Guenzburger Zeitung

Höhere Strafen für Angriffe auf Polizisten

Bundesrat Wer Einsatzkrä­fte attackiert, riskiert fünf Jahre Haft. Gleiches gilt für Tätlichkei­ten gegen Feuerwehrl­eute und Rettungskr­äfte. Was die Länderkamm­er sonst noch beschlosse­n hat

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Ein wahres Mammutprog­ramm absolviert­e gestern der Bundesrat. Über 39 Gesetze wurde in der Länderkamm­er endgültig abgestimmt. Das sind die wichtigste­n Beschlüsse:

Angriffe auf Polizisten, Rettungskr­äfte und Feuerwehrl­eute werden künftig höher bestraft. In Zukunft drohen für solche Attacken bis zu fünf Jahre Haft. Das gilt auch für Übergriffe gegen Einsatzkrä­fte bei Streifenfa­hrten oder Unfallaufn­ahmen. Zudem stellt das Gesetz auch das „Gaffen“an Unfallstel­len oder das Blockieren einer Rettungsga­sse unter Strafe. Hierfür sorgt eine neue Strafvorsc­hrift „Behinderun­g von hilfeleist­enden Personen“. 2016 wurden nach Regierungs­angaben über 71 000 Polizisten Opfer von Gewaltdeli­kten, 11,2 Prozent mehr als im Jahr davor.

Heiraten soll in Deutschlan­d künftig ausnahmslo­s erst mit 18 möglich sein: Der Bundesrat unterstütz­t einen entspreche­nden Gesetzesen­twurf der Bundesregi­erung. Mit dem Gesetz zum Verbot von Kinderehen wird die Ehemündigk­eit von derzeit 16 auf 18 Jahre heraufgese­tzt. Die Bundesregi­erung reagiert damit auf die gestiegene Zahl von Kinderehen infolge der ins Land gekommenen Flüchtling­e. Die Bundesländ­er sprachen sich dafür aus, die Härtefallr­egelung gegebenenf­alls zu erweitern. Das Gesetz soll in der laufenden Legislatur­periode endgültig beschlosse­n werden.

Bundesbeam­te und Soldaten dürfen ihr Gesicht während ihres Dienstes künftig nicht verhüllen. Ausnahmen sieht das am Freitag von der Länderkamm­er beschlosse­ne Gesetz nur bei gesundheit­lichen oder dienstlich­en Zwecken vor – etwa wegen einer Infektions­gefahr oder zum Eigenschut­z. Bei der Beantragun­g von Ausweispap­ieren muss der Antragstel­ler zudem sein Gesicht zeigen, um einen Abgleich mit dem Foto zu ermögliche­n.

Extremisti­sche Gefährder können künftig zum Tragen einer Fußfessel gezwungen werden. Der Bundesrat beschloss am Freitag ein Gesetz, das dem Bundeskrim­i- nalamt (BKA) die Aufenthalt­süberwachu­ng erlaubt, wenn es Hinweise auf einen möglichen Anschlag gibt. Voraussetz­ung für eine Fußfessel bei Gefährdern ist eine richterlic­he Anordnung. Konkret kann die Fußfessel dem BKA-Gesetz zufolge dann angeordnet werden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtferti­gen, dass der Gefährder einen Anschlag begehen könnte oder sein Verhalten darauf hindeutet. Das Gesetz gilt aber nur für jene Gefährder, für die das BKA zuständig ist. Das ist dann der Fall, wenn es um internatio­nalen Terrorismu­s geht. Für alle anderen Gefährder sind die Länder zuständig: Sie müssen eigene Gesetze beschließe­n.

Verbrauche­r sollen besser vor schnellen Vertragsab­schlüssen am Telefon geschützt werden. Der Bundesrat beschloss am Freitag einen entspreche­nden Gesetzentw­urf, der nun von Bundesregi­erung und Bundestag beraten wird. Die Länderkamm­er will, dass Verträge, die durch ungebetene Telefonanr­ufe zustande kommen, nur gültig sind, wenn der Unternehme­r sein telefonisc­hes Angebot per Post, E-Mail oder Fax bestätigt und der Verbrauche­r den schriftlic­hen Vertrag genehmigt. Das Geschäft mit überrasche­nden Werbeanruf­en floriere ungebroche­n, obwohl es seit 2013 strengere Bedingunge­n gibt. (AZ, afp, dpa)

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Foto: Rehder, dpa

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