Guenzburger Zeitung

Doppelmord: Der Zoff geht weiter

Jetzt streiten Verteidige­r und Staatsanwa­ltschaft

- VON HOLGER SABINSKY WOLF

Augsburg Im Prozess um den Doppelmord von Hirblingen geht der Ärger weiter. Nach dem Zoff um einen abgelehnte­n Befangenhe­itsantrag gegen die Vorsitzend­e Richterin Susanne Riedel-Mitterwies­er (wir berichtete­n), streiten nun Verteidige­r und Staatsanwa­ltschaft. Es geht um mögliche Fehler oder gar absichtlic­he Tricks der Kripo.

Die Verteidige­r Walter Rubach und Hansjörg Schmid werfen den Ermittlern vor, sie hätten den Angeklagte­n Waldemar N. getäuscht. Die Kripobeamt­en hätten N. zu einem Zeitpunkt noch offiziell als Zeugen vernommen, als sie den 32-Jährigen bereits als Verdächtig­en für den Mord an den beiden Frauen im Visier hatten. Das wäre unzulässig und könnte ernsthafte Folgen haben.

Der Streit entzündet sich an einem Besuch zweier Kripobeamt­en bei N.s Mutter. Die Version der Polizei lautet: Die beiden hätten den Auftrag gehabt, N. zu finden und als Zeugen zu vernehmen. N. war seit zwei Tagen nicht zu Hause, er sei der Letzte aus der Nachbarsch­aft der getöteten Frauen gewesen, der noch nicht befragt worden war. Doch die beiden Beamten taten weit mehr: Sie fotografie­rten ein Bild von N. ab, wollten eine DNA-Probe besorgen und nahmen sogar N.s Handy mit. Am selben Tag wurde laut Rubach zudem N.s Auto zur Fahndung ausgeschri­eben.

Die Verteidige­r fragen sich, warum dies alles bei einem angebliche­n Zeugen geschah. Sie nahmen daher am Mittwochvo­rmittag einen Kripobeamt­en als Zeugen in die Mangel. Schlüssige Antworten blieb der Polizist teils schuldig. So zum Beispiel auf die Frage, warum das Handy wegen „Gefahr im Verzug“sichergest­ellt wurde, das Gerät danach aber für Stunden in seinem Schreibtis­ch verschwand. Staatsanwä­ltin Martina Neuhierl schritt bei den Fragen der Verteidige­r mehrfach ein, was zu heftigen Diskussion­en führte.

Schon vor zwei Wochen hatten die Verteidige­r einen Antrag gestellt, dass wichtige Beweismitt­el nicht verwertet werden dürfen. Über diesen Antrag hat das Schwurgeri­cht bisher noch nicht entschiede­n. Wenn es ihm stattgibt, könnte das sogenannte Beweisverw­ertungsver­bot zur Folge haben, dass die betroffene­n Beweismitt­el und Aussagen bei der Urteilsfin­dung so behandelt werden müssen, als ob sie gar nicht vorhanden wären. Der Prozess wird am 7. November fortgesetz­t.

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