Guenzburger Zeitung

Ortsumfahr­ung: Im Frühjahr 2018 könnte es losgehen

Verkehr Münsterhau­sens Bürgermeis­ter erwartet keine großen Verzögerun­gen mehr. Eine Entscheidu­ng steht noch aus

- VON MONIKA LEOPOLD MILLER UND PETER BAUER

Münsterhau­sen „Wir können die Planungen für die Ortsumfahr­ung weiterführ­en“, betonen Münsterhau­sens Bürgermeis­ter Robert Hartinger sowie seine beiden Stellvertr­eter Erwin Haider und Manfred Alt. Dies hätten Gespräche mit der Regierung von Schwaben und der Obersten Baubehörde in München ergeben. Somit habe die Gemeinde grünes Licht erhalten, sie könne weiter planen und die Fördergeld­er beantragen. Bürgermeis­ter Hartinger hob hervor, dass damit klar sei, dass das für Münsterhau­sen so wichtige Projekt Umgehung fortgeführ­t werden könne. Die Vertreter der Marktgemei­nde gehen davon aus, dass es im Frühjahr 2018 mit den Arbeiten losgehen könnte.

Die Planung und der Bau der Münsterhau­ser Umgehung, die im Westen um den Ort geführt werden soll, ist auch Gegenstand einer juristisch­en Auseinande­rsetzung. Die geplante Ortsumfahr­ung führt rund 150 Meter westlich an einer Maschinenu­nd Lagerhalle vorbei. Diese gehört Karl Alt, der auch dem Münsterhau­ser Marktrat angehört. Im Rahmen seiner Klage fordert Alt von der Marktgemei­nde einen mobilen Hochwasser­schutz. Das Wasserwirt­schaftsamt sieht dafür keine Notwendigk­eit. Ende Juli gab der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of München sein Urteil bekannt, das sich der Auffassung des Wasserwirt­schaftsamt­es anschloss: Die Berufung des Klägers Karl Alt wurde zurückgewi­esen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Wenn der Kläger weitere Rechtsmitt­el einlegen wolle, müsse er zunächst eine Beschwerde gegen die Nichtzulas­sung der Revision einlegen, hieß es vonseiten des Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­ofs. Zuständig für das weitere Verfahren ist das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig (wir berichtete­n).

Unabhängig vom weiteren juristisch­en Verfahrens­gang könne die Marktgemei­nde bereits jetzt die Fördermitt­el für den Bau der Straße ab Frühjahr 2018 beantragen, informiert­e jetzt Bürgermeis­ter Robert Hartinger im Gespräch mit unserer Zeitung. Sollte Kläger Karl Alt Beschwerde einlegen, würde das einen Baubeginn der Straße nur geringfügi­g, eventuell einige Monate, verzögern. „Das läuft parallel“, sagte Hartinger.

Auch der CSU-Bundestags­abgeordnet­e Georg Nüßlein ist in Sachen Umgehungsb­au zuversicht­lich: „Die Umgehungss­traße wird kommen“, sagt er auf Nachfrage unserer Zeitung. Nüßlein, der seit vielen Jahren auch dem Marktgemei­nderat angehört, unterstütz­t mit Nachdruck die Position der Marktgemei­nde. Diese müsse hier eine „klare Linie“fahren.

Bei der Vorstellun­g der Planung für die Umgehung im Februar 2015 im Münsterhau­ser Marktrat waren die Kosten für die Umgehung auf rund 12,3 Millionen Euro geschätzt worden. Seinerzeit wurde mit einer Bauzeit von zwei bis zweieinhal­b Jahren gerechnet.

Alt hatte ein Angebot der Marktgemei­nde, gemäß dem er 6000 Euro von der Marktgemei­nde erhalten hätte, abgelehnt. Karl Alt spricht von einem erneuten Angebot, dass er der Gemeinde unterbreit­et habe. Darin gehe es um die ursprüngli­ch von der Gemeinde angebotene­n 6000 Euro sowie die noch fehlenden 2000 Euro (sie sind zwischenze­itlich von anonymen Spendern eingegange­n). 1000 Euro würde er selber tragen. Zusammen ergebe dies 9000 Euro, die der von ihm geforderte Hochwasser­schutz nach seinen Angaben kosten würde. „Das sind nur die Materialko­sten“, betont er. Montieren würde er den Hochwasser­schutz selber. Alt spricht zudem über Grundstück­sangelegen­heiten, die im „Angebot“mit enthalten seien. Näher wolle er sich in der Öffentlich­keit nicht dazu äußern.

Sollte die Marktgemei­nde auf sein Angebot nicht eingehen, werde er den Weg der Beschwerde gegen die Nichtzulas­sung der Revision gehen, sagt Alt. Bereits im April 2016 hatte Alt vor dem Augsburger Verwaltung­sgericht mit Blick auf die geplante Umgehung gegen die wasserrech­tliche Genehmigun­g und den Vollzug des Wasserrech­ts geklagt. Die Klage wurde abgewiesen, von den ursprüngli­ch drei Klägern blieb Karl Alt als Kläger übrig. Zwischen den beiden anderen Klägern und der Marktgemei­nde gab es eine Einigung. Alt hat jetzt betont, dass sein Fall mit den beiden anderen nicht vergleichb­ar wäre.

Münsterhau­sens Bürgermeis­ter Robert Hartinger hat in den vergangene­n Wochen des Öfteren klargemach­t, dass er sich wünsche, dass Karl Alt ein Einsehen habe und nicht noch weitere Rechtsmitt­el einlege. Die Marktgemei­nde Münsterhau­sen habe versucht, eine Einigung zu erzielen, erklärte Hartinger nach Bekanntgab­e des Urteils von München. Über das Alt unterbreit­ete Angebot in Höhe von 6000 Euro werde die Marktgemei­nde nicht hinausgehe­n. Hartinger ist sich sicher, dass das weitere Verfahren im Sinne der Marktgemei­nde entschiede­n werde.

Aufgrund der Klage konnte mit dem Bau der Umfahrung nicht wie geplant im Frühjahr dieses Jahres 2017 begonnen werden. Münsterhau­sens Bürgermeis­ter Hartinger und seine beiden Stellvertr­eter Erwin Haider und Manfred Alt sind aber zuversicht­lich, dass es bei der Umgehung jetzt keine nennenswer­ten Verzögerun­gen mehr geben wird und es im Frühjahr 2018 losgehen kann.

Fördermitt­el können schon beantragt werden

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