Fahrlässige Polizeikontrolle
Diesen „Beifang“kurz vor Günzburg, in Leipheim und in Burgau nehmen die Polizeibeamten natürlich gerne mit. Eine Kontrollstation im Landkreis wurde am Mittwoch auf der B16 in Fahrtrichtung Günzburg aufgebaut. Ziel der konzertierten Aktion an drei Orten war es, möglichen Wohnungseinbrechern auf die Schliche zu kommen. Fündig wurde die Polizei zwar nicht. Dafür ging ein mit Haftbefehl gesuchter Straftäter ins Netz, der Auflagen des Gerichts missachtet hatte. Ein weiterer fuhr unter Drogeneinfluss – auch nicht gut. Und ein Dritter transportierte illegale Feuerwerkskörper.
Man kann darüber streiten, ob so viele Einsatzkräfte für eine Schaufensteraktion nötig sind. Es macht sich jedenfalls gut in der Bilanz des Innenministeriums, das seinen Bürgern signalisiert: In Bayern, in der Region sind wir wachsam, wenn es um Wohnungseinbrüche geht, die Opfer in ihrem Innersten treffen.
So viel Sensibilität hätte die Polizei allerdings auch bei der Wahl ihres Standortes auf der B 16 zeigen können. Es geht dabei weniger darum, Autofahrer auf ihrem Weg in den Feierabend auszubremsen. Vielmehr geht es darum, dass die Polizei ihre Kontrollschleuse kurz vor der Kreuzung Deffingen-Denzingen aufgebaut hatte. Dabei wurde in der Hauptverkehrszeit ein derart langer Stau produziert, dass die Kreuzung an der Auffahrt zur A 8 Richtung München vom B 16-Gegenverkehr zum Teil verstopft wurde. Das war alles andere als ungefährlich: Der eine Verkehrsteilnehmer will nach links auf die Autobahn einbiegen; der andere, bei grün losgefahren, aber auf der Kreuzung stehend, fährt unvermittelt geradeaus weiter. Rums! Der Unfall ist perfekt. Wohlgemerkt: Dazu ist es nicht gekommen. Warum aber hat die Polizei nicht den P+R-Platz in unmittelbarer Nähe der Deffinger Kreuzung für die Kontrolle hergenommen? Das, was da abgelaufen ist, war fahrlässig.