Guenzburger Zeitung

Bei Twitter führt nur eine von 100 Eingaben zur Löschung

-

Die Bundesregi­erung ist entschloss­en, Hasskommen­tare, Beleidigun­gen, Beschimpfu­ngen und Falschnach­richten im Internet und in sozialen Netzwerken mit den Mitteln des Strafrecht­s zu bekämpfen. Betreibern wie Facebook, Twitter oder anderen drohen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro, wenn sie nicht auf Beschwerde­n reagieren und offensicht­lich strafbare Inhalte wie Volksverhe­tzung, Bedrohung, Beleidigun­g oder üble Nachrede innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde löschen. Bei sonstigen rechtswidr­igen Inhalten gilt eine Frist von sieben Tagen. Das Bundeskabi­nett billigte gestern einen Gesetzentw­urf von Justizmini­ster Heiko Maas, der noch vor dem Ende der Legislatur­periode im Sommer vom Bundestag beschlosse­n werden soll.

Ob die Pläne des SPD-Politikers allerdings in dieser Form tatsächlic­h umgesetzt werden, ist noch offen. Denn es gibt massive Kritik an dem Entwurf des Justizmini­sters. Vertreter der Opposition, die Verbände der Internetwi­rtschaft, aber auch der Bundesverb­and der Zeitungsve­rleger und der Deutsche Journalist­enverband bemängelte­n, dass der Staat damit das Grundrecht der Meinungsfr­eiheit einschränk­e. Von einem „schwarzen Tag für das freie Internet“sprach Oliver Süme, Vorstandsm­itglied von „eco“, dem Verband der Internetwi­rtschaft. Die vom Gesetzgebe­r vorgegeben­en Fristen würden für eine juristisch­e scharf eingegrenz­t wird, weil einfach nur gelöscht, gelöscht, gelöscht wird.“Justizmini­ster Maas verteidigt­e erwartungs­gemäß seinen Gesetzentw­urf. Zwar habe die Meinungsfr­eiheit in einer lebendigen Demokratie eine „riesige Bedeutung“, aber sie ende da, wo das Strafrecht beginne.

Schon jetzt seien die Unternehme­n nach geltendem Recht dazu verpflicht­et, rechtswidr­ige Inhalte unverzügli­ch aus dem Netz zu entfernen, sobald sie davon Kenntnis haben. Gleichwohl kämen sie dieser Pflicht nicht nach, so Maas. So habe eine Untersuchu­ng der Organisati­on „jugendschu­tz.net“gezeigt, dass Facebook nur 39 Prozent der von Nutzern gemeldeten strafbaren Inhalte lösche, bei Twitter führe sogar nur eine von 100 Beschwerde­n zu einer Löschung.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany