Ex Freundin und Sohn erwürgt
Prozess Ein 52-jähriger Franzose kommt vor Gericht. Den Doppelmord vom Ammersee hat er gestanden. Doch viele Details sind noch zu klären
Augsburg Ab Dienstag wird vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Augsburg der Echinger Doppelmord verhandelt. Es ist ein Fall, der besonders berührt. Denn hier wird ein Mann beschuldigt, nicht nur seine ehemalige Lebenspartnerin, sondern auch das gemeinsame Kind getötet zu haben. Am 17. August 2016 waren eine junge Frau und ihr siebenjähriger Sohn in Eching am Ammersee tot aufgefunden worden. Noch in der Wohnung nahm die Polizei den blutverschmierten Ex-Freund fest. Die Anklage wirft dem 52-jährigen Franzosen jetzt zweifachen Mord vor.
Die entscheidenden Fakten des Falles scheinen klar. Der Mann hat die Taten in den polizeilichen Vernehmungen im Grundsatz gestanden. Er war damals schon seit einigen Tagen bei seiner Ex-Freundin und dem gemeinsamen Sohn in Eching zu Besuch. Die Anklage geht davon aus, dass der Mann zuerst die Frau und dann auch den Sohn in der Nacht zum 17. August erwürgt hat. Als Motiv wird Eifersucht angenommen: Die 36-Jährige hatte einen neuen Lebenspartner und wollte mit diesem zusammenziehen.
Angeklagter und Opfer hatten sich in Südfrankreich kennengelernt: Sie hatte in Leipzig und in Toulouse Touristik studiert und als Reisejournalistin gearbeitet. Der Angeklagte ist Grafiker, sie arbeiteten in derselben Agentur. Beide lebten einige Zeit zusammen in Agen, nordwestlich von Toulouse, bis die Frau mit dem gemeinsamen Kind wieder nach Deutschland zurückkehrte. Laut Medienberichten war dies 2015. Sie wohnte am Ammersee und arbeitete in Herrsching in einer PR-Agentur. Die Wohnung in Eching hatte sie erst einige Monate vor der Tat bezogen.
Der Angeklagte räumt ein, Sohn und Ex-Freundin getötet zu haben, wie auch Verteidiger Michael Weiss bestätigt. In dem Prozess wird es also darum gehen, wie diese Taten zu bewerten sind. Beispielsweise ob der Angeklagte geplant hatte, seine Freundin umzubringen, wie dies die Anklage annimmt. Der Mann soll schon im Vorfeld Drohungen ausgestoßen haben. Oder ob es als Affekthandlung eingestuft werden kann, als der Angeklagte erfuhr, dass seine Ex-Freundin mit einem anderen zusammenziehen will.
Für Weiss stellt sich außerdem die Frage, ob sein Mandant voll schuldfähig ist. Nachdem der Mann seinen Sohn erwürgt hatte, versuchte er, sich selbst das Leben zu nehmen. Polizeibeamte, die – alarmiert von einer besorgten Arbeitskollegin der Frau – am 17. August nachmittags zur Adresse des Opfers fuhren, fanden in der Wohnung die beiden Leichen, aber auch den Angeklagten, der Schnitt- und Stichverletzungen hatte.
Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage angesetzt.