Abgeordneter soll sich nicht nur um die Jäger kümmern
Zum Artikel „Nüßlein nimmt Staatsfors ten ins Visier“vom 5. Oktober:
Die Beschäftigten der Bayerischen Staatsforsten bemühen sich redlich, ihrem gesetzlich vorgeschriebenen Auftrag nachzukommen und im Staatswald einen angepaßten Rehwildstand herzustellen. Soweit mir bekannt ist, hat 2005 die CSUFraktion im Bayerischen Landtag dem neuen Waldgesetz für Bayern vom 22.07.2005 geschlossen zugestimmt. Dort steht in Artikel 1 Absatz 2 Satz 1 halt ausdrücklich auch der Leitsatz „Wald vor Wild“. Es verwundert deshalb, dass gerade ein Mitglied der Legislative das von der eigenen Partei verabschiedete Gesetz in Zweifel zieht. Die bemitleidenswerten Staatsförster werden von Georg Nüßlein quasi aufgefordert, sich gesetzeswidrig zu verhalten. Lässt sich da der Abgeordnete von Jagdverbandsfunktionären für deren durchaus zweifelhafte Ziele instrumentalisieren? Die Verhältnisse bei der Waldverjüngung sind im Landkreis Günzburg ja ausweislich des letzten Vegetationsgutachtens von 2015 nicht sonderlich günstig – zum Beispiel auch, was die Verjüngung der Tanne angeht. Tannenverjüngung außer Zaun kommt nämlich praktisch nicht vor. Selbst die Fichte muss vielfach von den Waldbesitzern vor den zu vielen Rehen geschützt werden. Gerade die privaten Waldbesitzer haben deswegen enorme Kosten sowohl für das Pflanzen als auch den Schutz der Verjüngung mit Zäunen und Wuchshüllen et cetera. Bei angepassten Wildbeständen würde dies die Natur allein besorgen. Der Abgeordnete sollte sich deshalb nicht nur um die vermutlich wenigen ewig gestrigen Jäger kümmern, sondern auch um die sehr zahlreichen Waldbesitzer, die sicher größtenteils seine Meinung überhaupt nicht teilen.
Walter Mergner, Altenmünster