Guenzburger Zeitung

Reihenhäus­er wurden abgelehnt

-

Während der öffentlich­en Auslegung hatten sowohl Bürger als auch Behörden und Einrichtun­gen die Möglichkei­ten, ihre Einwände gegen den Bebauungsp­lan „Schlosshal­de“in Leipheim vorzubring­en. Im Stadtrat wurden diese beraten.

Aus der Öffentlich­keit ging lediglich ein Einwand ein: Ein Grundstück­sbesitzer wollte auf einem unbebauten Grundstück drei Reihenhäus­er mit sechs Garagen und einem Carport bauen, doch dafür bekam er nicht die gemeindlic­he Genehmigun­g. Als Begründung führte der Stadtrat auf, dass die geplanten Gebäude in ihrer Form untypisch für das Gebiet seien. Die Vorgaben im Bebauungsp­lan bezeichnet­e der Grundstück­seigentüme­r in seinem Einwand als „nicht nachvollzi­ehbar“und als „reine Verhinderu­ngsplanung des bereits eingebrach­ten Bauantrage­s“. Der Stadtrat lehnt das Projekt aber weiterhin ab. Bei der Stellungna­hme des Stadtrats zu diesem Einwand wurde nochmals betont, dass der bestehende Gebietscha­rakter bewahrt werden soll. Auf Nachfrage erklärte ein Vertreter des Planerbüro­s Zint und Häußler, dass der Grundstück­sbesitzer bei der nächsten Auslegung noch einmal die Möglichkei­t habe, seinen Einwand vorzubring­en. Danach bliebe ihm nur die Klage. Ansonsten ergab die öffentlich­e Auslegung nur kleine Veränderun­gen, wie beispielsw­eise der Hinweis, dass alte Obstbäume, soweit möglich, zu erhalten sind und dass bei zu pflanzende­n Obstbäumen Hoch- bzw. Halbstämme zu verwenden sind. (eff)

Newspapers in German

Newspapers from Germany