Vergewaltiger muss 15 Jahre nach der Tat ins Gefängnis
Er zwang seine Freundin zum Sex, sie behielt den Übergriff lange für sich. Durch Ermittlungen kommt alles wieder hoch
Günzburg Die Frau spricht mit tränenerstickter Stimme, immer wieder muss sie eine Pause einlegen, sich sammeln. Vor dem Amtsgericht Günzburg soll sie erzählen, wie ihr Ex-Freund sie trotz heftiger Gegenwehr zum Analsex gezwungen und gegen ihren Willen mit Sexspielzeug vergewaltigt hat. Es fällt ihr sichtlich schwer, den Mann auf der Anklagebank auch nur anzuschauen. 13 Jahre lang hat sie ihn nicht mehr gesehen, hat die Erinnerung an die Vorfälle tief in sich vergraben. Doch jetzt kommt alles wieder hoch.
Von 1999 bis 2002 waren die heute 38-Jährige und der Angeklagte ein Paar. Die Beziehung war zu Beginn harmonisch, sie bewohnten eine gemeinsame Wohnung im Landkreis Günzburg. Doch irgendwann kam es zu Auseinandersetzungen. Der heute 42-Jährige war eifersüchtig, schlug seine Freundin. So oft, dass sie sich irgendwann daran gewöhnte, sich sogar selbst die Schuld dafür gab, wie sie sagt. Auch im Bett wollte er irgendwann Dinge, die sie nicht mehr wollte. „Das hat er sich dann einfach genommen und weitergemacht, bis er fertig war.“
Sich jemandem anvertrauen oder den Mann verlassen, das schaffte die Frau nicht. „Ich weiß selbst nicht, warum. Ich habe mich aufgegeben.“Der Wendepunkt kam mit der Geburt der gemeinsamen Tochter. „Ich wollte nicht, dass sie das erleben muss.“Als er sie neben dem in einem Körbchen schlafenden Mädchen eines Tages wieder schlug, packte die Frau ihre Sachen.
Seither hat sie ein neues Leben begonnen. Erst der Besuch eines Polizisten brachte die Vergangenheit wieder ans Licht. Denn der ExFreund wurde verdächtigt, sich in Kinderporno-Kreisen zu bewegen. Die Frau sollte sich Bilder eines erst sechs Monate alten Missbrauchsopfers ansehen. Ihre Tochter erkannte sie jedoch nicht auf dem Bild, der Angeklagte wurde später entlastet. Dennoch: „Dass wegen so etwas gegen ihn ermittelt wird, hat mich erschrocken.“Schließlich vertraut sie sich der Polizei an. Und da bei Sexualdelikten die Verjährung erst mit dem 30. Lebensjahr beginnt, kommt es nach all dieser Zeit zum Prozess.
Der Angeklagte will von den Vorwürfen bis zuletzt nichts wissen. Der Geschlechtsverkehr sei immer einvernehmlich gewesen, beteuert der Vater von fünf Kindern. Lediglich den zweiten Tatvorwurf räumt er ein. Auf seinem Handy, das bei einer Durchsuchung seiner derzeitigen Wohnung im Landkreis DonauRies beschlagnahmt wurde, fand sich ein Chatverlauf. Darin schrieb er seiner jüngsten Tochter (10) Nachrichten mit sexuellem Inhalt. Die bezogen sich zwar auf die Mutter des Mädchens, dennoch handelt es sich dabei rechtlich um Kindesmissbrauch. Zudem war der Mann bereits wegen der Verbreitung von Kinderpornos verurteilt.
Der Pflichtverteidiger des Mannes, Bernd Scharinger, unterstellte der Ex-Freundin, die als Nebenklägerin auftrat, dass sie den Mann absichtlich belaste. Auch weil er bisher nie Unterhalt für seine Tochter gezahlt habe. Schließlich gebe es außer ihrer Aussage keine Beweise. Scharinger forderte Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung. Das Schöffengericht um Richter Daniel Theurer aber glaubte der Frau. Es verurteilte den achtfach vorbestraften Mann zu drei Jahren Haft.
Angeklagter schickte Sex Chats an seine Tochter