Warum Burgau Ärger mit dem Landratsamt riskiert
Stadt lehnt geplante Werbeanlagen ab. Gegen anderslautende Entscheidung aus Günzburg will man vorgehen
Burgau Die Stadt Burgau bleibt bei ihrem Nein. Die Firma Ilg Außenwerbung darf weder an der Augsburger Straße noch an der Ulmer Straße ihre gewünschten Werbeanlagen anbringen. Ärger könnte es deswegen aber noch mit dem Bauamt des Landratsamtes geben.
Die Behörde hält – im Gegensatz zur Verkehrsbehörde des Landratsamtes – die Anlagen an beiden Straßen für genehmigungspflichtig. Sollte das Landratsamt die Werbeanlagen über den Kopf der Stadt hinweg erlauben, „werden wir dagegen vorgehen“, kündigte Bürgermeister Konrad Barm im Bauausschuss an. Über die von der Firma beantragten Werbeanlagen ist
schon mehrfach in den Gremien des Burgauer Stadtrates diskutiert worden. Das Ergebnis war stets: Eine Genehmigung wird nicht erteilt.
Bei dieser Haltung blieben die Mitglieder des Bauausschusses auch bei ihrer jetzigen Sitzung. An der Augsburger Straße hält Stadtbaumeister Werner Mihatsch die beiden beantragten, jeweils beleuchteten Plakatwerbeträger für „städtebaulich bedenklich“. An dieser Stelle stünden bereits zahlreiche Werbetafeln, sagte auch der CWG-Fraktionsvorsitzende Wilhelm Frielinghaus. Kämen weitere hinzu, ergänzte der Bürgermeister, sähe die Augsburger Straße aus „wie amerikanische Aus- und Einfahrtstraßen“. Frielinghaus: „Wir sind aber nicht in Amerika.“
Das Bauamt des Landratsamtes erklärte allerdings in einem Schreiben, die Firma Ilg habe einen Rechtsanspruch auf die Werbeanlagen. Und zwar an beiden Straßen. Komme die Stadt dem nicht nach, werde das Landratsamt die Anlagen kraft eigener Kompetenz genehmigen. Nicht einer Meinung sind Bauamt und Verkehrsbehörde des Landratsamtes allerdings mit Blick auf die gewünschte Werbeanlage an der Ulmer Straße. Diese könne zu „gefährlichen Situationen“an der Stelle führen, erklärt die Verkehrsbehörde.
Auch die Polizei lehnt das Vorhaben aus Gründen der Verkehrssicherheit ab. Der Ausschuss blieb bei seinem Nein. Sollte das Landratsamt die Werbeanlagen trotzdem genehmigen, „werden wir gegen einen solchen Bescheid vorgehen“, bekräftigte Barm.