Lohnen sich alternative Geldanlagen?
Finanzen Wegen der niedrigen Zinsen suchen Anleger nach anderen Anlage-Möglichkeiten. Nicht alles ist aber sinnvoll
Das Zinstief währt nun schon lange. Viele Anleger suchen deshalb nach anderen Möglichkeiten, ein Vermögen aufzubauen. Aber welche alternativen Geldanlagen gibt es – und was bringen sie? Häufig werden dem Anleger zum Beispiel sogenannte Direktinvestments angeboten. Dabei handelt es sich um Wirtschaftsgüter des täglichen Lebens, die als Renditeanlagen herhalten. Das sind zum Beispiel Container oder Eisenbahnwaggons, aber auch Gold, Silber, Diamanten und Bäume.
Diese Wirtschaftsgüter werden von Investoren gekauft und über einen bestimmten Zeitraum hinweg weitervermietet. So kann der Anleger im Rahmen des Direktinvestments zum Beispiel einen Eisenbahnwaggon zum Zweck der Kapitalanlage kaufen. Der Eisenbahnwaggon wird dann über die Verkäuferfirma an ein Transportunternehmen vermietet. Der Anleger soll am Ende der Vertragslaufzeit Mieteinnahmen und gute Rück- kaufswerte erhalten. Die Renditen sind zum Teil verlockend. Bei Containern lagen sie teilweise zwischen fünf und 7,5 Prozent.
Dieses Geschäft kann gut gehen, wenn der Markt für die investierten Güter vorhanden ist. Solange Container nachgefragt werden, wird die Miete gezahlt und der Container nach Ablauf des Investments wieder zurückgekauft. Dass die Investments aber nicht ohne Risiko sind, sehen nun Investoren, die Investments in Container der Hamburger Magellan-Gruppe getätigt haben. Magellan ist inzwischen insolvent. Die von Magellan verwalteten 187000 Container erzielen zum Teil keine Miete mehr und sind nicht verkäuflich. In einem solchen Fall ist das Investment ganz oder teilweise gefährdet.
Eine weitere Anlage, die Anlegern empfohlen wird, sind sogenannte Nachrang- oder partiarische Darlehen. Von einem partiarischen Darlehen spricht man dann, wenn der Anleger einem Dritten Geld für einen bestimmten Zweck zukommen lässt und dafür einen Anteil am Gewinn erhält.
Ein Nachrangdarlehen ist ein normales Darlehen. Es hat aber den Nachteil, dass der Anleger im Falle einer Insolvenz des Unternehmens erst dann sein Geld zurückbekommt, wenn alle anderen Gesellschaftsgläubiger ihren Anteil erhalten haben. Oft findet sich in den Vereinbarungen auch noch die Klausel, dass eine Rückzahlung ganz entfällt, wenn der Anleger seine Zahlung zurückfordert und dadurch ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde. Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen werden oft über das Internet vertrieben und für erneuerbare Energien, Immobilien oder die Vermarktung von Events angeboten.
Auch hier muss der Anleger wissen, dass er zwar keinen Einfluss auf die Gesellschaft nehmen kann, auf der anderen Seite aber haftet, als wäre er Gesellschafter. Er geht also ein enormes Risiko ein. Zwar gilt nach dem Kleinanlegerschutzgesetz hier die Prospektpflicht. Das heißt, dass der Anleger und der Emittent bei der BaFin einen Prospekt hinterlegen und diesen veröffentlichen müssen. Die BaFin prüft den Prospekt aber nur auf Plausibilität, nicht daraufhin, ob die Angaben im Prospekt inhaltlich richtig sind. Damit hilft der Prospekt nur dem Anleger, der ihn genau durchliest und versteht. Alle Geschäftsmodelle, die dem Anleger unklar und die intransparent sind, sollten deshalb gemieden werden.
ist Fach anwältin für Kapitalmarkt recht und Vizepräsidentin der Deutschen Schutzvereini gung für Wertpapierbesitz.