Urteil: Islamist darf bleiben
Sicherheit Warum ein Gefährder nicht ausgewiesen werden kann
Straßburg Eigentlich will die Bundesregierung islamistische Gefährder schneller abschieben – nun aber macht ihr der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Strich durch die Rechnung. Die Bremer Behörden mussten am Mittwoch auf Veranlassung des Gerichts die Abschiebung eines 18 Jahre alten Gefährders nach Russland stoppen.
Der Mann befand sich nach Medienberichten bereits auf dem Weg zum Flughafen. Als die Entschei- dung bekannt wurde, drehte der Wagen mit ihm wieder um. Kurz zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht noch grünes Licht für die Abschiebung des jungen Mannes gegeben, der aus der russischen Republik Dagestan stammt.
Eine Sprecherin des Menschenrechtsgerichtshofes sagte auf Anfrage lediglich, eine „vorläufige Maßnahme“wie der Stopp einer Abschiebung solle den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens sicher- stellen und bedeute noch keine Entscheidung in der Sache. Sie werde erst in einigen Monaten fallen.
Der 18-Jährige, der seit März in Abschiebehaft sitzt und in Straßburg Beschwerde gegen die Entscheidung des Verfassungsgerichtes eingelegt hat, sympathisiert nach den Erkenntnissen der Behörden mit der Terrormiliz Islamischer Staat. Er soll sich bereit erklärt haben, einen Anschlag in Deutschland zu verüben. (dpa)