Guenzburger Zeitung

Verfüllung der Grube war rechtens

Gerichtlic­her Erfolg der Marktgemei­nde

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Nach der jüngsten Niederlage vor dem Verwaltung­sgericht gegen das Entsorgung­sunternehm­en Hörger (wir berichtete­n) dürfte der gestrige Gerichtser­folg Balsam auf der Seele von Bürgermeis­ter Hans Reichhart sein: In der mündlichen Verhandlun­g Kommune gegen Freistaat teilte das Gericht die Auffassung der Marktgemei­nde, dass eine Abbaugeneh­migung für die Grube am Dürren Berg vorlag und Letztere stets korrekt verfüllt worden war.

Als Eigentümer­in der Grube bei Freihalden hat die Kommune seit circa 2010 die Genehmigun­g dort Erdaushub, der aus dem Gewerbegeb­iet stammt, zu lagern. Zwischenze­itlich hatte das Wasserwirt­schaftsamt jedoch die Genehmigun­g widerrufen, die Ablagerung gewisser Stoffe wie Torf sei nicht rechtens.

Gert Guggemos, Rechtsanwa­lt der Gemeinde, ackerte die Unterlagen durch und fand heraus, dass die Genehmigun­g sehr wohl auch Torf umfasste, dass die Gemeinde also in der Vergangenh­eit keine Fehler beim Verfüllen begangen hatte. Das Verwaltung­sgericht, unter Vorsitz von Beate Schabert-Zeidler, sah dies gestern genauso, das endgültige Urteil wird noch per Post zugeschick­t. Hans Reichhart atmete auf: „Wir sind vollauf zufrieden. Das Wichtigste war, zu wissen, dass wir alles richtig gemacht haben.“Mit dem Problem, dass nach neuen Standards der organische Anteil des Erdaushubs eine gewisse Grenze nicht überschrei­ten darf, kämpfen offensicht­lich viele Kommunen Westschwab­ens. „Da sind wir nur ein kleines Licht“, so Reichhart. (hva)

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