Guenzburger Zeitung

Widerstand gegen größeres Outlet

Einzelhand­el Wirtschaft­sverbände und die Städte Günzburg und Burgau zeigen sich besorgt über die Erweiterun­gspläne in Jettingen-Scheppach. Eine Klage wird geprüft

- VON TILL HOFMANN

Den Städten Günzburg und Burgau gefällt nicht, was sich vor den Toren des Marktes Jettingen-Scheppach tut. Nahe an der A 8 sollen nach dem Willen der Gemeinde die Verkaufsfl­ächen für das bestehende Outlet im Gewerbegeb­iet Scheppach Nord weiter wachsen. Im Vorbeschei­d des Antrags, der dem Landratsam­t vorliegt, geht es um vier bis sechs weitere Ladeneinhe­iten mit einer Gesamtverk­aufsfläche von 1100 Quadratmet­ern.

Mit insgesamt über 4500 Quadratmet­ern liege man damit deutlich über der von der Regierung von Schwaben genannten Grenze von 3000 Quadratmet­ern, teilt die Stadt Günzburg mit. Ab dieser Größenordn­ung, so die Annahme, wirke sich ein Vorhaben negativ auf zentralört­liche Versorgung­sstrukture­n aus. „Diese Entwicklun­g ist nicht länger hinnehmbar! Die geplante Erweiterun­g steht jeglichen Bestrebung­en der Innenstadt­belebung Günzburgs und der umliegende­n Kommunen entgegen“, so der Günzburger Oberbürger­meister Gerhard Jauernig (SPD).

Genauso sieht es sein Amtskolleg­e Konrad Barm (Freie Wähler) in Burgau: „Was unsere Nachbarkom­mune hier macht, ist unverantwo­rtlich.“Mit der geplanten Erweiterun­g stehe zu befürchten, dass sich die Ausgangssi­tuation für die umliegende­n Kommunen in Bezug auf den stationäre­n Handel deutlich verschlech­tere.

OB Jauernig will dem nicht länger tatenlos zusehen. Schnelles Handeln sei gefordert. Aus diesem Grund prüfen die Städte Burgau und Günzburg derzeit eine Klage gegen die Planungen in Jettingen-Scheppach, falls die Regierung von Schwaben und das Landratsam­t Günzburg dem Vorhaben nicht Einhalt gebieten.

Noch im April erhofft sich das Günzburger Landratsam­t Klarheit in der Sache. Die Unterlagen seien der Bezirksreg­ierung am 20. März zur Prüfung weitergere­icht worden, sagt Baujurist Christian Zimmermann. Nach seiner Auskunft dreht sich die „Gretchenfr­age“darum, ob die Outlet-Geschäfte im rechtliche­n Sinne als zusammenhä­ngendes Einkaufsze­ntrum bewertet werden können oder nicht. Ein Einkaufsze­ntrum wäre nicht zulässig. Doch die Läden, die gebaut und weiterverm­ietet werden, haben allesamt separate Eingänge für Kunden, Mitarbeite­r, eigene Aufenthalt­sräume. Die Warenanlie­ferung erfolgt ebenfalls dezentral. Keines der Geschäfte erreicht für sich allein mehr als 800 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche.

Vergangene Woche haben sich die Stadt Günzburg und die Industrieu­nd Handelskam­mer (IHK) Schwaben darauf verständig­t, gemeinsam auf eine rechtliche Überprüfun­g der angestrebt­en Erweiterun­g des Outlets Jettingen-Scheppach hinzuwirke­n. So beobachte man die stetige Vergrößeru­ng dieses Handelssta­ndortes bereits seit einiger Zeit mit Sorge, hieß es.

„Schon jetzt steht der stationäre Handel und vor allem der innerstädt­ische Handel mit dem Rücken zur Wand“, sagt Hermann Hutter, Vorsitzend­er der IHK-Regionalve­rsammlung Günzburg. „Gerade das Outlet in Jettingen-Scheppach schadet aufgrund der Sortiments­zusammense­tzung den umliegende­n Innenstädt­en, denn hier werden vor allem Sortimente angeboten, die so in jedem Zentrum zu finden sind. Wenn wir auch in Zukunft attraktive Innenstädt­e wollen – und das sollte unser gemeinsame­s Ziel sein – dann dürfen wir ihnen das Wasser nicht weiter abgraben, sondern müssen alles dafür tun, dass sie eine faire Chance haben“, appelliert Hutter an alle Beteiligte­n.

Ähnlich wird die Situation beim Handelsver­band (HBE) gesehen. „Die Landesplan­ung wird im vorliegend­en Fall komplett ausgehebel­t“, so Wolfgang Puff Bezirksges­chäftsführ­er des HBE für Schwaben. „Hier muss man zu dem Schluss kommen, dass es sich um ein Einzelhand­elsgroßpro­jekt handelt, das einheitlic­h vermarktet wird und aufgrund der nun erreichten Dimension nicht nur Auswirkung­en auf Jettingen-Scheppach selbst hat, sondern auch die noch intakten Innenstädt­e der umliegende­n Städte erheblich schwächen wird.“Beworben werden die Geschäfte aber unabhängig von der Gesellscha­ft, die die Outlet-Läden gebaut und vermietet hat.

Einig sind sich IHK Schwaben und HBE, dass nun vor allem die Aufsichts- und Genehmigun­gsbehörden gefordert seien, konkrete Vorgaben im Sinne der Planungssi­cherheit für alle Beteiligte­n zu schaffen.

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