Bauland wird knapp
Neues Wohngebiet für Gundremmingen
Wegen ungebremster Nachfrage entsteht ein neues Wohngebiet entlang der Staatsstraße 2025, das ab Frühjahr 2018 bebaut werden kann. Der Gemeinderat hat den Vorentwurf für „AngerWest“am Gründonnerstag einstimmig gebilligt. Bereits vor fünf Jahren, so Bürgermeister Tobias Bühler, hatte der vorige Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für das circa 24 000 Quadratmeter große Gebiet am westlichen Ortsrand gefasst. Dann passierte erst mal nichts mehr, weil noch genügend Grundstücke vorhanden waren. Inzwischen sind im aktuellen Baugebiet „An der Hühle“nur noch wenige Grundstücke verfügbar. „Drei Bauplätze sind reserviert“, sagte Bühler, „aber sechs Anfragen liegen vor“. Es sei also schon höchste Eisenbahn, für Nachschub zu sorgen.
Das lang gezogene neue Baugebiet weist 24 Plätze mit Größen zwischen 615 und maximal 1150 Quadratmetern auf, wie Planer Ferdinand Kaiser vom Krumbacher Ingenieurbüro Kling Consult den Gemeinderat informierte. Eine mittig verlaufene Erschließungsstraße wird sieben bis acht Meter breit sein. Zusätzlichen Aufwand verursacht der unbedingt notwendige Lärmschutz. Der müsse erhöht werden, so Landschaftsarchitekt Kaiser.
Für die exakte Höhe des Lärmschutzes werden noch neue Zahlen der Verkehrsentwicklung auf der Staatsstraße benötigt. Die aktuell verfügbaren Werte stammen aus dem Jahr 2010, die Ergebnisse aus einer neueren Zählung von 2015 liegen dem Planer zufolge „erst in ein paar Monaten vor“. Bürgermeister Bühler rechnet mit Kosten in Höhe von 200 000 bis 250 000 Euro für die Lärmschutz-Verbesserung.
Eine von Gemeinderat Willi Schiele angesprochene Fotovoltaikanlage für die Lärmschutzwand kommt nach Ansicht des Rathauschefs nicht in Betracht, da die Blend- und Spiegelwirkung auf die dahinter liegenden Häuser zu groß sei.
Eine am Rand des Baugebiets verlaufende 110 Kilovolt-Hochspannungsleitung beeinflusse die Bauhöhe und die Bepflanzung nur teilweise, sagte der Planer. Auf den Grundstücken dürfen Häuser mit maximal zwei Vollgeschossen und einer Dachneigung von zwei bis 45 Grad entstehen - eine ziemlich liberal gehaltene Festsetzung also, die äußerst variabel gestaltete Dachformen ermöglicht. Ein kleiner Problemfall werde durch einen Garten mit Bienenhaltung im Bereich des Baugebiets verursacht, dem Bestandsschutz zugesichert werde. Deshalb müsste bei der Aufstellung des Bebauungsplanes geklärt werden, bis zu welchem Umfang Kleintierhaltung erlaubt werden soll.