Fakten aus dem Stadtratsbeschluss
Der Stadtrat hat für die Erweiterung der Tongrube gestimmt und mit Bedin gungen und Auflagen verknüpft.
● Geländehöhe Das Gelände darf durch die Verfüllung nicht höher werden als bisher.
● Wiederverfüllung Material bis zur Klasse Z 2 darf nur eingebaut wer den, wenn die Fachbehörden keine Be denken äußern und eine Gefährdung von Mensch und Umwelt durch das Ver füllmaterial ausgeschlossen ist.
● Feldweg Die Alternativroute darf maximal neun Prozent Steigung ha ben, die Zustimmung der Grundstücks
besitzer ist unabdingbar. Die Firma Schmidt muss den bisherigen Feldweg nach Abbau und Wiederverfüllung wieder herstellen und der Stadt zurück geben.
● Schadstoffe Sichergestellt werden muss, dass Schadstoffe im zur Ver füllung vorgesehenen Material nicht über den Grenzwerten liegt.
● Verkehr Weil die Zufahrt über die B 16 erfolgt, muss zum Schutz der Bürger, die Betriebszeit eingeschränkt werden auf montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr.
● Schmutz Werden Straßen und Wege durch Lkw aus dem Tonwerk ver schmutzt, muss das Unternehmen diese unverzüglich auf eigene Kosten reini gen. Um Verschmutzungen in Grenzen zu halten, dürfen die Lastwagen nicht überladen werden.
● Graben Trotz Verlegung des beste henden Grabens muss die Oberflä chenentwässerung gesichert sein. Für die Verlegung und Verrohrung des Grabens ist die Firma Schmidt zustän dig. Sie muss den vorhandenen, bis her offenen Graben, nach der Verfül lung der Abbaustätte auf eigene Kos ten wieder herstellen. (ilor)