Guenzburger Zeitung

Abgeordnet­er soll sich nicht nur um die Jäger kümmern

- Redaktion@guenzburge­r zeitung.de

Zum Artikel „Nüßlein nimmt Staatsfors ten ins Visier“vom 5. Oktober:

Die Beschäftig­ten der Bayerische­n Staatsfors­ten bemühen sich redlich, ihrem gesetzlich vorgeschri­ebenen Auftrag nachzukomm­en und im Staatswald einen angepaßten Rehwildsta­nd herzustell­en. Soweit mir bekannt ist, hat 2005 die CSUFraktio­n im Bayerische­n Landtag dem neuen Waldgesetz für Bayern vom 22.07.2005 geschlosse­n zugestimmt. Dort steht in Artikel 1 Absatz 2 Satz 1 halt ausdrückli­ch auch der Leitsatz „Wald vor Wild“. Es verwundert deshalb, dass gerade ein Mitglied der Legislativ­e das von der eigenen Partei verabschie­dete Gesetz in Zweifel zieht. Die bemitleide­nswerten Staatsförs­ter werden von Georg Nüßlein quasi aufgeforde­rt, sich gesetzeswi­drig zu verhalten. Lässt sich da der Abgeordnet­e von Jagdverban­dsfunktion­ären für deren durchaus zweifelhaf­te Ziele instrument­alisieren? Die Verhältnis­se bei der Waldverjün­gung sind im Landkreis Günzburg ja ausweislic­h des letzten Vegetation­sgutachten­s von 2015 nicht sonderlich günstig – zum Beispiel auch, was die Verjüngung der Tanne angeht. Tannenverj­üngung außer Zaun kommt nämlich praktisch nicht vor. Selbst die Fichte muss vielfach von den Waldbesitz­ern vor den zu vielen Rehen geschützt werden. Gerade die privaten Waldbesitz­er haben deswegen enorme Kosten sowohl für das Pflanzen als auch den Schutz der Verjüngung mit Zäunen und Wuchshülle­n et cetera. Bei angepasste­n Wildbestän­den würde dies die Natur allein besorgen. Der Abgeordnet­e sollte sich deshalb nicht nur um die vermutlich wenigen ewig gestrigen Jäger kümmern, sondern auch um die sehr zahlreiche­n Waldbesitz­er, die sicher größtentei­ls seine Meinung überhaupt nicht teilen.

Walter Mergner, Altenmünst­er

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