Attacke mit Teppichmesser wegen einer Spielkonsole
Gericht Ein 19-Jähriger ist auf den Hausmeister eines Burgauer Asylheims losgegangen. Die Aussagen sind widersprüchlich
Günzburg Eine Spielkonsole als Auslöser einer gefährlichen Körperverletzung: Weil der Hausmeister eines Asylbewerberheims in Burgau das elektronische Gerät einzog, griff ihn ein syrischer Asylbewerber an. Die juristische Aufarbeitung der Attacke gestern vor dem Amtsgericht hatte allerdings ihre Tücken.
Richterin Franziska Braun verdrehte ihre Augen, als der Angeklagte Nationalitätenprobleme zwischen ihm und dem Opfer zur Sprache brachte. Der Hausmeister ist anscheinend Anhänger der Hisbollah-Bewegung und Schiit, während der 19-Jährige sich als Sunnit und Anhänger des syrischen Staatschefs Assad versteht. Der Grund der Auseinandersetzung war aber ein ganz anderer: Der 38-jährige Hausmeister, ein bulliger Typ libanesischer Abstammung, hatte im Asylbewerberheim die Ordnung im Zimmer des Angeklagten beanstandet und als Druckmittel die Spielkonsole konfisziert. Das wollte sich der 19-Jährige nicht gefallen lassen und machte sich Ende Januar dieses Jahres mit einem Landsmann auf den Weg zur Wohnung des Hausmeisters, um „ihm eins auszuwischen“. Auf der Straße kam es zwischen den beiden Männern zu heftigem verbalen Streit. Dann soll der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft eine brennende Zigarette gegen den Hausmeister geschnippt haben. Die Kippe traf das Gesicht und habe eine leichte Brandverletzung hinterlassen. Dann eskalierte der Streit, denn plötzlich hatte der 19-Jährige ein Teppichmesser in der Hand. Dem Angriff mit einer ausholenden Bewegung konnte das Opfer ausweichen. So wurde nur ein Pullover vom Messer zerfetzt, zu einer blutigen Verletzung kam es nicht.
Aufgrund der Attacke wurde der Asylbewerber in ein Weißenhorner Heim verlegt. Der dortige Hausmeister trat in der Verhandlung als Zeuge auf, ist nach eigenen Angaben Kampfsportler und machte dem Neuankömmling auf robuste Art klar, was ihn erwartet, wenn er nicht spurt. Das ließ den 19-Jährigen in einen Weinkrampf ausbrechen. Dann erzählte er, er habe mit der Frau des Burgauer Hausmeisters eine erotische Beziehung angefangen und sei beim Besuch in dessen Wohnung vom Ehemann überrascht worden. Der habe ihn geschubst und er habe sich gewehrt.
Die Ehefrau machte dazu keine Angaben, bezeugte jedoch die Attacke des Angeklagten auf ihren Mann und hatte auch ein Teppichmesser gesehen. Ein 20-jähriger Landsmann des angeklagten Syrers, der zur Unterstützung mitgekommen war, beschrieb den Vorfall in kaum verständlicher Lautstärke. Bei der polizeilichen Durchsuchung des Asylheims war die Waffe nicht entdeckt worden. Der Zeuge gab an, er habe nach dem Hinweis des Hausmeisters ein Teppichmesser in einer Mülltonne entdeckt und bei der Polizei abgegeben – wohl auch, weil er wegen seiner Beteiligung um seinen Asylbewerberstatus fürchtete. Obwohl die Richterin dem Angeklagten empfahl, reinen Tisch zu machen – er ist wegen einer anderen Körperverletzung vorbestraft –, blieb dieser bei seiner Version. Wegen vieler Widersprüche soll nun der sachbearbeitende Polizeibeamte aussagen. Zum Urteil wird es bei der Fortsetzung am 15. November um 14.45 Uhr kommen.