Ungefragt gefilmt
Ärgernis Immer mehr Menschen werden beim Baden heimlich fotografiert und landen dann auch noch in sozialen Netzwerken. Das Thema beschäftigt auch viele Freibäder in der Region
Das Smartphone ist auf dem besten Weg, den Sonnenbrand als größtes Problem im Freibad abzulösen. Denn jeder kann jederzeit unbemerkt fotografiert oder gefilmt werden. Das Ergebnis landet so manches Mal ungefragt in den sozialen Netzwerken. Sehr unerquicklich. Um das Persönlichkeitsrecht der Badegäste zu schützen, greifen immer mehr Betreiber in ganz Deutschland zu einem radikalen Mittel: Sie verbieten das Fotografieren ganz oder verbannen Smartphones komplett aus ihren Bädern. Auch in unserer Region ist das Thema angekommen.
Den juristischen Hintergrund für ein Fotografier- und Filmverbot in Freibädern liefern beispielsweise das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Kunsturhebergesetz. Verboten ist danach zwar nicht das Fotografieren im öffentlichen Raum an sich. Jedoch die Verbreitung oder Veröffentlichung ohne Zustimmung der abgebildeten Personen. Das gilt auch für soziale Netzwerke. Besonders sensibel ist die Situation in Schwimmbädern wegen der dort üblichen spärlichen Bekleidung – ganz besonders bei Kindern. So ist es nicht auszuschließen, dass Pädophile in der Anonymität der Menschenmassen eines Freibades kleine Buben oder Mädchen ablichten.
In unserer Region wird das Thema teils sehr unterschiedlich behandelt. Wir haben in den Einrichtungen und Kommunen nachgefragt – ohne Anspruch auf flächendeckende Vollständigkeit:
● Augsburg Im Familienbad am Plärrer beispielsweise darf aus gegebenem Grund grundsätzlich nicht fotografiert oder gefilmt werden. Ausnahmen: wenn Eltern oder Großeltern ihre Kinder ablichten. Um diese Vorgaben durchzusetzen, ist die Aufmerksamkeit und das Fingerspitzengefühl des Personals gefragt.
● Bobingen Keine Einschränkungen für Smartphones oder Kameras.
● Schwabmünchen Smartphones und Kameras im Wasser sind verboten, im Umkleidebereich darf nicht gefilmt werden. Auf den Liegewiesen hingegen gibt es keine Vorgaben.
● Marktoberdorf Im Anton-SchmidBad gibt es kein generelles Smartphone-Verbot. Das Personal bot – aber Fremde dürfen nicht fotografiert werden. Sonst wird das Personal aktiv. Und ruft zur Not gar die Polizei. Das ist aber bislang nicht vorgekommen.
● Neuburg Das Personal fordert jeden, der sein Smartphone zum Fotografieren oder Filmen herausholt, auf, das zu unterlassen.
● Dillingen Fotografieren und Filmen fremder Personen ist nicht erlaubt. Das besagt die Hausordnung.
● Lauterbach Bislang gibt es noch kein explizites Verbot. Der Bademeister achtet aber darauf, dass kein Fremder gefilmt oder fotografiert wird. ● Donauwörth, Wemding, Mon
heim, Rain und Tagmersheim Bislang kein Smartphone-Verbot, bislang aber auch keine Beschwerden über entsprechende Belästigungen, heißt es seitens der Bäder.
● Senden Im See- und Hallenbad ist die Benutzung von „Fotohandys“verboten.
● Landsberg „Ein Verbot kann ich nicht kontrollieren“, sagt Jürgen Aicher, Schwimmmeister des Inselbades. „Wird das Filmen verboten, wird heimlich gefilmt.“Da sei es besser, es werde öffentlich gefilmt. Dann könnten die Betroffenen den Filmenden direkt ansprechen, wenn es ihnen nicht recht ist.
● Leipheim Bislang gab es noch keinen Anlass im Gartenhallenbad, eine vertiefte Diskussion zu diesem Thema zu führen.
● Günzburg Im Waldbad ist nicht daran gedacht, ein Verbot für Smartphones zu erlassen. Im vergangenen Jahr wurde gar eigens kostenloses WLAN eingerichtet.
● Oettingen Im Wörnitz-Naturfreibad gibt es kein Smartphone-Verbot.
● Burgau Foto- und Filmaufnahmen sind nur gestattet, wenn die abgelichteten Personen damit einverstanden sind.
● Aichach Laut Hausordnung ist Fotografieren im Freibad verboten. Ab und zu hat es Beschwerden von Badegästen gegeben, die nicht fotografiert werden wollten, teilt die Stadtverwaltung mit.
● Neu Ulm An Spitzentagen mit sommerlichen Temperaturen besuchen über 4000 Gäste das Neu-Ulmer Donaubad. Betriebsleiter Jochen Weiß hält es da für unmöglich, jedem einzelnen Badegast das Smartphone abzunehmen. „Wenn sich aber ein Besucher gefilmt fühlt oder Bedenken hat, auf der Aufnahme eines anderen Badegasts zu sehen zu sein, dann schreiten wird ein – jedoch eher helfend als verbietend“, sagt Weiß. (AZ, dpa)