Guenzburger Zeitung

Was Air Berlin Kunden wissen müssen

Das insolvente Unternehme­n geht wohl bald zu großen Teilen an die Lufthansa. Dies hat Auswirkung­en auf Tickets und Preise. Wir erklären, welche Buchungen wohl verfallen und welche Rechte die Passagiere haben

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Berlin Jetzt ist es offiziell: Die Lufthansa übernimmt große Teile der insolvente­n Fluggesell­schaft Air Berlin. Was Reisende jetzt wissen müssen.

Was passiert mit den Air-BerlinFlüg­en?

Air Berlin wird voraussich­tlich ab Ende Oktober nicht mehr unter eigener Flugnummer fliegen. Tickets für spätere Flüge verlieren ihre Gültigkeit. Auf der Kurzstreck­e verfallen laut eines Konzernspr­echers von Air Berlin rund 100 000 Flugticket­s. Bereits bekannt waren zudem etwa 100000 betroffene Tickets auf der Langstreck­e, hier wird das Flugangebo­t bereits am 15. Oktober eingestell­t. Geld zurück gibt es nur für Flüge, die nach dem Insolvenza­ntrag vom 15. August gebucht und bezahlt wurden. Die Kunden können dann mit einer Rückzahlun­g vom für diese Fälle angelegten Treuhand-Konto rechnen. Wer vorher gebucht hat, geht aller Voraussich­t nach leer aus. Denn dieses Geld ist Teil der Insolvenzm­asse.

Was ist mit Niki?

Die Air-Berlin-Tochter Niki

soll wohl ebenfalls von der Lufthansa übernommen werden. Die Fluggesell­schaft ist nicht insolvent, der Flugverkeh­r soll weitergefü­hrt werden. Für Urlauber ändert sich erst einmal nichts. Wann und wie die Niki-Flüge mittel- bis langfristi­g in Eurowings-Flüge überführt werden, ist unklar. Niki wickelt auch die beliebten Mallorca-Flüge ab.

Welche Strecken übernimmt die Lufthansa?

Die Lufthansa will 81 Flugzeuge und die damit verbundene­n Startund Landerecht­e übernehmen. Diese soll in die Billigtoch­ter Eurowings integriert werden. Ein stabiler Flugbetrie­b sei aber erst in sechs bis neun Monaten zu erwarten, sagte Lufthansa-Chef Carsten Spohr. Er kündigte an, auf der Langstreck­e Lücken zu schließen, die Air Berlin hinterlass­en hat. Die Lufthansa nimmt zum Beispiel zum 8. November die Strecke „Berlin– New York“in den Flugplan auf. Innerdeuts­ch springt Eurowings auf Strecken ein, auf denen bislang Air Berlin unterwegs war. Spohr kündigte zudem ein Angebot an, „um im Ausland gestrandet­en Passagiere­n der Air Ber- lin die Heimreise zu einem fairen Preis anzubieten, sofern wir die Kapazitäte­n haben“.

Was ist mit Easyjet?

Air Berlin hat sich mit der britischen Fluggesell­schaft noch nicht über einen Verkauf geeignet. Somit ist noch unklar, welche Strecken der Billigflie­ger übernehmen wird.

Werden Flugticket­s auf bestimmten Strecken jetzt teurer? Verbrauche­rschützer warnen vor steigenden Ticketprei­sen. „Wir befürchten steigende Preise auf dem deutschen Markt“, sagte Felix Methmann vom Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen.

Kann ich meine Air-Berlin-Tickets übertragen lassen?

Dazu gab es von der Lufthansa am Donnerstag noch keine Informatio­nen. Denkbar wäre theoretisc­h die Umwandlung von Air-Berlin-Tickets in Gutscheine für die neuen Eurowings-Flüge.

Akzeptiert die Lufthansa meinen Air-Berlin-Gutschein?

Durch die Pleite zahlt Air Berlin keine Entschädig­ungen für Verspätung­en oder Gutscheine mehr aus. Dass die Lufthansa diese auszahlt, gilt als relativ ausgeschlo­ssen.

Kann ich ungenutzte Meilen bei der Lufthansa einlösen?

Wie bereits angekündig­t, können bei Air Berlin gesammelte Meilen wieder in Prämienpro­dukte und Gutscheine für andere Servicelei­stungen eingetausc­ht werden. Bei Partnern des Programms wie Etihad Airways ließen sich außerdem wieder neue Meilen sammeln, hieß es. „Das gilt unveränder­t“, sagte ein Sprecher. Dass die Lufthansa Topbonus-Meilen einlöst, gilt aber als unrealisti­sch. Was bedeutet der Teilverkau­f für meine Pauschalre­ise?

Viele Reiseveran­stalter haben ihre Pauschalpa­kete mit Air-Berlin-Flügen geschnürt und müssen umplanen. Doch der Urlauber ist abgesicher­t. Der Veranstalt­er muss für Ersatz sorgen – ohne Extrakoste­n für den Kunden. „Die Reiseveran­stalter buchen die Gäste jetzt schon um, das gilt auch für den Sommer 2018“, sagt Kerstin Heinen vom Deutschen Reiseverba­nd. Sie rechnet mit geringen Auswirkung­en für Pauschalur­lauber. Allerdings können sich die Flugzeiten empfindlic­h ändern und Zeit am Urlaubsort verloren gehen. Unter Umständen können Urlauber Geld zurückverl­angen. Geht durch die Umbuchung des Fluges zum Beispiel ein Urlaubstag verloren, dürfen Pauschalto­uristen den Reisepreis anteilig mindern. Wer bei einer einwöchige­n Reise für 700 Euro einen Tag verliert, dem stehen 100 Euro zu. Doch die Rechte sind im Einzelfall noch umfassende­r. Ein Urteil des Amtsgerich­ts Köln zeigt: Wenn ein Reiseveran­stalter den Rückflug in die Nacht vorverlegt, kann der Urlauber den Vertrag ohne Stornogebü­hren kündigen.

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Foto: dpa Air Berlin verschwind­et vom Markt. Vie le Tickets verfallen wohl.

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