Ab 2019 bekommt jeder mehr Zeit für die Erklärung
149 der Abgabenordnung sein, wonach alle Steuerbürger für ihre Erklärung grundsätzlich zwei Monate mehr Zeit bekommen. Der Haken: Diese allgemeine neue Abgabefrist bis spätestens Ende Juli ist zwar seit Anfang 2017 festgeschrieben, wird aber erst im Jahr 2019 wirksam.
Aktuell gilt: Wer von der Ausnahmeregelung in einigen Ländern profitieren möchte, muss seine Steuererklärung digital übers Internet einreichen – allerdings ausschließlich mithilfe der authentifizierten Variante, also mit elektronischer Unterschrift. Weil diese vollelektronische Form noch nicht sehr verbreitet ist, den Finanzämtern aber am meisten Personal und Zeit einspart, werde sie momentan aktiv von einigen Länder-Finanzministern beworben, berichtet Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundes- verbands kurz BVL.
Der Haken an der MarketingAktion: Die zweimonatige Verlängerung gibt es nicht automatisch. Wer sie will, muss sich häufig bis spätestens 31. Mai online unter www.elster.de registriert haben. In den Tagen danach werden die Zugangsdaten auf dem Postweg zugestellt. Für Bürger, die ihre Steuererklärung zwar bereits elektronisch übermitteln, aber ohne Zertifikat, gibt es keine Belohnung. Für sie bleibt es beim 31. Mai als letztmöglichem Abgabetermin. Gleiches gilt für die Abrechnung in Papierform. Wer sich vom Lohnsteuerhilfever- Lohnsteuerhilfevereine, ein oder – wie fast alle Freiberufler und Selbstständigen – vom Steuerberater helfen lässt, hat von vornherein noch Zeit bis 31. Dezember.
Wer seinen Stichtag verpasst, muss nicht gleich in Panik fallen. Steuertrödler, die sich zeitnah nach ihrer Abgabefrist beim Finanzamt melden, können in der Regel problemlos noch einige Wochen Aufschub herausholen. Ein formloses Schreiben an das Finanzamt genügt. „Betroffene sollten um eine Terminverlängerung bitten, den Schritt begründen und gleich einen neuen Abgabetermin vorschlagen“, rät Rauhöft. Gründe für die Verzögerung können Dienstreisen sein,