Guenzburger Zeitung

Ausgezeich­net! Wirklich?

Verbrauche­rschutz Qualitätss­iegel ist nicht gleich Qualitätss­iegel

- I Mehr im Internet www.offensiveg­utesbauen.de

Augsburg Qualitätss­iegel sind ein verlässlic­hes Merkmal für gute Arbeit oder ausgezeich­nete Produkte. Zumindest sollte das so sein, die Vorteile liegen auf der Hand: Das zertifizie­rte Unternehme­n hebt sich von der Masse seiner Mitbewerbe­r ab, der Verbrauche­r erhält eine Entscheidu­ngshilfe. Alles wäre ganz einfach, gäbe es nicht unzählige Qualitätss­iegel – und darunter auch noch jede Menge, die dem reinen Marketingz­weck dienen. Die „Offensive Gutes Bauen“, eine nationale Qualitätsi­nitiative der Bauwirtsch­aft, hat mit seinen 120 Partnern Bewertungs­kriterien für Qualitätss­iegel im Bauwesen erarbeitet.

Beweis für mehr Qualität

Das Siegel sollte von einer unabhängig­en sowie firmen- und produktneu­tralen Trägerinst­itution vergeben werden. Die Qualitätsk­riterien sollten konkret definiert, verständli­ch und nachvollzi­ehbar sein. Heißt: Wer mehr Qualität verspricht, muss auch nachweisen können, dass und wie er mehr Qualität liefert. Dass das über gesetzlich­e Vorgaben, Produktnor­men und allgemein gültige Sicherheit­svorschrif­ten hinausgeht, versteht sich von selbst. Die Einhaltung der Kriterien sollte regelmäßig überwacht werden, und zwar nicht nur vom Siegelträg­er selbst, sondern auch von anerkannte­n, unabhängig­en und neutralen Stellen, die keinerlei wirtschaft­liche Interessen vertreten. Aus den regelmäßig­en Qualitätsk­ontrollen ergibt sich so etwas wie ein „Verfallsda­tum“für Qualitätss­iegel – wird nicht regelmäßig kontrollie­rt, verlieren sie ihre Gültigkeit. Zudem sollte man die Qualitätsk­riterien verbindlic­h im Kaufoder Bauvertrag fixieren – nur dann kann man ihre Einhaltung vertraglic­h einfordern.

In jedem Fall ist es für Bauherren ratsam, sich alles schriftlic­h dokumentie­ren und vorlegen zu lassen: vom Nachweis der Trägerinst­itution, die das Siegel ausgestell­t hat, über die schriftlic­h definierte­n Qualitätsk­riterien bis hin zur Dokumentat­ion der regelmäßig­en Selbst- und Fremdkontr­olle. Mit diesen Unterlagen wendet er sich zur Beratung am besten an einen unabhängig­en Fachmann. pm/lime

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