Widerstand gegen größeres Outlet
Einzelhandel Wirtschaftsverbände und die Städte Günzburg und Burgau zeigen sich besorgt über die Erweiterungspläne in Jettingen-Scheppach. Eine Klage wird geprüft
Den Städten Günzburg und Burgau gefällt nicht, was sich vor den Toren des Marktes Jettingen-Scheppach tut. Nahe an der A 8 sollen nach dem Willen der Gemeinde die Verkaufsflächen für das bestehende Outlet im Gewerbegebiet Scheppach Nord weiter wachsen. Im Vorbescheid des Antrags, der dem Landratsamt vorliegt, geht es um vier bis sechs weitere Ladeneinheiten mit einer Gesamtverkaufsfläche von 1100 Quadratmetern.
Mit insgesamt über 4500 Quadratmetern liege man damit deutlich über der von der Regierung von Schwaben genannten Grenze von 3000 Quadratmetern, teilt die Stadt Günzburg mit. Ab dieser Größenordnung, so die Annahme, wirke sich ein Vorhaben negativ auf zentralörtliche Versorgungsstrukturen aus. „Diese Entwicklung ist nicht länger hinnehmbar! Die geplante Erweiterung steht jeglichen Bestrebungen der Innenstadtbelebung Günzburgs und der umliegenden Kommunen entgegen“, so der Günzburger Oberbürgermeister Gerhard Jauernig (SPD).
Genauso sieht es sein Amtskollege Konrad Barm (Freie Wähler) in Burgau: „Was unsere Nachbarkommune hier macht, ist unverantwortlich.“Mit der geplanten Erweiterung stehe zu befürchten, dass sich die Ausgangssituation für die umliegenden Kommunen in Bezug auf den stationären Handel deutlich verschlechtere.
OB Jauernig will dem nicht länger tatenlos zusehen. Schnelles Handeln sei gefordert. Aus diesem Grund prüfen die Städte Burgau und Günzburg derzeit eine Klage gegen die Planungen in Jettingen-Scheppach, falls die Regierung von Schwaben und das Landratsamt Günzburg dem Vorhaben nicht Einhalt gebieten.
Noch im April erhofft sich das Günzburger Landratsamt Klarheit in der Sache. Die Unterlagen seien der Bezirksregierung am 20. März zur Prüfung weitergereicht worden, sagt Baujurist Christian Zimmermann. Nach seiner Auskunft dreht sich die „Gretchenfrage“darum, ob die Outlet-Geschäfte im rechtlichen Sinne als zusammenhängendes Einkaufszentrum bewertet werden können oder nicht. Ein Einkaufszentrum wäre nicht zulässig. Doch die Läden, die gebaut und weitervermietet werden, haben allesamt separate Eingänge für Kunden, Mitarbeiter, eigene Aufenthaltsräume. Die Warenanlieferung erfolgt ebenfalls dezentral. Keines der Geschäfte erreicht für sich allein mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Vergangene Woche haben sich die Stadt Günzburg und die Industrieund Handelskammer (IHK) Schwaben darauf verständigt, gemeinsam auf eine rechtliche Überprüfung der angestrebten Erweiterung des Outlets Jettingen-Scheppach hinzuwirken. So beobachte man die stetige Vergrößerung dieses Handelsstandortes bereits seit einiger Zeit mit Sorge, hieß es.
„Schon jetzt steht der stationäre Handel und vor allem der innerstädtische Handel mit dem Rücken zur Wand“, sagt Hermann Hutter, Vorsitzender der IHK-Regionalversammlung Günzburg. „Gerade das Outlet in Jettingen-Scheppach schadet aufgrund der Sortimentszusammensetzung den umliegenden Innenstädten, denn hier werden vor allem Sortimente angeboten, die so in jedem Zentrum zu finden sind. Wenn wir auch in Zukunft attraktive Innenstädte wollen – und das sollte unser gemeinsames Ziel sein – dann dürfen wir ihnen das Wasser nicht weiter abgraben, sondern müssen alles dafür tun, dass sie eine faire Chance haben“, appelliert Hutter an alle Beteiligten.
Ähnlich wird die Situation beim Handelsverband (HBE) gesehen. „Die Landesplanung wird im vorliegenden Fall komplett ausgehebelt“, so Wolfgang Puff Bezirksgeschäftsführer des HBE für Schwaben. „Hier muss man zu dem Schluss kommen, dass es sich um ein Einzelhandelsgroßprojekt handelt, das einheitlich vermarktet wird und aufgrund der nun erreichten Dimension nicht nur Auswirkungen auf Jettingen-Scheppach selbst hat, sondern auch die noch intakten Innenstädte der umliegenden Städte erheblich schwächen wird.“Beworben werden die Geschäfte aber unabhängig von der Gesellschaft, die die Outlet-Läden gebaut und vermietet hat.
Einig sind sich IHK Schwaben und HBE, dass nun vor allem die Aufsichts- und Genehmigungsbehörden gefordert seien, konkrete Vorgaben im Sinne der Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.