Drogen aus dem Online Shop kamen per Post
Ein 30-Jähriger aus dem Landkreis hat im Internet Rauschgift bestellt – und das nicht nur für sich selbst. Jetzt stand er vor Gericht
Günzburg Mit einem blauen Auge davon gekommen ist ein knapp 30-Jähriger aus dem südlichen Landkreis, der von August 2014 bis Januar 2015 fröhlich im Internet Drogen eingekauft hatte. Sein ansonsten untadeliges Leben, seine ohne fremde Hilfe erfolgreiche Drogenabstinenz, ein bürgerliches Leben mit Kind und geregelte Arbeit, diese rundum positive Sozialprognose haben den jungen Mann vor dem Weg ins Gefängnis bewahrt. Sein Rechtsanwalt, Thomas Pohl, konnte zu Verhandlungsbeginn ein Gespräch mit Richter und Staatsanwaltschaft erreichen, in dem es zu einer Verständigung der Parteien kam. Bei voll umfänglichem Geständnis werde, so Richterin Franziska Braun, eine Aussetzung einer Haftstrafe auf Bewährung möglich. Der Angeklagte, der alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestätigte, war kaum in der Lage zu sprechen, meist musste sich das Gericht mit einem Nicken zufriedengeben. Allerdings hatte der Verteidiger die volle Befugnis, für seinen Mandanten zu sprechen.
Der hatte sich von einem in Leipzig ansässigen international agierenden Drogen-Internetshop zunächst kleinere Mengen verschiedener Drogen, Kokain und Amphetamine per Post schicken lassen. Doch die bestellten Mengen steigerten sich immer mehr, der Umfang ging weit über den Eigengebrauch hinaus. Die Drogen waren somit wohl für den Handel eingekauft worden, warf ihm die Staatsanwaltschaft vor, was ein deutlich höheres Strafmaß nach sich ziehen muss, als der Kauf von Drogen zum Eigengebrauch. Er habe für seine damaligen Freunde, etwa fünf bis sechs Personen, mitbestellt, erklärte der Angeklagte. Einen Handel habe er nie betrieben, nur den Preis der von ihm in sogenannten Bitcoins bezahlten Ware dafür in Geld erhalten. Er sei verliebt gewesen in den Rausch, wollte Teil der Gruppe sein, die er inzwischen als falsche Freunde erkannt habe.
Aufgeflogen ist der Angeklagte gemeinsam mit Tausenden anderer Kunden des Internetshops, als die Polizei dem Händler auf die Schliche gekommen war. Der in Leipzig ermittelnde Polizist hatte eine schriftliche Aussage eingereicht, die von den Prozessbeteiligten anerkannt wurde. Der Ermittler, erklärte die Richterin, müsste sonst durch die ganze Republik touren, da nach dem Auffliegen des Drogenhandels via Internet bereits Hunderte von Verfahren eingeleitet worden sind.
Durch die Verlesung des Aussageprotokolls erfuhren die Anwesenden, dass der Leipziger sein Geschäft nach allen Regeln der kaufmännischen Kunst betrieben hatte, mit ordentlicher Verwaltung, der die Polizei dann aber auch alle Kundendaten entnehmen konnte. Die Ware wurde ganz bürgerlich mit DHL versandt.
Es war also, und auch das wertete das Schöffengericht für den Angeklagten, keine große kriminelle Energie nötig, um sich die verbotenen Drogen schicken zu lassen. Dennoch wollte das Gericht nicht allein eine Bewährungsstrafe aussprechen, da sie für den wieder auf den rechten Weg zurückgekehrten Delinquenten keine echte Strafe darstellt. Das Gericht folgte den Forderungen des Staatsanwaltes, und verurteilte den Angeklagten neben der auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe, zu einer Geldauflage in Höhe von insgesamt 4500 Euro, zahlbar in Monatsraten von 250 Euro. Weder der Angeklagte noch die Staatsanwaltschaft wollen Rechtsmittel einlegen.