Unternehmer erzielt einen Etappensieg
Gerichte für den Fall zuständig seien. Nach einer aufwendigen Prüfung dieser Frage kam das Landgericht zu dem Schluss, dass der Prozess doch in Ulm stattfinden kann. Die Gerichtsstandsvereinbarung, auf die sich die Schweizer Bank berufen habe, sei nicht formwirksam zustande gekommen, entschied die 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm bereits im Sommer 2014. Damit hatte Erwin Müller einen Etappensieg erzielt. Denn hätte sich die Privatbank mit ihrer Auffassung durchgesetzt, wäre die Klage abgewiesen worden. Der Drogeriekönig hätte dann in der Schweiz erneut vor Gericht ziehen müssen. Die Frage der Zuständigkeit ging in die nächste Instanz, deshalb zog sich das Verfahren in die Länge. Inzwischen liegt ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vor. Dieses hat bestätigt, dass das Landgericht Ulm international und örtlich für den Fall zuständig ist.
Der erste Verhandlungstag findet am Montag, 10. April, statt. Die 4. Zivilkammer unter Vorsitz von Richterin Julia Böllert wird an diesem Tag zunächst die Frage erörtern, ob ein Zahlungsanspruch Erwin Müllers besteht. Der öffentlichkeitsscheue Milliardär wird bei diesem Termin wohl anwesend sein. Das persönliche Erscheinen des Klägers sei angeordnet, teilte Hermann Steinle, der Pressesprecher des Landgerichts in Zivilsachen, mit. Zeugen und Sachverständige seien für Montag nicht geladen. Für den Fall einer Entscheidung werde ein Verkündungstermin bestimmt. Dieser wird vermutlich erst mehrere Wochen später stattfinden. Wie lange das Verfahren insgesamt dauern wird, ist laut Steinle derzeit noch nicht abzusehen.