Guenzburger Zeitung

Laut sein verboten

An Allerheili­gen und Allerseele­n gehen viele Menschen auf den Friedhof. Dabei gibt es einige Regeln zu beachten. Welche das sind, erklärt dir Susanne Erdmann nun

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Viele Kinder freuen sich auf Halloween, weil sie sich dann gruselig verkleiden dürfen. Dieser Brauch ist in den USA weitverbre­itet und bei uns recht neu. Eigentlich gibt es bei uns zu der Zeit zwei andere Gedenktage, die vielen Menschen wichtig sind. Sie heißen Allerheili­gen und Allerseele­n. Allerheili­gen findet jedes Jahr am 1. November statt. Allerseele­n ist am 2. November. Dann gehen viele Menschen auf den Friedhof und denken an ihre verstorben­en Verwandten, Bekannten und Freunde. Auf dem Friedhof gibt es einige Regeln zu beachten, erklärt Benimm-Expertin Susanne Erdmann.

● Kleidung An Allerheili­gen ziehen sich viele Menschen dunkel an. Damit drücken sie aus, dass sie traurig sind oder an einen Verstorben­en denken. Aus Respekt vor trauernden Menschen solltest du dich an diesem besonderen Feiertag auf dem Friedhof auch dunkel anziehen – auch wenn du gar nicht traurig bist. Fröhliche Farben wie Knallgelb oder Quietschro­t sind daher im Zusammenha­ng mit dem Friedhofsb­esuch unpassend.

● Pssssst! Viele Menschen, die auf einen Friedhof gehen, möchten in Ruhe trauern. Dann denken sie zum Beispiel an einen verstorben­en Menschen. Oder Totensonnt­ag und in manchen Bundesländ­ern wie Bayern an Al lerheilige­n. Es darf dann öffent lich keine Musik gespielt werden, weil diese Gedenk und Feier tage einen traurigen Anlass ha ben. (lea) sie beten. Dabei solltest du sie nicht stören. Daher sind Fangenspie­len sowie lautes Rufen und Lachen selbstvers­tändlich tabu.

● Rrrring!

Handykling­eln auf dem Friedhof? Das ist nicht in Ordnung, denn es stört andere Friedhofsb­esucher. Daher: Handy stummschal­ten oder gleich ganz ausmachen. Handyspiel­end auf dem Friedhof zu sein, gehört sich ebenfalls nicht. Damit kannst du Gefühle anderer Besucher verletzen.

● Grabschmuc­k Viele Menschen legen an Allerheili­gen und Allerseele­n Blumen und anderen Grabschmuc­k auf die Gräber ihrer verstorben­en Angehörige­n. Es gehört sich nicht, diesen Schmuck umzuvertei­len oder zu verrücken. Kerzen auszupuste­n, die auf den Gräbern brennen, ist ebenfalls nicht erlaubt.

● Familie Allerheili­gen und Allerseele­n sind Familienta­ge. Dann kommen Familienan­gehörige zusammen und sprechen gut von den Verstorben­en. So bleiben sie in Gedanken unter uns. (lea)

Mehr Informatio­nen über Expertin Susanne Erdmann findest du unter www.etikette-mit-stil.de im Internet.

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Susanne Erdmann

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