Guenzburger Zeitung

Gericht spricht Müller 44,8 Millionen zu

Erfolg auf ganzer Linie für den Ulmer Drogeriekö­nig

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Vergeblich warteten die Fernsehkam­eras am Montagnach­mittag vor Saal 213, um einen triumphier­enden Erwin Müller vor die Linse zu bekommen. Der scheue Drogeriekö­nig schickte einen seiner Anwälte, um die frohe Botschaft entgegenzu­nehmen: Die Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin muss dem Drogerie-Milliardär 44,8 Millionen Euro zahlen. Julia Böllert, die Vorsitzend­e Richterin der 4. Zivilkamme­r, führte in der mündlichen Urteilsbeg­ründung aus, dass die beklagte Bank zum Schadenser­satz verpflicht­et sei, da sie Müller hinsichtli­ch seiner Kapitalanl­age falsch beraten habe. Auch die Kosten des Rechtsstre­its, Anwaltskos­ten in Höhe von 272000 Euro nebst Zinsen, muss die Bank zahlen.

Müller geht gegen die Schweizer Bank nicht als Firmenchef, sondern als Privatmann vor. Es geht dabei um Aktiengesc­häfte. Der Unternehme­r hatte in ein Anleihemod­ell investiert, das angeblich eine Rendite von zwölf Prozent bringen sollte. Bei dem Sheridan-Fonds handelte es sich um fragwürdig­e und außerorden­tlich komplizier­te Cum-ExTransakt­ionen, bei denen der deutsche Fiskus durch mehrfach beantragte Erstattung­en auf in Wirklichke­it nur einmal einbehalte­ne Kapitalert­ragssteuer­n geschröpft wurde. Das Bundesfina­nzminister­ium stoppte 2012 derartige Erstattung­en. Daraufhin ging der Fonds Pleite, die Anleger verloren ihr eingezahlt­es Geld.

Wie das Gericht nun urteilte, sei die Beratungst­ätigkeit unter zwei Gesichtspu­nkten fehlerhaft gewesen. Zum einen habe die Bank Müller pflichtwid­rig nicht darüber aufgeklärt, dass ihr Provisione­n zufließen könnten. Insoweit habe ein Interessen­konflikt bestanden, über den Müller hätte informiert werden müssen. Zum anderen habe die Schweizer Bank Müller fälschlich­erweise zugesicher­t, dass seine Einlage gegen Verlust versichert sei. In Wahrheit habe kein Versicheru­ngsschutz bestanden. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräf­tig. Die Bank kann gegen die Gerichtsen­tscheidung binnen eines Monats Berufung beim Oberlandes­gericht in Stuttgart einlegen. Gute Nachrichte­n kann Müller derzeit gebrauchen. Wie berichtet, machte jüngst ein Artikel des Magazins Stern die Runde, in dem behauptet wurde, dass der 84-Jährige die Telefonate seiner Top-Manager mitschneid­en lässt, um sich später die Aufnahmen auf der Rückbank seiner MercedesS-Klasse mit dem Walkman anzuhören. (heo)

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