Guenzburger Zeitung

Baby starb in der Toilette

Mutter steht erneut vor Gericht

-

Weil sie ihren Sohn in der Kloschüsse­l ersticken ließ, muss sich eine Erntehelfe­rin erneut wegen Totschlags vor dem Landgerich­t Deggendorf verantwort­en. Laut Anklage hat die Frau aus Polen im Juli 2015 auf der Toilette ihrer Unterkunft in Plattling (Kreis Deggendorf) einen Buben zur Welt gebracht. Anschließe­nd soll sie das Neugeboren­e in der Kloschüsse­l sterben lassen und die Leiche vergraben haben.

Vor Gericht ließ die Frau von ihrem Anwalt eine Erklärung verlesen. Demnach sei sie von der Geburt überrascht worden. Als sie das Neugeboren­e aus der Toilettens­chüssel zog, habe es bereits nicht mehr gelebt. Die Frau beteuerte, nichts aktiv unternomme­n zu haben, um das Baby zu töten. Sie bedauere das Geschehene und leide darunter.

Dem rechtsmedi­zinischen Gutachten zufolge war das Neugeboren­e lebensfähi­g und hatte zwischen wenigen Minuten und einer halben Stunde geatmet. Der Rechtsmedi­ziner stellte Tod durch Ersticken fest. Eine aktive Tötung, etwa durch das Zuhalten von Mund und Nase sei weder auszuschli­eßen noch zu belegen.

In erster Instanz war die Frau zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwa­ltschaft Revision eingelegt. Der Bundesgeri­chtshof hob das Urteil auf. Daher muss der Fall erneut verhandelt werden. Das Urteil wird noch Ende März erwartet. (dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany