So läuft der Erörterungstermin ab
Der Erörterungstermin läuft nach ei nem vorab festgelegten Plan ab. Falls nötig, wird er sich über mehrere Tage erstrecken. Vorgesehen ist der folgende Ablauf: Formale Anforderungen Dabei geht es um den Antrag, die ausge legten Unterlagen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Genehmigung beziehungsweise die Aufsicht. Abbau Hier werden die Sicherheits und Kostenaspekte sowie das Vor gehen beziehungs weise die Reihenfol ge behandelt. Strahlenschutz/Strahlenexposi tion aufgrund von Ableitungen Beim dritten Punkt des Ablaufplans geht es um die grundsätzlichen An forderungen, die Aktivitätsrückhaltung und die Aktivitätsüberwachung.
Radioaktive Abfälle Darunter wer den die Themen Abfallkonditionie rung, Zwischenlagerung am Standort, Transporte sowie die Endlagerung oder Deponierung zusammengefasst.
Freigabe und Herausgabe Hier werden das Freigabeverfahren, die Freigabepraxis, die Herausgabe und der Abriss beziehungsweise die Frei gabe von Gebäuden thematisiert.
● Ereignisanalyse Es geht um Stör fälle allgemein, Erdbeben, einen Flugzeugabsturz und sonstige Ein wirkungen Dritter. Umweltverträglichkeitsprüfung
Hier gibt es keine Unterpunkte. ● Sonstiges Dabei werden der Leistungsbetrieb, das Standort zwischenlager und zentrale Zwi schen beziehungsweise Endla ger angesprochen. ● Zeitplan Die Erörterung am Dienstag, 28. März, beginnt um 10 Uhr. Sie ist nicht öffent lich, sondern nur für Einwen der und Medien zugänglich. Einwender wollen Anträge zur Zulassung der Öffent lichkeit stellen. (cki)