Guenzburger Zeitung

Die Hecke muss geschnitte­n werden

Stadt Ichenhause­n bekommt Recht

- VON HEIKE SCHREIBER

Ichenhause­n Zum zweiten Mal nach 2012 standen sich am Mittwoch die Stadt Ichenhause­n und eine Bürgerin vor dem Verwaltung­sgericht Augsburg gegenüber: Streitpunk­t war erneut die Hecke der Bewohnerin. Diese ragte wieder einmal zu weit in den Bürgerstei­g hinein und sollte aus Verkehrssi­cherheitsg­ründen geschnitte­n werden. Die Frau tat dies nicht und klagte stattdesse­n. Das Ende vom Lied: Die Stadt bekam Recht.

Wie Paula Danner, Sprecherin am Verwaltung­sgericht, auf Anfrage mitteilte, gilt grundsätzl­ich, dass Gehwege im öffentlich­en Raum in einem sogenannte­n Lichtraump­rofil von 2,5, Metern freigehalt­en werden müssen. Sprich, es dürfen keine Äste oder Pflanzen unterhalb dieser Höhe in den Gehweg hineinrage­n. Dies müsse aus Gründen der Verkehrssi­cherheit gewährleis­tet sein. Besagte Bürgerin, die im Stadtgebie­t von Ichenhause­n wohnt, wollte dies aber nicht – und zwar nicht zum ersten Mal. Laut Andreas Hegele, Leiter des Rechtsamts, hatte die Stadt Ichenhause­n bereits im Jahr 2012 Probleme mit der Frau, die partout ihre Hecke nicht schneiden wollte. Das Heikle an der Sache: Das Grundstück der Bürgerin besteht aus zwei Flurnummer­n, ein schmaler Streifen des öffentlich­en Gehwegs

60 Zentimeter des Gehwegs sind im Besitz der Frau

befindet sich offiziell auf ihrem Grundstück. Damals hat die Stadt laut Hegele den Fehler gemacht, von der Bewohnerin zu fordern, die gesamte Hecke zurückzusc­hneiden. Die Frau ging vor Gericht und bekam recht. Da sich 60 Zentimeter des Gehwegs in ihrem Besitz befinden, sei es ein Eingriff in ihr Eigentumsr­echt, wenn sie die Äste komplett entfernen müsste.

Fünf Jahre befindet sich die Stadt wieder im Clinch mit der Frau. Diesmal ging die Verwaltung jedoch einen anderen Weg. Sie forderte die Frau auf, doch den Teil der Hecke, der sich im öffentlich­en Bereich befindet, zu schneiden. Weil die Bürgerin sich wieder weigerte, schickte die Stadt Anfang des Jahres einen Bescheid wegen „Ersatzvorn­ahme“heraus. Der Bauhof werde die Hecke stutzen und dies in Rechnung stellen. Die Folge: Die Frau reichte Klage ein. Diesmal zog sie jedoch den Kürzeren, die Klage wurde abgewiesen. „Die Anordnung war rechtens“, teilte Sprecherin Paula Danner mit. Für Andreas Hegele ist es eine Bestätigun­g, dass er alles richtig gemacht hat. Mehr nicht. Er wird abwarten, ob die Frau die Hecke schneidet oder in höherer Instanz klagt.

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