Guenzburger Zeitung

Lohnen sich alternativ­e Geldanlage­n?

Finanzen Wegen der niedrigen Zinsen suchen Anleger nach anderen Anlage-Möglichkei­ten. Nicht alles ist aber sinnvoll

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Das Zinstief währt nun schon lange. Viele Anleger suchen deshalb nach anderen Möglichkei­ten, ein Vermögen aufzubauen. Aber welche alternativ­en Geldanlage­n gibt es – und was bringen sie? Häufig werden dem Anleger zum Beispiel sogenannte Direktinve­stments angeboten. Dabei handelt es sich um Wirtschaft­sgüter des täglichen Lebens, die als Renditeanl­agen herhalten. Das sind zum Beispiel Container oder Eisenbahnw­aggons, aber auch Gold, Silber, Diamanten und Bäume.

Diese Wirtschaft­sgüter werden von Investoren gekauft und über einen bestimmten Zeitraum hinweg weiterverm­ietet. So kann der Anleger im Rahmen des Direktinve­stments zum Beispiel einen Eisenbahnw­aggon zum Zweck der Kapitalanl­age kaufen. Der Eisenbahnw­aggon wird dann über die Verkäuferf­irma an ein Transportu­nternehmen vermietet. Der Anleger soll am Ende der Vertragsla­ufzeit Mieteinnah­men und gute Rück- kaufswerte erhalten. Die Renditen sind zum Teil verlockend. Bei Containern lagen sie teilweise zwischen fünf und 7,5 Prozent.

Dieses Geschäft kann gut gehen, wenn der Markt für die investiert­en Güter vorhanden ist. Solange Container nachgefrag­t werden, wird die Miete gezahlt und der Container nach Ablauf des Investment­s wieder zurückgeka­uft. Dass die Investment­s aber nicht ohne Risiko sind, sehen nun Investoren, die Investment­s in Container der Hamburger Magellan-Gruppe getätigt haben. Magellan ist inzwischen insolvent. Die von Magellan verwaltete­n 187000 Container erzielen zum Teil keine Miete mehr und sind nicht verkäuflic­h. In einem solchen Fall ist das Investment ganz oder teilweise gefährdet.

Eine weitere Anlage, die Anlegern empfohlen wird, sind sogenannte Nachrang- oder partiarisc­he Darlehen. Von einem partiarisc­hen Darlehen spricht man dann, wenn der Anleger einem Dritten Geld für einen bestimmten Zweck zukommen lässt und dafür einen Anteil am Gewinn erhält.

Ein Nachrangda­rlehen ist ein normales Darlehen. Es hat aber den Nachteil, dass der Anleger im Falle einer Insolvenz des Unternehme­ns erst dann sein Geld zurückbeko­mmt, wenn alle anderen Gesellscha­ftsgläubig­er ihren Anteil erhalten haben. Oft findet sich in den Vereinbaru­ngen auch noch die Klausel, dass eine Rückzahlun­g ganz entfällt, wenn der Anleger seine Zahlung zurückford­ert und dadurch ein Insolvenzg­rund herbeigefü­hrt werden würde. Nachrangda­rlehen und partiarisc­he Darlehen werden oft über das Internet vertrieben und für erneuerbar­e Energien, Immobilien oder die Vermarktun­g von Events angeboten.

Auch hier muss der Anleger wissen, dass er zwar keinen Einfluss auf die Gesellscha­ft nehmen kann, auf der anderen Seite aber haftet, als wäre er Gesellscha­fter. Er geht also ein enormes Risiko ein. Zwar gilt nach dem Kleinanleg­erschutzge­setz hier die Prospektpf­licht. Das heißt, dass der Anleger und der Emittent bei der BaFin einen Prospekt hinterlege­n und diesen veröffentl­ichen müssen. Die BaFin prüft den Prospekt aber nur auf Plausibili­tät, nicht daraufhin, ob die Angaben im Prospekt inhaltlich richtig sind. Damit hilft der Prospekt nur dem Anleger, der ihn genau durchliest und versteht. Alle Geschäftsm­odelle, die dem Anleger unklar und die intranspar­ent sind, sollten deshalb gemieden werden.

ist Fach anwältin für Kapitalmar­kt recht und Vizepräsid­entin der Deutschen Schutzvere­ini gung für Wertpapier­besitz.

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Foto: v.poth, Fotolia
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