Guenzburger Zeitung

Man mag ihn nicht als Architekte­n

Neue Bremse für den Konzertsaa­l München

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Erst hemmten lange Grundsatz- und Standort-Debatten die Errichtung des neuen Konzerthau­ses für das Symphonieo­rchester des Bayerische­n Rundfunks, jetzt verzögern rechtliche Schritte den eigentlich vor der Landtagswa­hl 2018 anberaumte­n Baubeginn am Standort Ostbahnhof. Nachdem bereits Anfang Februar der Entscheid im Architekte­nwettbewer­b auf den Herbst 2017 verschoben worden war, weil der in Berlin und München arbeitende Architekt Stephan Braunfels vor der Vergabekam­mer der Regierung von Oberbayern eine Neubewertu­ng seiner Bewerbung erzwingen konnte, dürfte nun eine weitere Verzögerun­g durch eine neue Klage-Runde eintreten. Denn Braunfels, der unter anderem die Münchner Pinakothek der Moderne entwarf und die Sanierung der Staatsoper Berlin plante, ist vom Staatliche­n Bauamt München zum zweiten Mal als Wettbewerb­steilnehme­r abgelehnt worden. Und der bekannterm­aßen streitbare Braunfels hatte zuvor ja bereits angekündig­t, erneut Beschwerde einlegen zu wollen, wenn seine Teilnahme am Wettbewerb ein zweites Mal abgelehnt werde. Genau dies ist nun nach wiederholt­er Prüfung seiner Wettbewerb­sunterlage­n geschehen.

Kurt Bachmann, Leiter des Staatliche­n Bauamts, reagiert auf die derzeitige Situation in der Wettbewerb­sphase mit den Worten: „Es kann derzeit nicht vorhergese­hen werden, wie lange dieses Verfahren insgesamt dauern wird.“Pikant an den schwelende­n Auseinande­rsetzungen ist, dass Braunfels (* 1950) noch immer im Rechtsstre­it mit dem Freistaat Bayern wegen seines Honorars für die Pinakothek der Moderne liegt (Fertigstel­lung: 2002) und die Vergabekam­mer selbst im Februar festgestel­lt hatte, dass sie den Eindruck habe, der Freistaat habe im Wettbewerb­sverfahren eher deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er die Teilnahme von Braunfels vermeiden möchte.

Anderersei­ts hatte die Vergabekam­mer auch erklärt, dass mit Neuprüfung der Braunfels-Unterlagen nicht zwingend verbunden sei, dass der Architekt im Nachrückve­rfahren zum Wettbewerb zugelassen werde. Wäre die Causa Braunfels nicht, hätte der Wettbewerb im Mai abgeschlos­sen werden können: Alle zugelassen­en Teilnehmer haben ihre Entwürfe bereits eingereich­t. Der Fortgang liegt nun in der Hand von Braunfels und Justitia. (rh)

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