Leipheims Bürgermeister atmet auf
Millionenbetrug: Stadt darf Steuern wohl behalten
Leipheims Bürgermeister Christian Konrad kann aufatmen: Die Stadt Leipheim muss sich offenkundig keine Sorgen machen, im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Millionenbetrug zur Kasse gebeten zu werden (wir berichteten). Konrad freute sich über die „gute Nachricht“, die er über unsere Zeitung mitgeteilt bekam.
Der spektakuläre Kriminalfall um einen Münchner Patentanwalt, der in Verdacht steht, den öffentlichrechtlichen Rundfunk bei der Verwertung von Patenten um bis zu 200 Millionen Euro betrogen zu haben, hatte Bürgermeister Konrad in der vergangenen Woche einen gehörigen Schreck eingejagt. Der Grund: Die Erlöse aus den mutmaßlichen Betrügereien gingen direkt an eine Vermarktungsgesellschaft der Familie des Patentanwalts mit Sitz in Leipheim – und hier wurde auch die Gewerbesteuer fällig.
Konrad hatte nach eigenen Angaben die Familie nie zu Gesicht bekommen, obwohl sich das Büro der Gesellschafterfirma seit mehr als einem Jahrzehnt in einem Gebäude mitten in der Innenstadt befindet. Inzwischen steht das Büro wohl leer. Konrad bezeichnete die Firma als „Glücksfall“für die Stadt, die Gewerbesteuern seien zuverlässig gezahlt worden. Über die Jahre hinweg sei eine niedrige zweistellige Millionensumme zusammengekommen. Jetzt sah man sich im Rathaus vor die Frage gestellt, ob die Stadt mit Rückforderungen in Millionenhöhe rechnen muss. Konrad wollte gar nicht daran denken, es wäre der „Worst Case“und eine Bankrotterklärung für die Stadt, sagte er.
Das Innenministerium wollte jetzt zu dem konkreten Fall aufgrund des Steuergeheimnisses zwar nicht Stellung nehmen, wies aber auf einen allgemeinen Grundsatz des Steuerrechts hin. „Bei der Gewerbesteuer besteht ein Steuerschuldverhältnis zwischen dem Steuerschuldner und der hebesatzberechtigten Gemeinde als Steuergläubigerin. Ein Durchgriff eines Vertragspartners des Steuerschuldners auf eine Gemeinde kommt daher nicht in Betracht.“Christian Konrad zeigte sich positiv überrascht, will die Meldung aber mit Vorsicht genießen. „Nicht, dass es doch noch anders kommt.“(jub, hva)