Prügel kosten 1500 Euro
Junge Frau hat ihren Ex-Freund geschlagen
Alles zu leugnen half ihr nicht: Eine aus Illertissen stammende 22-Jährige ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung des Günzburger Amtsgerichts hatte sie ihren Ex verprügelt, seinem Auto eine Beule verpasst und der neuen Freundin des früheren Partners Haare ausgerissen.
Während der Fortsetzung des Prozesses am Mittwoch mussten zwei weitere Zeugen zur Tat im August vergangenen Jahres aussagen. Wie berichtet, kam es damals in der Gemeinde Bibertal zum Zusammentreffen zwischen den Beteiligten. Allerdings hatte die Angeklagte vor Gericht die Delikte abgestritten und behauptet, dass sie und ihr neuer Freund im Bett geschlafen hätten.
Während der Bruder der 22-Jährigen von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte, bestätigte eine 29-Jährige aber die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Nach Chat- und Textnachrichten zwischen Angeklagter, Ex-Freund und dessen neuer Partnerin war die Stimmung auch durch Alkoholgenuss wohl aufgeheizt. Dann kam der im Landkreis Biberach wohnende Ex zu der Garagenparty in Bibertal, wo er von der 22-Jährigen Schläge auf den Kopf bezog. Das bestätigte eine 29-Jährige, die an der Party ebenfalls teilgenommen hatte.
Aufgrund dieser Aussage versuchte der Staatsanwalt noch, eine Brücke zu bauen. Er bot an, die Anzahl der 80 Tagessätze des ursprünglichen Strafbefehls stehen zu lassen mit verringerter Höhe, wenn die Angeklagte ihren Einspruch zurücknehme. Da spielte die Frau aber nicht mit: „Warum soll ich was zugeben, was ich nicht getan habe.“Der Antrag des Staatsanwalts fiel dann höher aus: Für die beiden Fälle vorsätzlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung forderte er 120 Tagessätze zu 15 Euro. Richterin Franziska Braun war überzeugt, dass die Aussage der 22-Jährigen, sie sei im Bett gewesen, falsch sei: „Es gab Knatsch wegen der beendeten Beziehung.“Mit 100 Tagessätzen, insgesamt also 1500 Euro, blieb das Urteil leicht unter der Forderung des Staatsanwalts. Die Angeklagte ließ am Ende der Verhandlung noch offen, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird.