Der Mann hört Stimmen. Unter anderem die Gottes
Sommer in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Schuldig wegen sexueller Nötigung in zwei Fällen und Beleidigung. In der Berufungsverhandlung war das Urteil des Schöffengerichts gegen ihn allerdings aufgehoben worden: Denn er sei, als Gott zu ihm sprach, nicht schuldfähig gewesen. Die Verhandlung musste, weil das Amtsgericht eine dauerhafte Unterbringung nicht anordnen kann, danach am Landgericht ganz neu beginnen.
Am Landgericht nahm sich Richter Denz gestern viel Zeit, um dem verwirrt und uneinsichtig wirkenden Patienten zu erklären, warum es für ihn besser sei, behandelt zu werden. „Solange sie sich nicht aktiv mit Ihrer Krankheit auseinandersetzen, können wir es nicht verantworten, Sie in die Freiheit zu entlassen.“Er müsse lernen, mit den Stimmen in seinem Kopf zu leben, sich ein „Krankheitsmanagement“überlegen. Medikamente wirkten bei ihm, aber er müsse sie auch nehmen.
Zum Weg der Heilung gehöre zunächst die Einsicht. Die vermisste der Richter, betonte aber die Chance, die eine Einweisung auch bieten könne: „Sie sind krank, Sie sind nicht schuldig. Sie müssen nicht mehr ins Gefängnis, wo Sie nur verwahrt werden, sondern kommen ins Krankenhaus, wo Ärzte mit Ihnen arbeiten.“Schwieriger macht das die Sprachbarriere. Der Asylbewerber spricht kaum Deutsch. Er war über die Mittelmeerroute aus Nigeria geflohen. (kuepp)