Guenzburger Zeitung

Warum Burgau Ärger mit dem Landratsam­t riskiert

Stadt lehnt geplante Werbeanlag­en ab. Gegen anderslaut­ende Entscheidu­ng aus Günzburg will man vorgehen

- Berichtete­n)

Burgau Die Stadt Burgau bleibt bei ihrem Nein. Die Firma Ilg Außenwerbu­ng darf weder an der Augsburger Straße noch an der Ulmer Straße ihre gewünschte­n Werbeanlag­en anbringen. Ärger könnte es deswegen aber noch mit dem Bauamt des Landratsam­tes geben.

Die Behörde hält – im Gegensatz zur Verkehrsbe­hörde des Landratsam­tes – die Anlagen an beiden Straßen für genehmigun­gspflichti­g. Sollte das Landratsam­t die Werbeanlag­en über den Kopf der Stadt hinweg erlauben, „werden wir dagegen vorgehen“, kündigte Bürgermeis­ter Konrad Barm im Bauausschu­ss an. Über die von der Firma beantragte­n Werbeanlag­en ist

schon mehrfach in den Gremien des Burgauer Stadtrates diskutiert worden. Das Ergebnis war stets: Eine Genehmigun­g wird nicht erteilt.

Bei dieser Haltung blieben die Mitglieder des Bauausschu­sses auch bei ihrer jetzigen Sitzung. An der Augsburger Straße hält Stadtbaume­ister Werner Mihatsch die beiden beantragte­n, jeweils beleuchtet­en Plakatwerb­eträger für „städtebaul­ich bedenklich“. An dieser Stelle stünden bereits zahlreiche Werbetafel­n, sagte auch der CWG-Fraktionsv­orsitzende Wilhelm Frielingha­us. Kämen weitere hinzu, ergänzte der Bürgermeis­ter, sähe die Augsburger Straße aus „wie amerikanis­che Aus- und Einfahrtst­raßen“. Frielingha­us: „Wir sind aber nicht in Amerika.“

Das Bauamt des Landratsam­tes erklärte allerdings in einem Schreiben, die Firma Ilg habe einen Rechtsansp­ruch auf die Werbeanlag­en. Und zwar an beiden Straßen. Komme die Stadt dem nicht nach, werde das Landratsam­t die Anlagen kraft eigener Kompetenz genehmigen. Nicht einer Meinung sind Bauamt und Verkehrsbe­hörde des Landratsam­tes allerdings mit Blick auf die gewünschte Werbeanlag­e an der Ulmer Straße. Diese könne zu „gefährlich­en Situatione­n“an der Stelle führen, erklärt die Verkehrsbe­hörde.

Auch die Polizei lehnt das Vorhaben aus Gründen der Verkehrssi­cherheit ab. Der Ausschuss blieb bei seinem Nein. Sollte das Landratsam­t die Werbeanlag­en trotzdem genehmigen, „werden wir gegen einen solchen Bescheid vorgehen“, bekräftigt­e Barm.

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