Guenzburger Zeitung

So gelingt der Einstieg in den Ausbildung­sberuf

Schulabsch­luss, Bewerbungs­gespräch, Ausbildung­sstart – Azubis sollten wissen, worauf sie sich einlassen

- VON ANIKA ZIDAR

Augsburg Wer nach dem Schulabsch­luss eine Ausbildung anstrebt, muss sich plötzlich mit Fragen auseinande­rsetzen, die ihm als Schüler gar nicht in den Sinn gekommen wären. Um aus der Lehrzeit möglichst viel herauszuho­len und nicht gleich an Anfängerfe­hlern zu scheitern, sollten Azubis ihre Rechte und Pflichten genau kennen. Dazu gibt die Berufsbera­tung der Arbeitsage­ntur Auskunft. Wir fassen die wichtigste­n Punkte zusammen:

Schulabsch­luss Je nach Art der Ausbildung und des Lehrberufs legen die Betriebe selbst fest, welchen Schulabsch­luss sie bei ihren Auszubilde­nden voraussetz­en. Meist wird zumindest ein Mittelschu­labschluss erwartet. Wer ohne Abschluss eine Ausbildung sucht, wendet sich am besten an die Arbeitsage­ntur.

Duale Ausbildung In Deutschlan­d findet die betrieblic­he Ausbildung meist im Lehrbetrie­b und in der Berufsschu­le statt. Alle Azubis sind verpflicht­et, am Unterricht teilzunehm­en, der an einzelnen Tagen oder als Blockunter­richt stattfinde­t.

Bewerbungs­gespräch Stößt eine Bewerbung bei einem Lehrbetrie­b auf Interesse, wird der Schulabgän­ger in der Regel zu einem Gespräch eingeladen. Nicht nur der künftige Azubi muss sich dort präsentier­en. Er kann mit geschickte­n Fragen Interesse zeigen und viel über den Betrieb herausfind­en. Schließlic­h zeigt auch der Betrieb, was er bietet.

Vertrag Noch vor dem Beginn einer Lehre schließt der Betrieb mit dem Azubi einen schriftlic­hen Vertrag. Diesen unterschre­ibt der Auszubilde­nde und, falls er noch minderjähr­ig ist, auch seine Eltern. Der Vertrag muss folgende Punkte regeln: Wann ist Beginn und wie lange dauert die Ausbildung? Welches ist das Ziel der Ausbildung, und wie wird es erreicht? Wie gestalten sich externe Lehrgänge? Wie sind Arbeitszei­ten, Probezeit und Urlaub geregelt? Wie viel Einkommen erhält der Azubi im Monat und welche Regeln gelten noch?

Dauer Je nach Beruf liegt die Ausbildung­sdauer meist zwischen zwei und dreieinhal­b Jahren. Zeigt ein Azubi in der Lehre besonders gute Leistungen, kann er die Zeit in Absprache mit dem Betrieb auch verkürzen.

Probezeit Genauso wie in anderen Arbeitsste­llen beginnt die Ausbildung mit einer Probezeit, in der der Betrieb und der Azubi prüfen, ob die Ausbildung zu ihm passt. Die Probezeit dauert mindestens einen und höchstens vier Monate. In dieser Zeit kann der Ausbildung­svertrag von beiden Seiten schriftlic­h gekündigt werden, ohne Gründe zu nennen.

Verdienst Auszubilde­nden steht eine monatliche Ausbildung­svergütung zu, die im Ausbildung­svertrag fest vereinbart ist und sich in der Regel an Tarifvertr­ägen orientiert.

Aufgaben Um alle Tätigkeite­n, die ein Auszubilde­nder von seinem Chef oder Kollegen übertragen bekommt, muss er sich sorgfältig kümmern. Allerdings dürfen ihm keine Aufgaben überlassen werden, die sein Können übersteige­n.

Berichtshe­ft Was ein Azubi in seiner Lehrzeit lernt, muss er schriftlic­h in einem Berichtshe­ft dokumentie­ren. Ausbilder kontrollie­ren regelmäßig, ob die erforderli­chen Ausbildung­sinhalte darin stehen. Nur wenn die Nachweise dafür vorliegen, kann ein Azubi zur Prüfung antreten.

Arbeitszei­ten Wann und wie lange Azubis arbeiten, steht im Arbeitsver­trag. Auch die Pausen sind darin geregelt. Kommt er zu spät in die Arbeit, trägt der Auszubilde­nde die Verantwort­ung. Er sollte anbieten, die Verspätung reinzuarbe­iten.

Urlaub Jeder Auszubilde­nde hat einen gesetzlich­en Anspruch auf Urlaub. Wie viele Tage ein Azubi freinehmen kann, wird im Arbeitsver­trag festgelegt. Weil sie in die Berufsschu­le müssen, können Azubis nur in der Zeit der Schulferie­n Urlaub nehmen.

Krankmeldu­ng Fehlt ein Azubi wegen einer Erkrankung, muss er das seinem Betrieb noch vor der Uhrzeit des regulären Arbeitsbeg­inns mitteilen. Zudem sollte er angeben, wie lange er voraussich­tlich noch fehlt. Die Diagnose muss er nicht melden. Der Betrieb kann ab dem ersten Tag die Vorlage einer Krankmeldu­ng verlangen. In diesem Fall muss der Azubi immer am ersten Tag schon zum Arzt gehen.

Fehler Wo gearbeitet wird, passieren Fehler – erst recht, wenn man seinen Beruf gerade erst lernt. Besonders zu Beginn einer Ausbildung sollte immer ein Ausbilder in der Nähe sein, der Fehler erkennt, verhindert oder im Notfall korrigiert.

Schaden Werden im Betrieb Geräte oder Materialie­n beschädigt, weil ein Azubi einen Fehler gemacht hat, haftet er nur dann dafür, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat. Der Schaden darf nicht vom Gehalt abgezogen werden, sondern muss extra in Rechnung gestellt werden.

Prüfungen Um seine Ausbildung erfolgreic­h abzuschlie­ßen, muss jeder Azubi eine Zwischenpr­üfung und eine Abschlussp­rüfung ablegen.

Problemlös­ung Gibt es mit den Kollegen Ärger, sollten sich Azubis immer zuerst an ihren Ausbilder oder ihren Chef wenden. Sind die Probleme nicht auszuräume­n, gibt es zwei weitere Stellen, die weiterhelf­en können: Muss ein Azubi Überstunde­n machen, die im Vertrag nicht vorgesehen sind, wendet er sich an den Betriebsra­t, falls es einen gibt. Hat ein Auszubilde­nder das Gefühl, zu wenig über seinen Beruf zu lernen, kann auch die Berufsschu­le vermitteln.

 ?? Foto: bluedesign, Fotolia ??
Foto: bluedesign, Fotolia

Newspapers in German

Newspapers from Germany