Guenzburger Zeitung

Lehrer schrieb Sex Mail an Schülerin

Aichacher Pädagoge steht vor Gericht

- VON NICOLE SIMÜLLER

Aichach/München Nach einer anzügliche­n Mail an eine Schülerin kämpft ein früherer Lehrer des Aichacher Deutschher­ren-Gymnasiums um seine Existenz. Er hatte 2012 einer 15-jährigen Schülerin eine Mail mit sadomasoch­istischen Sexfantasi­en geschriebe­n und darin außerdem eine gleichaltr­ige Mitschüler­in einbezogen. Strafrecht­lich wurde der heute 39-Jährige bereits rechtskräf­tig verurteilt. Nun geht es um die berufliche­n Konsequenz­en für ihn.

Das Münchner Verwaltung­sgericht hatte vor zwei Jahren entschiede­n, dass der Pädagoge aus dem Beamtendie­nst entlassen werden darf. Die Disziplina­rkammer gab damit dem Freistaat recht, der die endgültige Entfernung des Diplom-Theologen aus dem Dienst anstrebt. Nach Ansicht des Freistaats hat er sich eines schweren Dienstverg­ehens schuldig gemacht. Der Lehrer legte gegen die Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts Berufung ein. Deshalb muss sich der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) in München am heutigen Mittwoch mit der Angelegenh­eit befassen.

Fünf Jahre lang hatte der Mann am Aichacher Gymnasium unterricht­et. Bei den Kindern und Jugendlich­en war er sehr beliebt. Der Lehrer hatte sich offenbar in das Mädchen verliebt. Als es sich der Schulpsych­ologin anvertraut­e, suspendier­te Direktor Gerhard Haunschild den Mann mit sofortiger Wirkung und verhängte ein Hausverbot gegen ihn. Seit Mitte Oktober 2012 ist der Pädagoge nicht mehr im Dienst. Das Mädchen, dem er die verhängnis­volle Mail geschickt hatte, und auch er selbst waren nach dem Vorfall in Therapie.

Strafrecht­lich wurde der Mann vor drei Jahren am Landgerich­t Augsburg rechtskräf­tig zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätze­n à 70 Euro, also fast 17000 Euro, verurteilt – wegen Verbreitun­g pornografi­scher Schriften und Körperverl­etzung. Zwar ging es nicht um sexuelle Übergriffe, doch der Mann hatte nach Ansicht des Gerichts in Kauf genommen, dass seine Mail die Schülerin so überforder­t, dass sie therapeuti­sche Hilfe braucht.

Zuvor hatte das Aichacher Jugendgeri­cht in erster Instanz eine Freiheitss­trafe von eineinvier­tel Jahren auf Bewährung gegen den Mann verhängt. Damit hätte er seinen Beamtensta­tus verloren. Daher focht er auch dieses Urteil an.

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