Landratsamt lehnt neue Windräder ab
Energie Die EnBW wollte 15 Anlagen im Kreis Heidenheim bauen
Landkreis Heidenheim Das Landratsamt Heidenheim hat laut einer Pressemitteilung die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die geplanten Windparks der EnBW im Teichhau versagt. Die EnBW hatte die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 15 Windenergieanlagen im Teichhau beantragt. Die Flächen liegen auf dem Gebiet der Gemeinden Gerstetten, Giengen und Herbrechtingen im Kreis Heidenheim. Für drei der beantragten Windenergieanlagen wurde der Genehmigungsantrag zurückgenommen. Einer Genehmigung der übrigen geplanten Anlagen stehen im Wesentlichen denkmalschutzrechtliche und luftverkehrsrechtliche Belange entgegen.
Das Landratsamt Heidenheim hatte im Anhörungsverfahren die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingeholt, in deren Rahmen die grundsätzlichen Einwendungen des Denkmalschutzes sowie des Luftverkehrs vorgebracht wurden.
Die vom Landesamt für Denkmalpflege vorgebrachten Bedenken beziehen sich auf die Vogelherdhöhle im Lonetal. Nach Mitteilung des Landesamts für Denkmalpflege handelt es sich bei dieser Höhle einschließlich ihrer Umgebung nach dem Denkmalschutzgesetz um ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung. Dem öffentlichen Schutzinteresse am Kulturdenkmal stünde der visuelle Wirkbereich der Windkraftanlagen entgegen. Der universelle Wert der Höhle beruht nicht allein auf den dort gemachten Funden, sondern auch auf den Fundorten und der sie umgebenden Landschaft, was sich im Übrigen auch aus dem UNESCO-Welterbeantrag für die Eiszeithöhlen im Lonetal ergibt. Nach Abstimmung mit der höheren Denkmalschutzbehörde beim Regierungspräsidium Stuttgart hatten sich die unteren Denkmalschutzbehörden der Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege angeschlossen.
Zudem sieht die Luftfahrtbehörde beim Regierungspräsidium Stuttgart die Sicherheit des Luftverkehrs am Verkehrslandeplatz Giengen/Brenz durch den Bau der Windenergieanlagen gefährdet. Daher hat auch die Luftfahrtbehörde beim Regierungspräsidium Stuttgart einer Genehmigung mehrerer Windenergieanlagen nicht zugestimmt. Somit führten laut der Pressemitteilung insbesondere die denkmalschutzrechtlichen Belange der Vogelherdhöhle sowie die Gewährleistung eines sicheren Flugbetriebs am Verkehrslandeplatz Giengen/Brenz zur Ablehnung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die von der EnBW geplanten Windenergieanlagen. (pm)