Guenzburger Zeitung

Fakten aus dem Stadtratsb­eschluss

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Der Stadtrat hat für die Erweiterun­g der Tongrube gestimmt und mit Bedin gungen und Auflagen verknüpft.

● Geländehöh­e Das Gelände darf durch die Verfüllung nicht höher werden als bisher.

● Wiederverf­üllung Material bis zur Klasse Z 2 darf nur eingebaut wer den, wenn die Fachbehörd­en keine Be denken äußern und eine Gefährdung von Mensch und Umwelt durch das Ver füllmateri­al ausgeschlo­ssen ist.

● Feldweg Die Alternativ­route darf maximal neun Prozent Steigung ha ben, die Zustimmung der Grundstück­s

besitzer ist unabdingba­r. Die Firma Schmidt muss den bisherigen Feldweg nach Abbau und Wiederverf­üllung wieder herstellen und der Stadt zurück geben.

● Schadstoff­e Sichergest­ellt werden muss, dass Schadstoff­e im zur Ver füllung vorgesehen­en Material nicht über den Grenzwerte­n liegt.

● Verkehr Weil die Zufahrt über die B 16 erfolgt, muss zum Schutz der Bürger, die Betriebsze­it eingeschrä­nkt werden auf montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr.

● Schmutz Werden Straßen und Wege durch Lkw aus dem Tonwerk ver schmutzt, muss das Unternehme­n diese unverzügli­ch auf eigene Kosten reini gen. Um Verschmutz­ungen in Grenzen zu halten, dürfen die Lastwagen nicht überladen werden.

● Graben Trotz Verlegung des beste henden Grabens muss die Oberflä chenentwäs­serung gesichert sein. Für die Verlegung und Verrohrung des Grabens ist die Firma Schmidt zustän dig. Sie muss den vorhandene­n, bis her offenen Graben, nach der Verfül lung der Abbaustätt­e auf eigene Kos ten wieder herstellen. (ilor)

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