlung als erwiesen an.
Laut Staatsanwaltschaft hat der 25-Jährige im November vergangenen Jahres in einer Gemeinde im nördlichen Landkreis seinen damals gerade zweijährigen Sohn übel misshandelt. Weil das Baby unruhig war und quengelte, habe der Vater es aus der Wippe genommen und derart fest gedrückt, dass es zu den Rippenbrüchen kam. Außerdem erlitt der Bub eine Gehirnblutung, vermutlich durch einen Schlag und einen Bruch des Oberschenkels. Der könne, wie ein Gerichtsmediziner sagte, nur durch „ruckartiges Drehen“, also bewusste Gewalteinwirkung zustande kommen.
„Ich hab nichts gemacht“, beteuerte der Angeklagte. Er habe das Kind nur aus der Liege genommen und gewickelt. Der Bub habe gequengelt und geschrien. Dann habe er festgestellt: „Da stimmt etwas nicht mit dem Kleinen.“Die Kopfund Beinverletzungen des Babys könne er sich nicht erklären, davon habe er erst im Krankenhaus erfahren. Gemeinsam mit der Mutter war der Vater zuerst ins Krankenhaus gefahren, wo zunächst nur ein Beinbruch des Kindes festgestellt worden war. Erst bei einer weiteren Untersuchung kamen die Rippenbrüche und die Gehirnblutung ans Licht. Das brachte die Ermittlungen ins Rollen.
Schwer belastet wurde der Angeklagte durch die Aussage der Mutter der Kindesmutter und deren Schwester. Diese hatte einige Tage nach dem Vorfall mit dem 25-Jährigen telefoniert und ihn gefragt, was passiert sei. Der Vater habe bestritten, dass er das Kind geschüttelt oder gar fallen gelassen habe. Er habe es aber fest gedrückt, dabei wäre vielleicht das Bein verletzt worden. Offenbar war der Angeklagte „gestresst und genervt“, weil der Bub geschrien habe, so der Eindruck der Zeugin. In seinem Gutachten beschrieb der Gerichtsmediziner, dass jede der Verletzungen lebensgefährliche Folgen für das Kind hätte haben können. Die Gehirnblutung könne nur durch direkte Gewalteinwirkung und nicht durch Schütteln allein entstanden sein. Rippenbrüche sowie der gebrochene Oberschenkel bedeuteten ebenfalls eine erhebliche Gefahr für das Kind.
Die Staatsanwältin sah den Vorwurf der Misshandlung durch die umfangreiche Beweisaufnahme als bestätigt an. Gewalt gegen ein wehrloses Geschöpf sei besonders verwerflich, die Spätfolgen noch gar nicht absehbar. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten mit Bewährung und eine Geldauflage von 3000 Euro. Zumal der Angeklagte schon wegen eines Gewaltdelikts vorbestraft sei.
Ganz so klar war der Tatnachweis für Rechtsanwalt Dietrich Jaser (Günzburg) aber nicht: „Keiner war dabei“, argumentierte er, man müsse sich auf Aussagen von Zeugen und Sachverständigen verlassen. Äußerliche Spuren der Misshandlung seien nicht feststellbar gewesen. Es sei sogar denkbar, dass die Mutter die Verletzungen verursacht habe. Die Hirnblutung könne auch durch Sturz entstanden sein. Da die Tatumstände allein für die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung nicht ausreichten, forderte der Anwalt eine Geldstrafe. Er fühle sich zu Unrecht beschuldigt, sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort.
Das half ihm aber nicht. Wegen gefährlicher Körperverletzung lautete das Urteil auf einem Jahr und drei Monate Haft. Richter Theurer erkannte nicht auf Bewährung, denn dafür sprächen keine besonderen Umstände. Der Angeklagte habe die Verletzungen billigend in Kauf genommen, die eine potenzielle Lebensgefahr für den Zweijährigen bedeutet hätten: „Es war Gewalt gegen ein ganz kleines Kind mit erheblichen Auswirkungen.“Erschwerend komme dazu, dass der 25-Jährige seine Aggression nicht im Griff hat, wie eine Vorstrafe gezeigt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.