Reihenhäuser wurden abgelehnt
Während der öffentlichen Auslegung hatten sowohl Bürger als auch Behörden und Einrichtungen die Möglichkeiten, ihre Einwände gegen den Bebauungsplan „Schlosshalde“in Leipheim vorzubringen. Im Stadtrat wurden diese beraten.
Aus der Öffentlichkeit ging lediglich ein Einwand ein: Ein Grundstücksbesitzer wollte auf einem unbebauten Grundstück drei Reihenhäuser mit sechs Garagen und einem Carport bauen, doch dafür bekam er nicht die gemeindliche Genehmigung. Als Begründung führte der Stadtrat auf, dass die geplanten Gebäude in ihrer Form untypisch für das Gebiet seien. Die Vorgaben im Bebauungsplan bezeichnete der Grundstückseigentümer in seinem Einwand als „nicht nachvollziehbar“und als „reine Verhinderungsplanung des bereits eingebrachten Bauantrages“. Der Stadtrat lehnt das Projekt aber weiterhin ab. Bei der Stellungnahme des Stadtrats zu diesem Einwand wurde nochmals betont, dass der bestehende Gebietscharakter bewahrt werden soll. Auf Nachfrage erklärte ein Vertreter des Planerbüros Zint und Häußler, dass der Grundstücksbesitzer bei der nächsten Auslegung noch einmal die Möglichkeit habe, seinen Einwand vorzubringen. Danach bliebe ihm nur die Klage. Ansonsten ergab die öffentliche Auslegung nur kleine Veränderungen, wie beispielsweise der Hinweis, dass alte Obstbäume, soweit möglich, zu erhalten sind und dass bei zu pflanzenden Obstbäumen Hoch- bzw. Halbstämme zu verwenden sind. (eff)