Guenzburger Zeitung

Marlene Dietrich darf bei Youtube bleiben

Streit Münchens Oberlandes­gericht weist eine Klage der Erbin zurück. Für die Ablehnung gibt es einen einfachen Grund

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Die Videoplatt­form Youtube muss Aufnahmen der Schauspiel­erin und Sängerin Marlene Dietrich von einem Konzert in London im Jahr 1972 nicht löschen. Das hat das Oberlandes­gericht (OLG) München am Donnerstag entschiede­n. Es wies eine Klage der Gesellscha­ft Marlene Dietrich Collection GmbH ab, die die Rechte von Dietrichs Tochter Maria Riva vertritt.

Das Gericht begründete die Abweisung nach Angaben einer Sprecherin damit, dass es sich bei den Aufnahmen um Ausschnitt­e aus einem Filmwerk handelt und die Urheberrec­hte damit nicht bei der Erbin der Dietrichen liegen, sondern beim Filmemache­r. „Das bedeutet, dass der Senat nicht generell entschiede­n hat, ob bei solchen Urheberrec­htsverletz­ungen Youtube der richtige Ansprechpa­rtner ist“, betonte die Gerichtssp­recherin.

Das Landgerich­t hatte Youtube 2012 lediglich zur Unterlassu­ng in Bezug auf Videoclips mit dem Titel „Lili Marleen“verurteilt und die Klage ansonsten abgewiesen. Das Oberlandes­gericht wiederum änderte diese Entscheidu­ng und wies die Klage insgesamt ab. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) wiederum hob dieses Urteil teilweise auf, sodass erneut das OLG am Zug war. Der BGH gab dem Senat auf, zu klären, ob der Erbin noch Urheberrec­hte zustehen oder ob die Urheberrec­hte beim Filmemache­r liegen. Das OLG ließ nun eine erneute Revision zum BGH nicht zu, wie die Sprecherin mitteilte. Allerdings kann die Klägerseit­e noch eine Nichtzulas­sungsbesch­werde einreichen.

Marlene Dietrich, 1901 in Berlin geboren, ist als Schauspiel­erin wie als Sängerin legendär. Der Durchbruch gelang ihr mit dem Film „Der Blaue Engel“1929. Ein Jahr später verließ sie Deutschlan­d und lebte fortan für Jahrzehnte in den USA. 1992 starb sie in Paris, ihrem Domizil der späten Jahre. (dpa, sd)

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Foto: dpa

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