Guenzburger Zeitung

Mutter klagt gegen Facebook

Sie fordert Zugriff aufs Profil der toten Tochter

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Dürfen die Eltern eines verstorben­en Mädchens auf dessen Facebook-Konto zugreifen? Diese Frage sorgt für einen zähen juristisch­en Streit vor Berliner Gerichten. Es ist ein Verfahren, in dem eine Mutter auf die Aufklärung der Todesumstä­nde ihrer Tochter hofft. Und es ist ein Verfahren, in dem ausgerechn­et Facebook als Verfechter des Datenschut­zes auftritt.

Nach einem ersten Urteil des Landgerich­ts soll nun das Berliner Kammergeri­cht in zweiter Instanz über den Fall entscheide­n – und will sich heute dazu äußern, wie es in der Sache weitergeht.

Hintergrun­d des Falls: 2012 wird eine Jugendlich­e an einem Berliner U-Bahnhof von einem einfahrend­en Zug erfasst und tödlich verletzt. Die Eltern wollen klären, ob es sich um einen Suizid gehandelt hat und fordern von Facebook einen Zugang etwa zu den Chat-Nachrichte­n des Kontos. Laut der Richter vom Kammergeri­cht kann es auch darum gehen, ob der Teenager gemobbt worden war. Facebook beruft sich dagegen auch auf den Datenschut­z. Der US-Konzern argumentie­rt unter anderem, dass von der Offenlegun­g der Nachrichte­n auch andere Nutzer betroffen wären, die mit der damals 15-Jährigen gechattet hätten – in der Annahme, dass die Inhalte privat bleiben.

Die Mutter hatte nach eigenen Angaben sogar die Zugangsdat­en zu dem Account. Allerdings war das Netzwerk von einem Nutzer, der mit der Tochter befreundet war, auf deren Tod hingewiese­n worden – woraufhin ihr Account in den sogenannte­n Gedenkzust­and versetzt worden war. Facebook-Freunde können auf der Chronik dann zwar neue Beiträge hinterlass­en und Erinnerung­sfotos posten. Aber: Niemand kann sich bei einem Konto im Gedenkzust­and anmelden. (dpa)

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Foto: dpa Kann man ein Facebook Konto vererben? Ein Gericht soll das klären.

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