Guenzburger Zeitung

Drei Jahre Haft für vorbestraf­ten Missbrauch­stäter

Gericht Eigentlich sollte der 39-Jährige auf den Elfjährige­n aufpassen. Doch er hatte anderes im Sinn

- VON ALEXANDER SING

Eigentlich sollte er nur auf den Buben aufpassen. Doch in der Wohnung von dessen Eltern in Leipheim hatte ein 39-Jähriger im Sommer 2016 anderes im Sinn. Wegen sexuellen Missbrauch­s von Kindern stand ein Mann aus dem Landkreis Günzburg jetzt vor dem Memminger Amtsgerich­t.

An einem Junitag im vergangene­n Jahr war das damals elf Jahre alte Opfer in seinem Zimmer, als der Angeklagte, nur mit einer Unterhose bekleidet, hereinkam. Als er diese auszog, forderte der Bub ihn lautstark auf, das Zimmer zu verlassen. Eine halbe Stunde später kam der Mann zurück, dieses Mal komplett nackt. Er nahm den Jungen an der Hand und forderte ihn zu sexuellen Handlungen auf. Nur weil dieser drohte, zu schreien, kam es nicht zum Übergriff.

Aus der Untersuchu­ngshaft wird der Mann zur Anklageban­k geführt. Weil er in der dortigen Justizvoll­zugsanstal­t einsitzt, ist das Amtsgerich­t Memmingen zuständig, obwohl die Tat in Leipheim stattfand. Dass er bereits seit geraumer Zeit im Gefängnis sitzt, hat einen Grund: Der Angeklagte ist bereits vorbestraf­t und steht unter offener Bewährung. Und sein früheres Verbrechen passt ins Muster. Bei ihm war kinderporn­ografische­s Material gefunden worden.

Über das Schicksal des Mannes entscheide­t das Jugendschö­ffengerich­t. Der hauptamtli­che Richter und zwei Laien entscheide­n eigentlich über die Verfehlung­en von Jugendlich­en. Wenn Kinder oder Jugendlich­e aber Opfer sind, kann das Jugendschö­ffengerich­t auch über einen Erwachsene­n richten.

Zu den Missbrauch­svorwürfen schweigt der Mann zunächst. Was sein gutes Recht ist, bedeutet für den Jungen allerdings eine Tortur. Denn so bleibt es dem Buben nicht erspart, selbst auf dem Zeugenstuh­l Platz zu nehmen, und die Geschehnis­se vom Juni vergangene­n Jahres noch einmal durchleben zu müssen. Erst danach räumt der Angeklagte seine Taten ein und entschuldi­gt sich.

Ein Sachverstä­ndiger kommt in einem psychiatri­schen Gutachten zu dem Schluss, dass der Angeklagte keine so starken pädophilen Neigungen habe, dass sie eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit rechtferti­gen würden. Letztendli­ch verurteilt ihn das Gericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Damit liegt das Urteil zwischen dem, was die Staatsanwa­ltschaft gefordert hatte, nämlich drei Jahre und drei Monate, und dem Antrag der Verteidigu­ng (zwei Jahre und acht Monate). Es wertete dabei zugunsten des Mannes, dass er sich bei dem Opfer entschuldi­gt hatte. Außerdem wurde bei der Strafe die Zeit, die der Mann bereits in Untersuchu­ngshaft sitzt, berücksich­tigt.

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