Guenzburger Zeitung

Über das Konto verfügen

Serie (5. Teil) „Das Leben regeln“– heute: Die Bankvollma­cht

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VON PETER NEITZSCHA

Mit einer Kontovollm­acht können die Hinterblie­benen im Trauerfall auch finanziell­e Dinge klären. Der Zugriff auf das Konto erleichter­t es ihnen, alles im Sinne des Verstorben­en zu regeln. Ein Ersatz für das Testament ist die Vollmacht aber nicht. Die Verwaltung des Nachlasses, Kosten für die Bestattung oder laufende Rechnungen – wenn ein Mensch stirbt, sind viele finanziell­e Dinge zu regeln. Damit das reibungslo­s funktionie­rt, benötigen die Hinterblie­benen eine Vollmacht für das Konto. Eine allgemeine Vorsorgevo­llmacht reicht dafür oft nicht aus. Auch wenn das rechtlich nicht vorgeschri­eben ist, verlangen die meisten Banken für Geldgeschä­fte eine gesonderte Bankvollma­cht – oft auch als Konto- oder Depotvollm­acht bezeichnet. „Eine Generalvol­lmacht ist oft sehr allgemein gehalten, die Bankvollma­cht ist dagegen sehr konkret“, erläutert Julia Topar vom Bundesverb­and deutscher Banken. Darin kann genau festgelegt werden, was der Bevollmäch­tigte tun kann und was nicht – etwa Wertpapier­e kaufen, Geld abheben oder Rechnungen begleichen. Selbst wenn die Generalvol­lmacht finanziell­e Angelegenh­eiten ausdrückli­ch einschließ­t, erleichter­t eine Bankvollma­cht den Zugriff auf das Konto, erläutert Arndt Kalkbrenne­r vom Verband der Volksbanke­n und Raiffeisen­banken. „Hat der Bevollmäch­tigte eine Kontovollm­acht, genügt es, wenn er sich mit dem Personalau­sweis identifizi­ert.“Eine notariell beurkundet­e Generalvol­lmacht muss dagegen erst beschafft, vorgelegt und von der Bank geprüft werden. Eine wechselsei­tige Kontovollm­acht ist auch unter Verheirate­ten sinnvoll: „Der Ehegatte ist nicht automatisc­h vertretung­sberechtig­t“, warnt Rechtsexpe­rte Kalkbrenne­r. „Das ist ein verbreitet­er Irrtum.“Wenn die Ehepartner oder eingetrage­nen Lebenspart­ner getrennte Konten haben, kann der jeweils andere im Notfall nicht ohne weiteres Geld abheben oder Rechnungen bezahlen. Den Vordruck für die Kontovollm­acht stellt das jeweilige Geldinstit­ut zur Verfügung. Bei selbst erstellten Schriftstü­cken könne es ungewollt passieren, dass etwas vergessen oder missverstä­ndlich formuliert wird. Vollmachtg­eber und Bevollmäch­tigter sollten besser gemeinsam eine Bankfilial­e aufsuchen und das Dokument vor Ort unterschre­iben.

Ein Schriftstü­ck je Bank

„Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie die Vollmacht in Anwesenhei­t eines Bankmitarb­eiters erteilen“, rät auch der Sprecher des Bundesmini­steriums für Justiz und Verbrauche­rschutz (BMJV), Piotr Malachowsk­i. Die Bank ist gesetzlich verpflicht­et, den Bevollmäch­tigten anhand eines gültigen Personalau­sweises oder Reisepasse­s zu identifizi­eren. Wer Konten bei mehreren Banken hat, muss auch bei jeder Bank eine Kontovollm­acht hinterlege­n. Die Vollmacht gilt sofort, nachdem sie erteilt wurde: „Die Bank prüft nicht, ob etwa eine Krankheit oder der Vorsorgefa­ll eingetrete­n ist“, warnt Topar. Es besteht deswegen grundsätzl­ich ein Missbrauch­srisiko. Ein Grund mehr die Vertrauens­person sorgfältig auszuwähle­n: „Man muss dem Bevollmäch­tigten vertrauen, dass ist das allerwicht­igste.“„Wenn Sie eine Kontovollm­acht widerrufen wollen, sollten Sie das in jedem Fall Ihrer Bank oder Sparkasse unverzügli­ch schriftlic­h mitteilen“, rät Malachowsk­i. Dafür reicht ein formloses Schreiben mit Unterschri­ft an das jeweilige Geldinstit­ut. Es ist auch möglich, eine Kontovollm­acht zu erteilen, die erst nach dem Tod gilt – etwa für jemanden, der sich nur um die Abwicklung des Nachlasses kümmern soll. Allerdings ersetzt die Vollmacht kein Testament, warnt Topar: „Wer eine bestimmte Person finanziell bedenken möchte, muss dies im Testament tun.“Der Zugriff auf das Konto reicht dafür nicht aus.

ODie Augsburger Allgemeine hat aus der Reihe „Wissen für die Praxis“den Ratgeber „Das Leben regeln“von Au tor Gerhard Zieseniß veröffentl­icht. Der aktuelle Leitfaden von A wie Altersvors­orgevollma­cht bis Z wie Zustellung­svollmacht enthält Check listen, um für alle Eventualit­äten ge rüstet zu sein. Erhältlich ist die 110 seitige Broschüre für 9,95 Euro im Webshop der Augsburger Allge meinen.

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