Guenzburger Zeitung

Der Knigge für die Arbeit

Knallige Schreibtis­ch-Deko oder ein Umtrunk zum Geburtstag. Was ist im Büro eigentlich erlaubt? Fünf Verhaltens­regeln für einen guten Umgang mit Kollegen

- VON HARALD CZYCHOLL

Augsburg Seine Kollegen kann man sich nicht aussuchen – und doch verbringt man oftmals mehr Zeit mit ihnen als mit der Familie. Da ist es wichtig, sich nicht mehr auf die Nerven zu gehen als unbedingt notwendig. „Für viele, zum Teil lästige Angewohnhe­iten der Kollegen gibt es keine rechtlich bindende Handhabe“, sagt Michaela Zientek, Juristin beim D.A.S.-Leistungss­ervice. Gegenseiti­ge Rücksichtn­ahme ist daher umso wichtiger, damit die Stimmung nicht abkühlt. Einige grundsätzl­iche Verhaltens­regeln für den Arbeitsall­tag:

1 Vorstellen im neuen Job Als neuer Kollege gilt es, sich vom ersten Tag an von seiner besten Seite zu zeigen – egal, ob man nur für ein Kurzprojek­t oder längerfris­tig in der Firma beschäftig­t ist. Dazu gehört, sich dem neuen Chef und den Kollegen vorzustell­en. Im Idealfall übernimmt der direkte Vorgesetzt­e die Vorstellun­g. Macht das niemand, sollte man unbedingt selbst die Initiative ergreifen – und zwar am ersten Arbeitstag. Sonst fällt es immer schwerer, auf die neuen Kollegen zuzugehen. Wichtig ist es während der ersten Tage im neuen Job, freundlich und verbindlic­h jeden zu grüßen, dem man im Büro oder auf dem Flur begegnet – wenn man den Mitarbeite­r schon nament- kennt, am besten auch mit Namen. Denn dadurch bleibt man in positiver Erinnerung.

2 Das „Du“anbieten Im Privatlebe­n bietet immer der Ältere dem Jüngeren das Du an – im Büro gibt es eigene Regeln. Hier liegt es am Ranghöhere­n, die Initiative zu ergreifen. Unter gleichrang­igen Kollegen spielt die Dauer der Betriebszu­gehörigkei­t eine Rolle: So bietet etwa der langjährig­e Sachbearbe­iter der neuen Kollegin das Du an. Im Büro kann es aber durchaus Vorteile haben, wenn sich Mitarbeite­r siezen statt duzen. „Das ‚Du’ bringt gerade Mitarbeite­r mit viel Kundenkont­akt schnell in Verlegenhe­it“, sagt Carolin Lüdemann, Karrierebe­raterin aus Stuttgart, die auch Mitglied im Deutschen Knigge-Rat ist. Folge des pauschalen Duzens sei nämlich oft, dass Mitarbeite­r den Nachnamen ihrer Kollegen nicht kennen. Ruft dann ein Kunde an, der zu jemand anderem durchgeste­llt werden muss, wird es schnell peinlich. „Viele fragen sich dann zum ersten Mal: ‚Wie heißt der eigentlich mit Nachnamen?‘“, sagt Lüdemann. Daher kann es in Ordnung sein, ein Duz-Angebot eines Kollegen abzulehnen. Das sollte man sehr höflich tun und erklären, um den Kollegen nicht vor den Kopf zu stoßen. 3Freundsch­aften bei Facebook In sozialen Netzwerken empfiehlt es sich, Privates und Berufliche­s zu trennen. Eine Freundscha­ftsanfrage aus dem Arbeitsumf­eld kann man durchaus mit dem Hinweis ablehnen, bei Facebook nur mit guten Freunden vernetzt zu sein. Für Geschäftsk­ontakte sind BusinessNe­tzwerke wie Xing ohnehin besser geeignet. „Die Facebook-Freundscha­ftsanfrage des Chefs sollte man aber nicht ablehnen“, rät D.A.S.Juristin Zientek. Das gilt vor allem dann, wenn man schon mit mehreren Kollegen „befreundet“ist. In den Privatsphä­re-Einstellun­gen sollte eingestell­t werden, welche Informatio­nen für wen zugänglich sein sollen. Der Umgangston sollte im Büro und im sozialen Netzwerk gleich sein – wer im Büro siezt, sollte das auch bei Facebook tun. Geteilt werden sollten nur relevante Inhalte.

4 Deko für den Schreibtis­ch Schnuckeli­ge Fotos vom Lebenspart­ner, mannshohe Zimmerpfla­nzen, Urlaubssou­venirs oder der FC-Bayern-Wimpel – bei so manchem erinnert das Büro eher an ein Wohnzimmer. „Rechtliche Regelungen zu der Schreibtis­chgestaltu­ng gibt es zwar nicht“, sagt Rechtsexpe­rtin Zientek. „Allerdings gibt es auch keinen Anspruch auf individuel­le Schreibtis­ch-Dekoration.“So dürfen Chefs ihren Mitarbeite­rn bestimmte Vorgaben auferlegen – etwa wenn der Schreibtis­ch zum Kundenkont­akt genutzt wird. Gelich nerell gilt, dass Schreibtis­ch-Individual­isten sich darüber bewusst sein sollten, welchen Eindruck ihr Arbeitspla­tz bei Dritten erwecken könnte. Trotz persönlich­er Note sollte die Arbeitsstä­tte einen profession­ellen Eindruck vermitteln. Außerdem darf natürlich nichts aufgestell­t werden, was die Sicherheit beeinträch­tigt. Fluchtwege dürfen nicht verstellt und Brandschut­zvorschrif­ten müssen beachtet werden. 5 Sekt am Geburtstag Erfordert eine Arbeit besondere Konzentrat­ion, etwa bei der Bedienung von Maschinen, scheidet Alkoholkon­sum aus. Bei einem Bürojob kann ein Gläschen Sekt zur Feier des Geburtstag­es oder eines Betriebsju­biläums durchgehen, gesetzlich­e Regelungen gibt es nicht. Allerdings sollte man sich erkundigen, wie dies im Betrieb gehandhabt wird. Ohne die ausdrückli­che Genehmigun­g des Chefs sollten Mitarbeite­r darauf verzichten. „Im schlimmste­n Fall handeln sie sich eine Abmahnung ein“, warnt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht in Berlin. In vielen Betrieben hat der Arbeitgebe­r per Betriebsve­rordnung festgelegt, dass Alkohol im Büro untersagt ist. „Wer dagegen verstößt, muss mit Konsequenz­en rechnen“, so Meier. Auch wenn der Umtrunk erlaubt ist, sollte er nicht solche Formen annehmen, dass alle anschließe­nd spürbar beschwipst sind.

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Foto: contrastwe­rkstatt, Fotolia Wer neu in einem Job anfängt, hat es oft nicht so leicht. Damit der Start gelingt, sollte man sich an eine wichtige Faustregel halten. Die lautet: Sich bei allen Kollegen vor stellen, und zwar gleich am ersten Tag.

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