Baby starb in der Toilette
Mutter steht erneut vor Gericht
Weil sie ihren Sohn in der Kloschüssel ersticken ließ, muss sich eine Erntehelferin erneut wegen Totschlags vor dem Landgericht Deggendorf verantworten. Laut Anklage hat die Frau aus Polen im Juli 2015 auf der Toilette ihrer Unterkunft in Plattling (Kreis Deggendorf) einen Buben zur Welt gebracht. Anschließend soll sie das Neugeborene in der Kloschüssel sterben lassen und die Leiche vergraben haben.
Vor Gericht ließ die Frau von ihrem Anwalt eine Erklärung verlesen. Demnach sei sie von der Geburt überrascht worden. Als sie das Neugeborene aus der Toilettenschüssel zog, habe es bereits nicht mehr gelebt. Die Frau beteuerte, nichts aktiv unternommen zu haben, um das Baby zu töten. Sie bedauere das Geschehene und leide darunter.
Dem rechtsmedizinischen Gutachten zufolge war das Neugeborene lebensfähig und hatte zwischen wenigen Minuten und einer halben Stunde geatmet. Der Rechtsmediziner stellte Tod durch Ersticken fest. Eine aktive Tötung, etwa durch das Zuhalten von Mund und Nase sei weder auszuschließen noch zu belegen.
In erster Instanz war die Frau zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Daher muss der Fall erneut verhandelt werden. Das Urteil wird noch Ende März erwartet. (dpa)