Guenzburger Zeitung

Kinderehen werden verboten

Reform Trauschein für Minderjähr­ige? Damit ist es bald vorbei

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Kinderehen werden in Deutschlan­d nicht mehr toleriert. Ein neues Gesetz, das das Kabinett gestern beschlosse­n hat, erklärt alle Ehen von Personen unter 16 Jahren grundsätzl­ich für nichtig. Ist ein Partner zwischen 16 und 18 Jahre alt, sollen Gerichte die Ehen aufheben. Bislang können Ehen auch geschlosse­n werden, wenn ein Partner mindestens 16 Jahre alt ist und ein Familienge­richt zustimmt.

Mit der Reform reagiert die Ko- alition auf die steigende Zahl verheirate­ter Jugendlich­er, die als Flüchtling­e nach Deutschlan­d gekommen sind. Im Juli vergangene­n Jahres waren nach Angaben des Ausländerz­entralregi­sters fast 1500 Minderjähr­ige aus anderen Ländern in der Bundesrepu­blik als verheirate­t registrier­t, darunter mehr als 300 mit Kindern unter 14 Jahren.

„Über die Auflösung des Ehebandes hinaus muss immer das Wohl der betroffene­n Minderjähr­igen im Mittelpunk­t stehen“, betonte Justizmini­ster Heiko Maas (SPD). Deshalb werde gewährleis­tet, dass die Minderjähr­igen unmittelba­r nach der Einreise in die Obhut des Jugendamte­s genommen werden und vom Ehegatten getrennt werden können. Die Betroffene­n sollen deswegen aber keine Nachteile in ihren Asylverfah­ren haben. (dpa, afp)

Warum das Gesetz überfällig ist, erläutert Rudi Wais im Kommentar. Die Details finden Sie in der Politik.

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