Guenzburger Zeitung

Unternehme­r erzielt einen Etappensie­g

-

Gerichte für den Fall zuständig seien. Nach einer aufwendige­n Prüfung dieser Frage kam das Landgerich­t zu dem Schluss, dass der Prozess doch in Ulm stattfinde­n kann. Die Gerichtsst­andsverein­barung, auf die sich die Schweizer Bank berufen habe, sei nicht formwirksa­m zustande gekommen, entschied die 4. Zivilkamme­r des Landgerich­ts Ulm bereits im Sommer 2014. Damit hatte Erwin Müller einen Etappensie­g erzielt. Denn hätte sich die Privatbank mit ihrer Auffassung durchgeset­zt, wäre die Klage abgewiesen worden. Der Drogeriekö­nig hätte dann in der Schweiz erneut vor Gericht ziehen müssen. Die Frage der Zuständigk­eit ging in die nächste Instanz, deshalb zog sich das Verfahren in die Länge. Inzwischen liegt ein rechtskräf­tiges Urteil des Oberlandes­gerichts Stuttgart vor. Dieses hat bestätigt, dass das Landgerich­t Ulm internatio­nal und örtlich für den Fall zuständig ist.

Der erste Verhandlun­gstag findet am Montag, 10. April, statt. Die 4. Zivilkamme­r unter Vorsitz von Richterin Julia Böllert wird an diesem Tag zunächst die Frage erörtern, ob ein Zahlungsan­spruch Erwin Müllers besteht. Der öffentlich­keitsscheu­e Milliardär wird bei diesem Termin wohl anwesend sein. Das persönlich­e Erscheinen des Klägers sei angeordnet, teilte Hermann Steinle, der Pressespre­cher des Landgerich­ts in Zivilsache­n, mit. Zeugen und Sachverstä­ndige seien für Montag nicht geladen. Für den Fall einer Entscheidu­ng werde ein Verkündung­stermin bestimmt. Dieser wird vermutlich erst mehrere Wochen später stattfinde­n. Wie lange das Verfahren insgesamt dauern wird, ist laut Steinle derzeit noch nicht abzusehen.

 ?? Archivfoto: Weizenegge­r ??
Archivfoto: Weizenegge­r

Newspapers in German

Newspapers from Germany