Die Hecke muss geschnitten werden
Stadt Ichenhausen bekommt Recht
Ichenhausen Zum zweiten Mal nach 2012 standen sich am Mittwoch die Stadt Ichenhausen und eine Bürgerin vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gegenüber: Streitpunkt war erneut die Hecke der Bewohnerin. Diese ragte wieder einmal zu weit in den Bürgersteig hinein und sollte aus Verkehrssicherheitsgründen geschnitten werden. Die Frau tat dies nicht und klagte stattdessen. Das Ende vom Lied: Die Stadt bekam Recht.
Wie Paula Danner, Sprecherin am Verwaltungsgericht, auf Anfrage mitteilte, gilt grundsätzlich, dass Gehwege im öffentlichen Raum in einem sogenannten Lichtraumprofil von 2,5, Metern freigehalten werden müssen. Sprich, es dürfen keine Äste oder Pflanzen unterhalb dieser Höhe in den Gehweg hineinragen. Dies müsse aus Gründen der Verkehrssicherheit gewährleistet sein. Besagte Bürgerin, die im Stadtgebiet von Ichenhausen wohnt, wollte dies aber nicht – und zwar nicht zum ersten Mal. Laut Andreas Hegele, Leiter des Rechtsamts, hatte die Stadt Ichenhausen bereits im Jahr 2012 Probleme mit der Frau, die partout ihre Hecke nicht schneiden wollte. Das Heikle an der Sache: Das Grundstück der Bürgerin besteht aus zwei Flurnummern, ein schmaler Streifen des öffentlichen Gehwegs
60 Zentimeter des Gehwegs sind im Besitz der Frau
befindet sich offiziell auf ihrem Grundstück. Damals hat die Stadt laut Hegele den Fehler gemacht, von der Bewohnerin zu fordern, die gesamte Hecke zurückzuschneiden. Die Frau ging vor Gericht und bekam recht. Da sich 60 Zentimeter des Gehwegs in ihrem Besitz befinden, sei es ein Eingriff in ihr Eigentumsrecht, wenn sie die Äste komplett entfernen müsste.
Fünf Jahre befindet sich die Stadt wieder im Clinch mit der Frau. Diesmal ging die Verwaltung jedoch einen anderen Weg. Sie forderte die Frau auf, doch den Teil der Hecke, der sich im öffentlichen Bereich befindet, zu schneiden. Weil die Bürgerin sich wieder weigerte, schickte die Stadt Anfang des Jahres einen Bescheid wegen „Ersatzvornahme“heraus. Der Bauhof werde die Hecke stutzen und dies in Rechnung stellen. Die Folge: Die Frau reichte Klage ein. Diesmal zog sie jedoch den Kürzeren, die Klage wurde abgewiesen. „Die Anordnung war rechtens“, teilte Sprecherin Paula Danner mit. Für Andreas Hegele ist es eine Bestätigung, dass er alles richtig gemacht hat. Mehr nicht. Er wird abwarten, ob die Frau die Hecke schneidet oder in höherer Instanz klagt.