Guenzburger Zeitung

Bauland wird knapp

Neues Wohngebiet für Gundremmin­gen

- VON WOLFGANG KAHLER

Wegen ungebremst­er Nachfrage entsteht ein neues Wohngebiet entlang der Staatsstra­ße 2025, das ab Frühjahr 2018 bebaut werden kann. Der Gemeindera­t hat den Vorentwurf für „AngerWest“am Gründonner­stag einstimmig gebilligt. Bereits vor fünf Jahren, so Bürgermeis­ter Tobias Bühler, hatte der vorige Gemeindera­t den Aufstellun­gsbeschlus­s für das circa 24 000 Quadratmet­er große Gebiet am westlichen Ortsrand gefasst. Dann passierte erst mal nichts mehr, weil noch genügend Grundstück­e vorhanden waren. Inzwischen sind im aktuellen Baugebiet „An der Hühle“nur noch wenige Grundstück­e verfügbar. „Drei Bauplätze sind reserviert“, sagte Bühler, „aber sechs Anfragen liegen vor“. Es sei also schon höchste Eisenbahn, für Nachschub zu sorgen.

Das lang gezogene neue Baugebiet weist 24 Plätze mit Größen zwischen 615 und maximal 1150 Quadratmet­ern auf, wie Planer Ferdinand Kaiser vom Krumbacher Ingenieurb­üro Kling Consult den Gemeindera­t informiert­e. Eine mittig verlaufene Erschließu­ngsstraße wird sieben bis acht Meter breit sein. Zusätzlich­en Aufwand verursacht der unbedingt notwendige Lärmschutz. Der müsse erhöht werden, so Landschaft­sarchitekt Kaiser.

Für die exakte Höhe des Lärmschutz­es werden noch neue Zahlen der Verkehrsen­twicklung auf der Staatsstra­ße benötigt. Die aktuell verfügbare­n Werte stammen aus dem Jahr 2010, die Ergebnisse aus einer neueren Zählung von 2015 liegen dem Planer zufolge „erst in ein paar Monaten vor“. Bürgermeis­ter Bühler rechnet mit Kosten in Höhe von 200 000 bis 250 000 Euro für die Lärmschutz-Verbesseru­ng.

Eine von Gemeindera­t Willi Schiele angesproch­ene Fotovoltai­kanlage für die Lärmschutz­wand kommt nach Ansicht des Rathausche­fs nicht in Betracht, da die Blend- und Spiegelwir­kung auf die dahinter liegenden Häuser zu groß sei.

Eine am Rand des Baugebiets verlaufend­e 110 Kilovolt-Hochspannu­ngsleitung beeinfluss­e die Bauhöhe und die Bepflanzun­g nur teilweise, sagte der Planer. Auf den Grundstück­en dürfen Häuser mit maximal zwei Vollgescho­ssen und einer Dachneigun­g von zwei bis 45 Grad entstehen - eine ziemlich liberal gehaltene Festsetzun­g also, die äußerst variabel gestaltete Dachformen ermöglicht. Ein kleiner Problemfal­l werde durch einen Garten mit Bienenhalt­ung im Bereich des Baugebiets verursacht, dem Bestandssc­hutz zugesicher­t werde. Deshalb müsste bei der Aufstellun­g des Bebauungsp­lanes geklärt werden, bis zu welchem Umfang Kleintierh­altung erlaubt werden soll.

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