Drei Jahre Haft für vorbestraften Missbrauchstäter
Gericht Eigentlich sollte der 39-Jährige auf den Elfjährigen aufpassen. Doch er hatte anderes im Sinn
Eigentlich sollte er nur auf den Buben aufpassen. Doch in der Wohnung von dessen Eltern in Leipheim hatte ein 39-Jähriger im Sommer 2016 anderes im Sinn. Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern stand ein Mann aus dem Landkreis Günzburg jetzt vor dem Memminger Amtsgericht.
An einem Junitag im vergangenen Jahr war das damals elf Jahre alte Opfer in seinem Zimmer, als der Angeklagte, nur mit einer Unterhose bekleidet, hereinkam. Als er diese auszog, forderte der Bub ihn lautstark auf, das Zimmer zu verlassen. Eine halbe Stunde später kam der Mann zurück, dieses Mal komplett nackt. Er nahm den Jungen an der Hand und forderte ihn zu sexuellen Handlungen auf. Nur weil dieser drohte, zu schreien, kam es nicht zum Übergriff.
Aus der Untersuchungshaft wird der Mann zur Anklagebank geführt. Weil er in der dortigen Justizvollzugsanstalt einsitzt, ist das Amtsgericht Memmingen zuständig, obwohl die Tat in Leipheim stattfand. Dass er bereits seit geraumer Zeit im Gefängnis sitzt, hat einen Grund: Der Angeklagte ist bereits vorbestraft und steht unter offener Bewährung. Und sein früheres Verbrechen passt ins Muster. Bei ihm war kinderpornografisches Material gefunden worden.
Über das Schicksal des Mannes entscheidet das Jugendschöffengericht. Der hauptamtliche Richter und zwei Laien entscheiden eigentlich über die Verfehlungen von Jugendlichen. Wenn Kinder oder Jugendliche aber Opfer sind, kann das Jugendschöffengericht auch über einen Erwachsenen richten.
Zu den Missbrauchsvorwürfen schweigt der Mann zunächst. Was sein gutes Recht ist, bedeutet für den Jungen allerdings eine Tortur. Denn so bleibt es dem Buben nicht erspart, selbst auf dem Zeugenstuhl Platz zu nehmen, und die Geschehnisse vom Juni vergangenen Jahres noch einmal durchleben zu müssen. Erst danach räumt der Angeklagte seine Taten ein und entschuldigt sich.
Ein Sachverständiger kommt in einem psychiatrischen Gutachten zu dem Schluss, dass der Angeklagte keine so starken pädophilen Neigungen habe, dass sie eine verminderte Schuldfähigkeit rechtfertigen würden. Letztendlich verurteilt ihn das Gericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Damit liegt das Urteil zwischen dem, was die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, nämlich drei Jahre und drei Monate, und dem Antrag der Verteidigung (zwei Jahre und acht Monate). Es wertete dabei zugunsten des Mannes, dass er sich bei dem Opfer entschuldigt hatte. Außerdem wurde bei der Strafe die Zeit, die der Mann bereits in Untersuchungshaft sitzt, berücksichtigt.