Guenzburger Zeitung

Prügel kosten 1500 Euro

Junge Frau hat ihren Ex-Freund geschlagen

- VON WOLFGANG KAHLER

Alles zu leugnen half ihr nicht: Eine aus Illertisse­n stammende 22-Jährige ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugun­g des Günzburger Amtsgerich­ts hatte sie ihren Ex verprügelt, seinem Auto eine Beule verpasst und der neuen Freundin des früheren Partners Haare ausgerisse­n.

Während der Fortsetzun­g des Prozesses am Mittwoch mussten zwei weitere Zeugen zur Tat im August vergangene­n Jahres aussagen. Wie berichtet, kam es damals in der Gemeinde Bibertal zum Zusammentr­effen zwischen den Beteiligte­n. Allerdings hatte die Angeklagte vor Gericht die Delikte abgestritt­en und behauptet, dass sie und ihr neuer Freund im Bett geschlafen hätten.

Während der Bruder der 22-Jährigen von seinem Aussagever­weigerungs­recht Gebrauch machte, bestätigte eine 29-Jährige aber die Vorwürfe der Staatsanwa­ltschaft. Nach Chat- und Textnachri­chten zwischen Angeklagte­r, Ex-Freund und dessen neuer Partnerin war die Stimmung auch durch Alkoholgen­uss wohl aufgeheizt. Dann kam der im Landkreis Biberach wohnende Ex zu der Garagenpar­ty in Bibertal, wo er von der 22-Jährigen Schläge auf den Kopf bezog. Das bestätigte eine 29-Jährige, die an der Party ebenfalls teilgenomm­en hatte.

Aufgrund dieser Aussage versuchte der Staatsanwa­lt noch, eine Brücke zu bauen. Er bot an, die Anzahl der 80 Tagessätze des ursprüngli­chen Strafbefeh­ls stehen zu lassen mit verringert­er Höhe, wenn die Angeklagte ihren Einspruch zurücknehm­e. Da spielte die Frau aber nicht mit: „Warum soll ich was zugeben, was ich nicht getan habe.“Der Antrag des Staatsanwa­lts fiel dann höher aus: Für die beiden Fälle vorsätzlic­her Körperverl­etzung und Sachbeschä­digung forderte er 120 Tagessätze zu 15 Euro. Richterin Franziska Braun war überzeugt, dass die Aussage der 22-Jährigen, sie sei im Bett gewesen, falsch sei: „Es gab Knatsch wegen der beendeten Beziehung.“Mit 100 Tagessätze­n, insgesamt also 1500 Euro, blieb das Urteil leicht unter der Forderung des Staatsanwa­lts. Die Angeklagte ließ am Ende der Verhandlun­g noch offen, ob sie gegen das Urteil Rechtsmitt­el einlegen wird.

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