Haftstrafen nach Sex in Sparkasse
Justiz Ein Mann und eine Frau dringen in die Filiale am Günzburger Marktplatz ein. Dort vergnügen sie sich über mehrere Stunden miteinander. Das hat jetzt ein Nachspiel vor Gericht
Es war eine kalte Nacht. Am 4. November vergangenen Jahres betraten ein heute 59-Jähriger und seine 28 Jahre alte Begleiterin kurz nach Mitternacht die Bankfiliale am Günzburger Marktplatz. Wohl um sich aufzuwärmen, wie sie jetzt bei der Verhandlung am Günzburger Amtsgericht mutmaßten. Mit massiver Gewalt drückten sie zusammen die Schiebetür des Vorraums auf und zwängten sich durch die entstandene kleine Lücke. In den folgenden Stunden rauchten sie dort mehrere Zigaretten, urinierten in eine Ecke und schliefen mehrmals miteinander. Am frühen Morgen gingen sie zur Hauptstelle der Sparkasse, wohl zum Schlafen. Die Frau rief später die Polizei, damit die Beamten sie und ihren Begleiter zurück ins Bezirkskrankenhaus bringen, von wo sie sich am Vorabend abgesetzt hatten. Wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch standen die Patienten nun vor Gericht, der Mann auch wegen der Beleidigung von Augsburger Polizisten an einem anderen Tag.
Wirklich erinnern konnten sich die Angeklagten – er wurde aus der Haft vorgeführt, sie aus der Unterbringung in einer geschlossenen Therapieeinrichtung – nicht. Aber sie räumten alles ein, was die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ihnen vorwarf. Zu betrunken seien sie damals gewesen. Mit dem Trinken von Wein aus einem Tetrapak fingen sie bereits auf dem Gelände des Bezirkskrankenhauses (BKH) an. Später gab es für ihn in einem Lokal in der Günzburger Innenstadt Bier, sie nahm einige Whiskey, Bier und Cola. Die Polizei fand bei ihnen am nächsten Morgen mehrere Weinund Sektflaschen, bei ihr stellten die Beamten gegen 7 Uhr 1,8 Promille fest; er war zu betrunken, um einen Alkoholtest machen zu können. Nach dem Besuch der Gaststätte waren sie zur Bank gegangen, wo sie nach dem Aufdrücken der Tür vermutlich weiter tranken, was die Polizei aus Videoaufnahmen der Überwachungskamera schloss.
Der Mann hat eine so lange Liste an Vorstrafen, dass Richterin Franziska Braun nur Auszüge vorlas. gehören eine versuchte Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, gemeinschaftlicher Betrug, mehrere Sachbeschädigungen und Beleidigungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzungen und ein Einbruch. Wie ihm ein Sachverständiger attestierte, habe er durch seinen langjährigen Alkoholkonsum auch eine Hirnschädigung. Aber da er inzwischen in Haft sitzt und nicht mehr an Alkohol kommt, habe sich sein Zustand gebessert. Dafür, so sagte der Angeklagte, sei er auch dankbar, er wolle sein Leben umkrempeln und keinen Tropfen Alkohol mehr anrühren. Allerdings hatte er schon bei einer anderen Verurteilung versichert, sich bessern zu wollen.
Seiner Mitpatientin, die ebenfalls wegen ihres Alkoholkonsums in Behandlung war und weiter ist, habe er damals helfen wollen. „Sie ist unter aller Sau behandelt worden, ihr wurde nicht geholfen. Sie lag nur im Bett.“Vermindert schuldfähig seien aber weder er noch sie zur Tatzeit gewesen, erklärte der Sachverständige, der den Mann beruflich seit mehreren Jahren kennt. Bei zwei Polizisten, die ihn im Oktober 2016 von Augsburg ins BKH nach Günzburg zurückgebracht hatten, sich von ihm massiv beleidigen lassen mussten und jetzt als Zeugen aussagten, entschuldigte sich der Angeklagte während der Verhandlung. So sei er eigentlich nicht. Die Beamten nahmen das zur Kenntnis, aber die Entschuldigung nicht an. Die Polizistin sagte, er habe Zeit gehabt, sich vor der Verhandlung zu melden, und sie sei noch nie so beleidigt worden wie von ihm. „Dabei bin ich schon eine ganze Zeit Polizistin.“
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte für beide Angeklagten mehrmonatige Haftstrafen. Die Verteidigerin des Mannes betonte, er habe nur die Tür beschädigt und wolle sein Leben in den Griff beDazu kommen, weshalb nur eine kurze Haft angemessen sei. Der Anwalt der Frau verstand nicht, warum das Verfahren gegen seine Mandantin nicht eingestellt wurde, so gering sei ihre Schuld. Sie habe in der Bank nur Schutz gesucht, und endlich beginne ihre Therapie zu wirken. Wie sie sagte, hat sie schon zur Schulzeit mit dem Trinken begonnen, sie hat weder Schulabschluss noch Arbeit, wegen des Alkohols ist sie komplett schwerbehindert. Vorstrafen hat sie auch. Die Richterin ließ nicht gelten, was der Anwalt meinte – „hätte sie Schutz gesucht, hätte sie zurück ins BKH gehen können“– doch sie verhängte nur eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Der Mann erhielt auch wegen anderer Delikte und wegen der Beleidigung elf Monate sowie wegen des Vorfalls in der Sparkasse und weiterer Delikte sieben Monate Haft – ohne Bewährung. Alle Prozessbeteiligten nahmen das Urteil an.