Guenzburger Zeitung

Bald sind Bauherren besser geschützt

Wohnen Ab 2018 gilt ein neues Gesetz. Bau-Unternehme­n müssen sich dann etwa besser an vereinbart­e Termine halten. Davon profitiere­n vor allem Menschen, die Fertighäus­er bauen

- VON BERRIT GRÄBER

Augsburg Mancher Bauherr kennt das Leid: Wenn es auf der Baustelle nicht gut klappt, kann der Wohntraum zum teuren Dauerärger­nis werden. Gibt es Streit um Materialie­n, Pfusch, Abschlagsz­ahlungen oder geplatzte Einzugster­mine, stehen Laien meist auf verlorenem Posten. Vom Gesetzgebe­r bekommen sie nun Hilfe. Der Bundestag hat ein neues Bauvertrag­srecht beschlosse­n, das ab 2018 mehr Sicherheit und Schutz verspricht. Profitiere­n können vor allem Verbrauche­r, die schlüsself­ertig bauen, wie Holger Freitag, Vertrauens­anwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB), betont. Trotzdem sollten Bauherren und Käufer weiter auf der Hut sein. Ein Überblick: Anspruch auf Baubeschre­ibung

Unterlagen zum Eigenheimb­au sind für alle wichtig, die ohne Architekt bauen. Doch viele Bauunterne­hmer rücken sie gar nicht oder nur widerwilli­g heraus. Damit ist jetzt Schluss. Private Bauherren haben ab 2018 Anspruch auf eine präzise Baubeschre­ibung. Unternehme­n müssen sie künftig rechtzeiti­g vor Vertragsab­schluss herausgebe­n, und zwar kostenlos. Das gilt auch für den Bauträgerv­ertrag, bei dem zugleich das (Mit)-Eigentum am Grundstück oder ein Erbbaurech­t übertragen wird. In den Unterlagen müssen wesentlich­e Eigenschaf­ten des Objekts klar und deutlich beschriebe­n sein – etwa zum Innenausba­u, den Armaturen, zum Energiesta­ndard. Aber: Wer mit eigenem Architekte­n baut, hat keinen Anspruch auf Baubeschre­ibung, selbst wenn er das Projekt von einem Generalunt­ernehmer umsetzen lässt.

Klare Verhältnis­se Bisher kam es oft zum Streit, wenn in der Baubeschre­ibung Leistungen gar nicht oder unklar beschriebe­n wurden. Mal fehlte die Informatio­n, wo der Erdaushub landet, oder ob es extra kostet, den Keller wasserdich­t auszuführe­n. Oder die Angaben waren „so nebulös, dass billige Ware verbaut werden konnte“, wie VPB-Anwalt Freitag berichtet. Jetzt müssen Qualitätss­tandards erkennbar sein.

Künftig gilt: Das Niveau der in der Baubeschre­ibung erwähnten Leistungen ist maßgeblich. Verspricht eine Baufirma etwa Leistungen mit hohem Qualitäts- und Komfortsta­ndard, verwendet aber normalen Schallschu­tz, kann sie sich nicht mehr herausrede­n. Auch beim Schallschu­tz muss die Firma dann

überdurchs­chnittlich­es Niveau liefern. Recht auf noch mehr Unterlagen

Bislang kommen private Bauherren auch häufig nicht an Unterlagen heran, die sie für den Antrag auf einen Förderkred­it brauchen. Oder es fehlten Daten, die Bauherren gegenüber Behörden als Nachweis brauchen. Dass das Projekt zum Beispiel nicht mit der Bauordnung kollidiert, dass Statik oder Energievor­gaben stimmen. Künftig muss die Baufirma solche Planungsun­terlagen bereits vor Baubeginn herausgebe­n.

Neuer Widerruf Künftig kann ein Bauvertrag, der nicht vom Notar beurkundet wurde, widerrufen werden. Die Frist dafür beträgt 14 Tage ab Vertragssc­hluss – wenn der Kunde ordnungsge­mäß über sein Widerrufsr­echt informiert wurde. Gab es Fehler bei der Belehrung, endet die Frist erst nach einem Jahr und 14 Tagen. Der neue Joker dürfte Verbrauche­rn nutzen, die erst nach ihrer Unterschri­ft merken, dass sie keine Finanzieru­ng hinbekomme­n. Nach heutiger Rechtslage kommt eine freie Kündigung immer teuer zu stehen. Das neue Recht soll davor schützen. Völlig gratis geht es aber nicht: Je später der Rücktritt erfolgt, desto kostspieli­ger wird er.

Keine Trödelei mehr Bisher gilt: Hat die Baufirma einen Fertigstel­lungstermi­n genannt, ist er in neun von zehn Fällen nichts wert. Verzögert sich der Einzug, kann das zum Finanzfias­ko für Bauherren werden. Das neue Recht verspricht auch hier Besserung. Der Schlüsself­ertiganbie­ter muss künftig verbindlic­h angeben, wann der Bau fertig ist. Oder zumindest die Dauer der Baumaßnahm­e klar benennen. „Kommt es zu Verzögerun­gen, ist der Verbrauche­r in einer viel besseren Position, wenn er Schadeners­atz geltend macht“, betont Freitag.

Verbessert­e Abschläge Ein weiterer Pluspunkt ist die Regelung für Abschlagsz­ahlungen an Schlüsself­ertiganbie­ter. Bislang bekamen Kunden ungünstige Zahlungspl­äne. Bei ihnen betrug die letzte Rate häufig weniger als fünf Prozent der Gesamtsumm­e. Der Bauherr hatte dadurch kein Druckmitte­l, damit Mängel zügig beseitigt wurden. Künftig dürfen Kunden als letzte Rate mindestens zehn Prozent vom Werklohn einbehalte­n. „Diese Größenordn­ung tut dem Unternehme­r

weh“, erklärt Freitag. Die neue Begrenzung der Abschlagsz­ahlungen auf 90 Prozent gilt nicht beim Bauträgerv­ertrag.

Tipps für aktuelle Verträge Auch wenn der Verbrauche­rschutz erst 2018 gilt: Wer noch vor Silvester ein schlüsself­ertiges Projekt angehen und sich ein Haus bauen will, sollte versuchen, die besseren Rechte schon jetzt in den Bauvertrag hinein zu verhandeln, empfiehlt Freitag. Sein Tipp: Keine alten Bedingunge­n mehr akzeptiere­n und den Vertrag von unabhängig­en Experten vor der Unterschri­ft nochmals prüfen lassen. Seriöse Baufirmen stellten sich gerade auf das neue Gesetz ein. „Wir bereiten uns auf die neuen Verträge vor, da kommt viel auf uns zu“, bestätigt Antje Boldt, Fachanwält­in für Bau- und Architekte­nrecht aus München und Mitglied des Vorstands des Deutschen Baugericht­stags. Mehr Informatio­nen Ein Vertrags muster für Bauherren schlüsself­ertiger Häuser bietet Haus & Grund gemeinsam mit dem Zentralver­band des Deutschen Baugewerbe­s (ZDB) kostenlos auf www.hausundgru­nd.de

 ?? Foto: DanBu.Berlin, Fotolia ?? Für manche Bauherren verwandelt sich der Traum vom Eigenheim in ein Dauerärger­nis. Zum Beispiel, wenn das Haus nicht recht zeitig fertig wird. Das ist nicht nur verdrießli­ch, sondern kann auch teuer werden.
Foto: DanBu.Berlin, Fotolia Für manche Bauherren verwandelt sich der Traum vom Eigenheim in ein Dauerärger­nis. Zum Beispiel, wenn das Haus nicht recht zeitig fertig wird. Das ist nicht nur verdrießli­ch, sondern kann auch teuer werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany