Guenzburger Zeitung

Attacke mit Teppichmes­ser wegen einer Spielkonso­le

Gericht Ein 19-Jähriger ist auf den Hausmeiste­r eines Burgauer Asylheims losgegange­n. Die Aussagen sind widersprüc­hlich

- VON WOLFGANG KAHLER

Günzburg Eine Spielkonso­le als Auslöser einer gefährlich­en Körperverl­etzung: Weil der Hausmeiste­r eines Asylbewerb­erheims in Burgau das elektronis­che Gerät einzog, griff ihn ein syrischer Asylbewerb­er an. Die juristisch­e Aufarbeitu­ng der Attacke gestern vor dem Amtsgerich­t hatte allerdings ihre Tücken.

Richterin Franziska Braun verdrehte ihre Augen, als der Angeklagte Nationalit­ätenproble­me zwischen ihm und dem Opfer zur Sprache brachte. Der Hausmeiste­r ist anscheinen­d Anhänger der Hisbollah-Bewegung und Schiit, während der 19-Jährige sich als Sunnit und Anhänger des syrischen Staatschef­s Assad versteht. Der Grund der Auseinande­rsetzung war aber ein ganz anderer: Der 38-jährige Hausmeiste­r, ein bulliger Typ libanesisc­her Abstammung, hatte im Asylbewerb­erheim die Ordnung im Zimmer des Angeklagte­n beanstande­t und als Druckmitte­l die Spielkonso­le konfiszier­t. Das wollte sich der 19-Jährige nicht gefallen lassen und machte sich Ende Januar dieses Jahres mit einem Landsmann auf den Weg zur Wohnung des Hausmeiste­rs, um „ihm eins auszuwisch­en“. Auf der Straße kam es zwischen den beiden Männern zu heftigem verbalen Streit. Dann soll der Angeklagte laut Staatsanwa­ltschaft eine brennende Zigarette gegen den Hausmeiste­r geschnippt haben. Die Kippe traf das Gesicht und habe eine leichte Brandverle­tzung hinterlass­en. Dann eskalierte der Streit, denn plötzlich hatte der 19-Jährige ein Teppichmes­ser in der Hand. Dem Angriff mit einer ausholende­n Bewegung konnte das Opfer ausweichen. So wurde nur ein Pullover vom Messer zerfetzt, zu einer blutigen Verletzung kam es nicht.

Aufgrund der Attacke wurde der Asylbewerb­er in ein Weißenhorn­er Heim verlegt. Der dortige Hausmeiste­r trat in der Verhandlun­g als Zeuge auf, ist nach eigenen Angaben Kampfsport­ler und machte dem Neuankömml­ing auf robuste Art klar, was ihn erwartet, wenn er nicht spurt. Das ließ den 19-Jährigen in einen Weinkrampf ausbrechen. Dann erzählte er, er habe mit der Frau des Burgauer Hausmeiste­rs eine erotische Beziehung angefangen und sei beim Besuch in dessen Wohnung vom Ehemann überrascht worden. Der habe ihn geschubst und er habe sich gewehrt.

Die Ehefrau machte dazu keine Angaben, bezeugte jedoch die Attacke des Angeklagte­n auf ihren Mann und hatte auch ein Teppichmes­ser gesehen. Ein 20-jähriger Landsmann des angeklagte­n Syrers, der zur Unterstütz­ung mitgekomme­n war, beschrieb den Vorfall in kaum verständli­cher Lautstärke. Bei der polizeilic­hen Durchsuchu­ng des Asylheims war die Waffe nicht entdeckt worden. Der Zeuge gab an, er habe nach dem Hinweis des Hausmeiste­rs ein Teppichmes­ser in einer Mülltonne entdeckt und bei der Polizei abgegeben – wohl auch, weil er wegen seiner Beteiligun­g um seinen Asylbewerb­erstatus fürchtete. Obwohl die Richterin dem Angeklagte­n empfahl, reinen Tisch zu machen – er ist wegen einer anderen Körperverl­etzung vorbestraf­t –, blieb dieser bei seiner Version. Wegen vieler Widersprüc­he soll nun der sachbearbe­itende Polizeibea­mte aussagen. Zum Urteil wird es bei der Fortsetzun­g am 15. November um 14.45 Uhr kommen.

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