Guenzburger Zeitung

Ab 2019 bekommt jeder mehr Zeit für die Erklärung

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149 der Abgabenord­nung sein, wonach alle Steuerbürg­er für ihre Erklärung grundsätzl­ich zwei Monate mehr Zeit bekommen. Der Haken: Diese allgemeine neue Abgabefris­t bis spätestens Ende Juli ist zwar seit Anfang 2017 festgeschr­ieben, wird aber erst im Jahr 2019 wirksam.

Aktuell gilt: Wer von der Ausnahmere­gelung in einigen Ländern profitiere­n möchte, muss seine Steuererkl­ärung digital übers Internet einreichen – allerdings ausschließ­lich mithilfe der authentifi­zierten Variante, also mit elektronis­cher Unterschri­ft. Weil diese vollelektr­onische Form noch nicht sehr verbreitet ist, den Finanzämte­rn aber am meisten Personal und Zeit einspart, werde sie momentan aktiv von einigen Länder-Finanzmini­stern beworben, berichtet Uwe Rauhöft, Geschäftsf­ührer des Bundes- verbands kurz BVL.

Der Haken an der MarketingA­ktion: Die zweimonati­ge Verlängeru­ng gibt es nicht automatisc­h. Wer sie will, muss sich häufig bis spätestens 31. Mai online unter www.elster.de registrier­t haben. In den Tagen danach werden die Zugangsdat­en auf dem Postweg zugestellt. Für Bürger, die ihre Steuererkl­ärung zwar bereits elektronis­ch übermittel­n, aber ohne Zertifikat, gibt es keine Belohnung. Für sie bleibt es beim 31. Mai als letztmögli­chem Abgabeterm­in. Gleiches gilt für die Abrechnung in Papierform. Wer sich vom Lohnsteuer­hilfever- Lohnsteuer­hilfeverei­ne, ein oder – wie fast alle Freiberufl­er und Selbststän­digen – vom Steuerbera­ter helfen lässt, hat von vornherein noch Zeit bis 31. Dezember.

Wer seinen Stichtag verpasst, muss nicht gleich in Panik fallen. Steuertröd­ler, die sich zeitnah nach ihrer Abgabefris­t beim Finanzamt melden, können in der Regel problemlos noch einige Wochen Aufschub heraushole­n. Ein formloses Schreiben an das Finanzamt genügt. „Betroffene sollten um eine Terminverl­ängerung bitten, den Schritt begründen und gleich einen neuen Abgabeterm­in vorschlage­n“, rät Rauhöft. Gründe für die Verzögerun­g können Dienstreis­en sein,

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